Auszug - Barbarossastr. 12 / Schwäbische Straße 7a (verschoben vom 13.02.2013)  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Herr Kroll führt kurz in die Thematik ein und übergibt das Wort an den Vertreter des Investors der EGENA / AG

Herr Kroll führt kurz in die Thematik ein und übergibt das Wort an den Vertreter des Investors EGENA / AG. Der Vertreter stellt sich selbst, die EGENA / AG und das Projekt Schwäbische Straße 7, 7a und 7b, vor. In seinen Ausführungen macht er u. a. darauf aufmerksam, dass es sich hier um ein Grundstück handelt, das direkt mit einer spitzen Ecke an den Barbarossaplatz angrenzt und die EGENA / AG seit ca. 6 Jahren Eigentümer des Grundstücks sei. Geplant ist der Abriss des vorhandenen Gebäudes aus der Nachkriegszeit auf dem Grundstück und dessen Ersatz durch einen Neubau, der den Barbarossaplatz städtebaulich besser fasst. Hierzu wurde dem Bezirk ein Planungskonzept  vorgelegt und mit den Vertreterinnen und Vertretern des Fachbereichs Stadtplanung erörtert.. Vorgesehen sind familiengerechte 3- bis 4- Zimmer-Wohnungen. Die Größe der Wohnungen liegt zwischen 75 und 114 qm. Die meisten Mieter des vorhandenen Wohngebäudes wurden bereits im Rahmen eines firmeninternen Umsetzungsmanagements mit neuen Wohnungen versorgt. Im nördlich angrenzenden Gründerzeitgebäude wird der im Erdgeschoss bestehende Gewerberaum den noch verbliebenen Mietern als Ersatzwohnraum angeboten. Hier wird nach beantragten Umbauten Wohnraum für 4 Mietparteien geschaffen.

Im Anschluss an diese Ausführungen stellt der leitende Architekt, Herr Wiek mithilfe einer PowerPoint-Präsentation die Planungsentwürfe vor. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Im Anschluss daran findet eine angeregte Diskussion statt, die der BV Seltz mit dem Hinweis eröffnet, dass ihn der Gesamtvorgang etwas irritiert, denn seiner Meinung nach würde sich durch die geplante Neubebauung die GFZ des Grundstücks verdoppeln. Er fragt die Referenten, ob es sich bei dem Neubau um Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen handelt?

Die Fragen beantwortend, teilt der leitende Architekt mit, dass mit den Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Bereiches der Bezirksverwaltung bereits seit geraumer Zeit Gespräche geführt wurden. Das Bezirksamt hat bekundet, dass entsprechend einer langjährigen Zielsetzung der Bereich um den Barbarossaplatz und der Platz selbst städtebaulich und gestalterisch aufgewertet werden sollen. Die GFZ des Grundstücks beträgt zurzeit 3,07. Der vorgesehene Wohnraum soll größtenteils als Eigentumswohnung verkauft werden.

Herr Kroll fügt ergänzend hinzu, dass hier eine Sondersituation vorliegt. Die Vorgartenfläche des Eckgrundstücks wurde vonseiten des Bezirksamtes aufgekauft, um die Straße zu erweitern. Dennoch wird die Vorgartenfläche vom Bauherren gepflegt. Die geplante GFZ beträgt hier 3,92.

Abschließend weist Bezirksstadträtin Dr. Klotz auf die Leitlinien des Bezirksamtes für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hochverdichteten Gebieten hin. Die Leitlinien bieten einen Orientierungsrahmen, um Befreiungen aussprechen zu können.

Der Ausschussvorsitzende erteilt einer Mieterin das Rederecht. Sie stellt die aktuelle Situation vor Ort dar und berichtet detailliert von einer, für die verbliebene Mieterschaft, als nicht erforderlich angesehene Maßnahme.

Nachdem vonseiten des Ausschussvorsitzenden kein weiterer Gesprächsbedarf festgestellt wird, bedankt er sich bei den Referenten für die detaillierte Präsentation und ruft den nächsten Tagesordnungspunkt auf.

 

 

 
 

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