Auszug - Eckpunkte der Weiterentwicklung des Bebauungsplans 7-65ve ("Wohnquartier Alboinpark")  

 
 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.16
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1590/XIX Eckpunkte der Weiterentwicklung des Bebauungsplans 7-65ve ("Wohnquartier Alboinpark")
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zu dieser Drucksache liegt eine Austauschseite vor.

 

In der gestrigen Ältestenratssitzung hat die CDU-Fraktion die Absatzweise Abstimmung dieser Drucksache beantragt.

 

Beratungsbeiträge: BV Rimmler, Seltz, Kühne

 

Abstimmung 1. Absatz: Mehrheitsbeschluss

Abstimmung 2. Absatz: Mehrheitsbeschluss

Abstimmung 3. Absatz: Mehrheitsbeschluss

Abstimmung 4. Absatz: Mehrheitsbeschluss

 

Abstimmung Drucksache:

Mehrheitsbeschluss:

 

1. Die Verkehrserschließung, soweit sie den motorisierten Verkehr betrifft, hat die angrenzenden Wohngebiete zu berücksichtigen und wird ausschließlich über die Bessemerstraße realisiert. Eine Nutzung der Eythstraße (Röblingstraße) ist ebenso auszuschließen wie eine durch das Bauvorhaben induzierte Verlegung der Bushaltestelle im Wendekreis Eythstraße. Die Leistungsfähigkeiten und notwendigen Umbauten der angrenzenden Verkehrsknoten (Bessemer-/Eythstraße und Eythstraße/Alboinplatz) sind nachzuweisen und vom Investor zu tragen.
Der Vorhabenträger ist aufgefordert, im Rahmen des Vorhabens Infrastruktur für eine nachhaltige Mobilität wie geschlossene Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeit für Pedelecs, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Abstellanlagen für Carsharing zu realisieren.

2. Die Beiträge des Projektentwicklers zur Erschließung und zur sozialen Infrastruktur werden in Anlehnung an das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ermittelt. Die Beiträge sollen in erster Linie der Stärkung des  Schulstandorts Lindenhofschule sowie der Kita- und Hortbetreuung in näheren Umfeld des Bauvorhabens dienen, da vom Bauvorhaben erkennbar eine Nachfrage-Erhöhung für die in der Umgebung vorhanden Infrastruktureinrichtungen ausgeht.

3. Auf dem Grundstück des Vorhabenträgers sind ausreichend attraktive Spielmöglichkeiten für Kinder vorzusehen.

4. Im Bereich Eythstraße / Röblingstraße ist eine ausreichend dimensionierte Biotopverbindung zwischen den Flächen der ehemaligen Anschlußbahn Bessemerstraße (sogenannter „Schwarzer Weg“) und den Grünflächen im Innenbereich des Vorhabens sicher zu stellen.

 
 

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