Auszug - Natur- und Landschaftspflege im Produktkatalog expliziter berücksichtigen  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 07.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
0401/XIX Natur- und Landschaftspflege im Produktkatalog expliziter berücksichtigen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beratung siehe 4

Beratung siehe TOP 4.1.

Einstimmiger Beschluss:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die notwendigen Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege nach dem Bundes-Naturschutzgesetz in den bezirklichen Produktkatalog expliziter aufgenommen wird oder bestehende Leistungsumfangsbeschreibungen der Produkte überarbeitet werden.

Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, in welchen Produkten diese Leistungen aktuell abgebildet werden können.

Die untere Naturschutzbehörde ist immer für geschützte Grünflächen zuständig, die nicht als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu seiner Dezember-Sitzung 2012 zu berichten.

 
 

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