Auszug - Wahl eines Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBI. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel VII des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBI. S. 344)
Gemäß der Absprache zwischen Verwaltung und Bezikrsverordnetenversammlung, ist die erste von den Organisationen und Verbänden gewählte Person das regluläre Mitglied (Zeile1) und die zweite genannte Person das stellvertretende Mitglied (Zeile 2).
Dieser Vorschlag wird in der Sitzung von BzStR’in Dr. Klotz den Anwesenden erklärt.
Die Vorsteherin erläutert die Abstimmungszettel.
Beratungsbeiträg: BV Pschollkowski mit einem Antrag zur Geschäftsordnung und BzStR’in Dr. Klotz.
Die Auszählung findet auf Beschluss des Vorstands der BVV in den kommenden zwei Tagen unter Aufsicht der Vorsteherin und ihrer Stellvertreterin in den Räumen des BVV-Büros statt.
Anzahl der abgegebenen Stimmzettel: 50 Gültige Stimmzettel: 49
Das Ergebnis der Abstimmung ist elektronisch unter Anlagen zu diesem TOP einzusehen. Abstimmungsergebnis:
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