Auszug - Bericht aus der Verwaltung  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


StRin Frau Dr. Klotz verliest den Bericht aus der Verwaltung. Dieser wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

BV Rimmler möchte detaillierte Informationen über die von StRin Frau Dr. Klotz getroffene Aussage, dass die gesetzlichen Bedingungen sowohl für den ursprünglichen als auch für den neuen Besitzer gelten. Daraufhin betont StRin Frau Dr. Klotz noch einmal, dass für alle die gleichen Bedingungen gelten und sich alle an die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung halten müssen. Nun gelte die Umwandlungs- beziehungsweise Verbotsverordnung, das heißt, eine Umwandlung in Wohneigentum ist nicht mehr möglich.

 

BV Gindra fragt nach dem Klärungsbedarf und dem Kostenrisiko. StRin Frau Dr. Klotz antwortet, dass es mögliche Anwaltskosten sowie Gerichtskosten gebe. Wer diese Kosten übernimmt, würde derzeit diskutiert. Die Frist, in der man das Vorkaufsrecht ausüben könne, laufe am 09. April 2015 ab.

 

BV Oltmann äußert, dass es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüße, dass dieses Risiko eingegangen wird und unterstützt das Bezirksamt in dieser Hinsicht.

Anschließend gibt Herr Reitmeyer unter anderem explizite Informationen über die Umwandlungsverordnung.


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

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