Auszug - der BVV vom 22.06.2011 - Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-42 VE vom 03.03.2011 für das Grundstück Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 sowie eine Teilfläche des Alice-Salomon-Parks im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  

 
 
50.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 17.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
1874/XVIII Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-42 VE vom 03.03.2011 für das Grundstück Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 sowie eine Teilfläche des Alice-Salomon-Parks im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Hapel, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Abstimmung über die Vorlage zur Beschlussfassung; mehrheitlich beschlossen

Herr Kroll berichtet auf Nachfrage von BV Oltmann, dass eine Fläche von 12184qm geplant sei, ohne Torhaus wären es 1012 qm weniger. Dies würde dann eine GFZ von 3,5 statt 3,8 bedeuten. Die Wohnfläche würde sich um 640 qm reduzieren. Dies wären nach der derzeitigen Planung 6 Wohnungen.

Herr Oltmann bemängelt, dass diese Angaben die zulässige GFZ der Baunutzungsverordnung überschreiten würden und begründet dies ausführlich.

Im Zuge der Entgegnung durch Herrn Kroll wird gleichzeitig Frau Huber als neue Baujuristin vorgestellt. Diese erläutert die rechtlichen Grundlagen und Abwägungen zur Feststellung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes.

Frau Szalucki beantwortet Fragen zu den notwendigen Baumfällungen und den hierfür zu leistenden Ausgleichsmaßnahmen. Sie sagt zu, dem Vertrag eine Liste der Bäume, unterteilt in geschützte und nichtgeschützte Bäume hinzuzufügen. Ersetzt werden jedoch nur die geschützten Bäume.

BV Oltmann betont nochmals den Wunsch seiner Fraktion, dass der Südflügel nicht gebaut werden soll.

Auf Nachfrage wird vom Vertreter des Bauträgers betont, dass die Feuerwehrzufahrt in jedem Fall identisch wäre, auch bei Wegfall des Südflügels.

Auf Nachfrage erklärt Frau Szalucki, dass von den cooperationsbereiten Mietern  acht Mietparteien eine Vereinbarung unterschrieben haben und mit Wohnraum versorgt wurden, eine Mietpartei hat eine Entschädigung erhalten es wird keine entsprechende Wohnung vermittelt. Vier weitere Mietparteien müssen noch mit Wohnraum versorgt werden.

Eine Vertreterin der Anwohner erhält das Wort zu einem umfangreichen Redebeitrag.

 

Abstimmung über die Vorlage zur Beschlussfassung: mehrheitliche Zustimmung.

 
 

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