Auszug - Sprechzeiten für Gehörlose einrichten
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob während der Öffnungszeiten der Bürgerämter des Bezirkes einmal pro Woche in einem festzulegenden Bürgeramt für einen Zeitraum von zwei Stunden einen Gebärdendolmetscher des Gehörlosenverbandes zur Verfügung stehen kann. Dieser Gebärdendolmetscher soll in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen der Bürgerämter die Anliegen von Gehörlosen zügig bearbeiten. |
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