Auszug - Bibliotheken in Tempelhof-Schöneberg neu aufstellen und wirtschaftlich gestalten  

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1004/XIX Bibliotheken in Tempelhof-Schöneberg neu aufstellen und wirtschaftlich gestalten
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Hauptausschuss und Ausschuss für Bildung und KulturBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Zu dieser Drucksache liegt ein Ersetzungsantrag der Bezirksverordneten DIE LINKE und der Fraktion PIRATEN vor

Zu dieser Drucksache liegt ein Ersetzungsantrag der Bezirksverordneten DIE LINKE und der Fraktion PIRATEN vor.

 

Beratungsbeiträge: BV Oltmann, Waldt, Wissel, Rauchfuß, Ickes, BzStR Krüger, BzStR’in Kaddatz, BV Kiderlen, Franz und Gindra

 

Abstimmung über den Ersetzungsantrag: mehrheitlich Abgelehnt.

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt folgende Maßnahmen zur wirtschaftlichen Neugestaltung des bezirklichen Bibliothekenwesens zu ergreifen:

  1. Wettbewerbsfähigkeit verbessern

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist im Bereich Bibliotheken mit den für das Budget maßgeblichen Produkten „Entleihungen“ und „Besuche“ im Jahr 2013 auf den letzten Platz aller Berliner Bezirke abgestiegen. Nirgendwo sonst in Berlin ist eine Entleihung eines Buches oder einer Hörbuch-CD so teuer wie in Tempelhof-Schöneberg.

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit sind einschneidende Maßnahmen notwendig, die einerseits die Kosten selbst senken und Mengensteigerungen ermöglichen.

Folgende Maßnahmen sind ab sofort in Angriff zu nehmen, um Kosten zu senken und eine verbesserte Mengenentwicklung bei den Entleihungen und Besuchen zu ermöglichen:

a)     Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine verbesserte Ausnutzung der vorhandenen Flächen in den Bibliotheken ermöglichen. Hierzu zählen:

  • Die Überprüfung und ggf. Reduzierung der Verwaltungsräume in der Mittelpunkt- und Bezirkszentralbibliothek, um diese Räume für Zielgruppenarbeit nutzbar zu machen. Vornehmlich ist hier der ehemalige „Buchbinderaum“ im 1. OG der Mittelpunktbibliothek umzuwidmen.
  • Im Weiteren ist zu prüfen, ob die Fachbereichsleitung in ein Bürodienstgebäude umziehen kann.

b)     Eine Intensivierung der Kooperationen mit Schulen und anderen Institutionen (Seniorenuser, freie Träger, etc) ist anzustreben. Hierzu sind konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die jeweils die erwarteten fachlichen Auswirkungen einer Kooperation und die  Einsparpotentiale enthalten.

c)     r die Stadtteilbibliothek Marienfelde ist ein inhaltliches Konzept zu erarbeiten, das eine deutlich verbesserte Mengenentwicklung erwarten lässt. Hierzu sind ggf. auch personelle Maßnahmen zu ergreifen, das mediale Angebot ist zu überprüfen und die Gestaltung der Öffnungszeiten zu überarbeiten.

d)     Der Ortsteil Mariendorf verfügt derzeit über keinen einzigen Bibliotheksstandort. Deshalb ist zu prüfen, welche Liegenschaften und Gebäude grundsätzlich für eine Bibliotheksnutzung in Frage kommen und ob im Zuge der Realisierung der Zentral- und Landesbibliothek am Tempelhofer Feld ein Umzug der Bezirkszentralbibliothek aus dem sanierungsbedürftigen Gebäude in der Götzstraße an den jeweiligen Standort in Mariendorf realisierbar ist.  In die Prüfung der Standorte sind insbesondere die Liegenschaften Rathausstraße 70-72 und Machonstraße 54 mit einzubeziehen. Die bestehenden Nutzungen sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie bereits bestehende Vereinbarungen mit dem Liegenschaftsfonds.

e)     Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Quartiersmanagements es zulassen, soll die Gertrud-Kolmar-Bibliothek nach Anhörung und unter Beteiligung des Quartiersrates in die Spreewald-Grundschule integriert werden. Der Bezirk kann hierdurch Mietkosten in Höhe von 84,4 TEUR jährlich einsparen und die Erreichbarkeit der Bibliothek verbessern.

f)       Die Abgabe der Bibliotheksräume im Rathaus Friedenau ist auf den spätestmöglichen Zeitpunkt zu legen bzw. mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zu verhandeln.

g)   Wie in der Investitionsplanung derzeit für die Bezirkszentralbibliothek vorgesehen, sind ab 2016 Investitionsmittel für den Bereich Stadtbibliotheken in Höhe von 4,435 Mio. € zur Verfügung zu stellen.

h)   Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV bis zum 31.08.2014 als Entscheidungsgrundlage über die Zurverfügungstellung von Mitteln für die Ersatzbeschaffung des Bücherbusses einen Bericht vorzulegen, der sich mit folgenden Fragestellungen befasst:

-              Möglichkeiten einer Kofinanzierung durch Drittmittel in 2015

-              Es soll dargelegt werden, aus welchen Titeln der zuständigen Fachabteilung eine Finanzierung erfolgen soll

-              Abfrage von aktuellen Kaufpreisen bei den einschlägigen Herstellern         für einen neuen, auf die Bedarfe des Bezirks ausgerichteten Bücherbus

-              Erfahrungen anderer Bezirke (u.a. Reinickendorf) bei der Neubeschaffung (Kosten, Veränderungen Mengenschreibung, KLR-Daten)

-              Darstellung, welche Kostensenkungen mit einem neuen Bücherbus erreichbar sind (Unterhalts- und Verbrauchskosten, Personal, Effizienzsteigerung)

-              Darstellung, ob und inwieweit mit einem modernen Bücherbus eine Erweiterung des Angebots möglich ist

-              Darstellung, inwiefern mit einem neuen Bücherbus mehr Mengen geschrieben werden können. Hierbei ist u.a. zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Bücherbus nach Wegfall der Gerhart-Hauptmann-Bibliothek am Breslauer Platz einen neuen Haltepunkt bekommen könnte.

 Die Bezirksverordnetenversammlung soll bis zum Ende der Wahlperiode jeweils zu ihrer Mai- und November-Sitzung eine Mitteilung zur Kenntnisnahme erhalten, indem der Fortgang bzw. die Erledigung dargestellt sind. In diesem Rahmen soll fortlaufend berichtet werden, welche Einsparpotentiale bereits realisiert wurden bzw. durch die vorgeschlagenen und ergriffenen Maßnahmen noch erwartet werden.

  1. Gründung eines Fördervereins prüfen

Es soll geprüft werden, welche Voraussetzungen für die Gründung eines gemeinnützigen Fördervereins „Freunde der Tempelhof-Schöneberger Bibliotheken“ notwendig sind und wie eine unterstützende Arbeit des Fördervereins für die Tempelhof-Schöneberger Bibliotheken aussehen könnte. Fördervereine für Bibliotheken gibt es in Mitte und Marzahn-Hellersdorf, sowie in vielen Städten wie Bielefeld, Hannover oder Bremen.

Aufgaben des Fördervereins könnten sein: Die Akquisition von Spenden und Sponsoren, Organisation von Lesungen und Bücherverkäufen, Auslobung von Preisen, Organisation von Fahrten zu besonderen literarischen Orten, etc..

Die Ergebnisse der Prüfung sollen im 1. Kulturausschuss nach der Sommerpause 2014 vorgestellt und weiter beraten werden.

  1. Anmietung im ehemaligen Hertie-Kaufhaus

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses einzuholen, um eine Anmietung im ehemaligen Hertie-Kaufhaus zu ermöglichen. Hierzu soll das Bezirksamt folgende Rahmenbedingungen erfüllen:

 

a)     Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Finanzen ist die  Wirtschaftlichkeit einer Anmietung im ehemaligen Hertie-Kaufhaus spätestens zum 1.1.2016 voll umfänglich nachzuweisen. Hierfür sind Beschlüsse des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung (§12 (2) Nr. 10 BezVerwG) durch entsprechende „Vorlagen zur Beschlussfassung“ der zuständigen Stadträtin notwendig.

b)     Der Fachbereich Bibliotheken ist gehalten in den Jahren 2014 2018 Personalkosteneinsparungen in Höhe von zusätzlich mindestens 10% nachzuweisen (Basis: Personalkosten für den FB Bibliotheken in der Kosten-Leistungs-Rechnung 2013). Für den Bezirk sollen dabei keine Vollzeitäquivalente entfallen, d.h. die Personalzielzahl des Bezirks soll unverändert bestehen bleiben.

Einsparpotenziale ergeben sich im Bereich der Overheadkosten und bei der Neubesetzung von Stellen durch Versetzung von Mitarbeiter/innen in den Ruhestand.

Die Einsparung ist notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Bibliotheken zu verbessern (KLR) und um kameral ab Mietbeginn die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben im 2jährigen Übergangszeitraum zu leisten.

c)     r die Anmietung im Hertie-Kaufhaus wird das Bezirksamt ersucht, den Mietvertrag abschlussreif zu verhandeln und vor dem Abschluss dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorzulegen.

d)     Der Umzug von der Mittelpunktbibliothek in das ehemalige Hertie-Kaufhaus soll nicht länger als 1 Monat andauern.

e)     Dem Hauptausschuss ist jedes Jahr in der Sitzung vor der Sommer- und Weihnachtspause schriftlich und mündlich über den Fortgang der Personalkosteneinsparung zu berichten.

  1. Finanzierung der Hertie Übergangszeit (voraussichtlich HH-Jahre 2016 und 2017)

Hinsichtlich der zusätzlichen Kosten in der Übergangszeit (Haushaltsjahre 2016 und 2017) sind folgende Refinanzierungspotenziale in der nachfolgend genannten Reihenfolge in Anspruch zu nehmen:

  1. Zeitnahe Übergabe (ggf. zeitweilige Stilllegung) der alten Liegenschaft  der Mittelpunktbibliothek z.B. an die Berliner Bäderbetriebe und damit Einsparung der budgetwirksamen Bewirtschaftungskosten,
  2. Anteil an möglichen Gewinnen der gesamten Abteilung Schule, Weiterbildung und Kultur (15%-Regel),
  3. Personalkosteneinsparung (vgl. III., b),
  4. Querfinanzierung aus der Abteilung Weiterbildung und Kultur, ggf. abgesichert durch die Sperrung von Haushaltstiteln (vornehmlich E01+E02-Titel und Veranstaltungstitel).

Dem Hauptausschuss ist jedes Jahr in der Sitzung vor der Sommer- und Weihnachtspause schriftlich und mündlich zu berichten, wie hoch der so erwirtschaftete Deckungsbeitrag ausfällt und welche weiteren Finanzierungspotentiale in der gesamten Abteilung Schule, Weiterbildung und Kultur gesehen werden.

  1. Inhaltliches Nutzungskonzept für die Hertie-Anmietung

Der Fachbereich ist gehalten ein inhaltliches Konzept für die Nutzung des ehemaligen Hertie-Hauses zu erarbeiten, das über eine Basisversorgung weit hinaus reicht, neue Zielgruppen erschließt, Synergien im Kulturbereich ermöglicht und zu einem Kulturhaus ausbaut, das die besondere Lage in Schöneberg würdigt. Ein solches Konzept ist der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 31.05.2014 vorzulegen und soll dabei auf folgende Fragen eingehen:

a)     Wie wird die Gestaltung der Räumlichkeiten dem neuen Profil gerecht?

b)     Wie könnten an diesem neuen und exponierten Bibliotheksstandort die unterschiedlichen Kundenkreise nicht nur versorgt, sondern auch in produktiven Kontakt miteinander kommen?

c)     Wer sind die potenziellen Kunden  (Leseverhalten, sprachlicher Hintergrund, Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppierungen an eine Bibliothek, Medienbedarf, Raumbedarf)?

d)     Welche Institutionen sollten hier möglicherweise regelmäßig präsent sein (Stadtjugendring, Seniorenvertretung, Migrantenorganisationen, Frauengruppen, u.a.)?

e)     Welche Weiterbildungsinstitutionen sollten hier tätig werden (VHS, Musik- und Kunstschulen)?

f)       Welche weiteren über die normalen Tätigkeiten einer Bibliothek hinausgehenden Aktivitäten und Hilfeleistungen sollten hier stattfinden (etwa Bewerbungshilfen, Sprachkurse, Rechtsberatung auch für Jugendliche, Lesezirkel für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Theaterkurse für Senioren und Kinder)?

g)     Welche Aufenthaltsqualität soll die Bibliothek/das Kulturhaus aufweisen? (Café, Ruhezone, IT-Arbeitsplätze)?

h)     Was bedeutet dies alles für das Profil des Personals?

i)        Welche Bedeutung haben im neuen Konzept Ehrenamtliche und Freundeskreise? Wie soll die Zusammenarbeit mit ihnen aussehen?

 
 

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