Auszug - Kunstkommission für Tempelhof-Schöneberg  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 22.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0136/XIX Kunstkommission für Tempelhof-Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Kommission für „Kunst im Stadtraum /Kunst am Bau“ (hier Kunstkommission) zu bilden.

Dieser Fachkommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

1 Bezirksstadtrat/-rätin für Kultur

1 Bezirksstadtrat/-rätin für Bau

1 Leiter/-in Fachbereich Kunst Kultur Museen

1 Leiter/-in Dezentrale Kulturarbeit

1 Leiter/-in SE Facility Management

1 Vertreter/-in der BVV

1 Vertreter/-in des Büros für Kunst im öffentlichen Raum

1 Vertreter/innen der Fachöffentlichkeit

3 Bildende Künstler/-innen

1 Vertreter/-innen aus dem Bereich Architektur

1 Vertreter/-in aus dem Bereich Landschaftsarchitektur

Nicht stimmberechtigte Gäste sind:

Je ein Vertreter/-in der Fraktionen und Gruppen

Die Kunstkommission berät das Bezirksamt und die weiteren politischen Gremien des Bezirks in grundsätzlichen Fragen der „Kunst im Stadtraum/Kunst am Bau“ und ist federführend verantwortlich für die konzeptionellen Grundlagen von Verfahren zur Umsetzung der Abau (Aufgabenformulierung, Wettbewerbsverfahren, Auswahl der beteiligten Künstler/-innen und Preisrichter/-innen).

Die Kunstkommission greift Anregungen aus der (Fach-)Öffentlichkeit auf und unterstreicht transparente und demokratische Verfahren.

Das Bezirksamt beteiligt die Kunstkommission in allen Fragen der „Kunst im Stadtraum/Kunst am Bau“, die Pflege und Wartung der Kunstwerke eingeschlossen.

Schließlich steht die Kunstkommission als zentraler Ansprechpartner für den Berufsverband der bildenden Künstler/-innen und die für Kultur zuständige Hauptverwaltung zur Verfügung.

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Vorsitz bzw. Stellvertreter sowie die Geschäftsordnung der Kommission zwischen den Dezernenten bzw. Dezernaten Kultur und Bau festzulegen.

 
 

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