Auszug - Wahl von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Vorstand der BVV gem. § 11 Abs. 5 Geschäftsordnung der BVV  

 
 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 1.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1598/XIX Wahl von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Vorstand der BVV gem. § 11 Abs. 5 Geschäftsordnung der BVV
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
 
Beschluss


Beschluss:

 

Gemäß § 11 Abs. 5 der Geschäftsordnung der BVV ist die Wahl von je einem Beisitzer und einem stellvertretenden Beisitzer der jeweiligen Fraktionen für den Vorstand der BVV notwendig.

 

Zitat:

 

§ 11 Zusammensetzung des Vorstandes

(5) Bei der Aufgabenwahrnehmung wird der Vorstand von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern der jeweiligen Fraktionen unterstützt. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter können in verbundener Einzelwahl gewählt werden

 

Von den Fraktionen werden folgende Personen für die Wahl nominiert:

 

Fraktion

Beisitzerin/Beisitzer

Stellvertetende Beisitzerin/

Stellvertretender Beisitzer

CDU

Regina Körper

Matthias Steuckardt

SPD

Annette Hertlein

Nihan Dönertaş

GRÜNE

Marius Feldkamp

Fritz Matschulat

 

 
 

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