Auszug - der BVV vom 27.10.2010 - Baumarkt an der Yorckstraße: Konzeptionelle Anforderungen einbringen und absichern  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 3.5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 10.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1595/XVIII Baumarkt an der Yorckstraße: Konzeptionelle Anforderungen einbringen und absichern
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt 10.09.14 Stadtentw.
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD,GRÜNE, CDUAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Für diese Baumaßnahme ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg federführend

Für diese Baumaßnahme ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg federführend.

BzStR’in Dr. Klotz berichtet darüber, dass unter anderem am 23. November 2010 eine Sitzung mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geplant sei. Des Weiteren wurde dem Bezirk der Abriss der Tankstelle angezeigt.

Verständnisfragen des BV Kalies werden von der Verwaltung und BD Götz beantwortet.

Ein Mitglied des Quartiersrats Schöneberg Nord erhält das Wort. Er begrüßt die Planungen des Bezirks, die Brücke Nr. 5 weiter zu führen, wirft jedoch die Frage der weiterführenden Planungen südlche der Brücke auf.

Hierauf berichtet Herr Kroll, dass der Bezirk erste Kontakte bezüglich eine möglichen Grundstückserwerbs mit dem Eigentümer aufgenommen habe.

Nach kurzer Debatte wird die Drucksache eintimmig beschlossen.

 

Text:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt gegenüber dem zum Bauvorhaben "Baumarkt Hellweg in der Yorckstraße" für die B-Plan-Aufstellung federführend tätigen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg folgende konzeptionelle Anforderungen in den Planungsprozess einzubringen und vertraglich abzusichern.

 

1.       Das Bauvorhaben soll sich zur Yorckstraße dem Standort entsprechend als innerstädtisches Gebäude darstellen und sich der Yorckstraße zuwenden:

1.1.   An der Yorckstraße sind in der Erdgeschosszone Schaufenster auszubilden. Der Gehweg ist im bestehenden Höhenniveau bis an die Schaufenster heran zu führen. Der Kundeneingang muss sich zur Straße orientieren.

1.2.   Zur Straßenseite ist die Außenfassade in Stein- oder Putzoberflächen auszubilden, keinesfalls als Blechfassade.

1.3.   Die Bebauung auf dem Grundstück ist so zu disponieren, dass sich der Baukörper zur Yorckstraße hin orientiert und der Parkplatz im hinteren Grundstücksbereich angeordnet wird. Die Lage des Baukörpers soll dabei nicht verändert werden und der Planung vom 12.4.2010 entsprechen. Keinesfalls darf der Straßenraum optisch fließend in den Firmenparkplatz übergehen. Es bedarf einer gesonderten Zuwegung für Fußgänger/innen. Auch darf sich dieser Bereich nachts für Passanten nicht als „Angstraum“ darstellen. Die Zufahrt zum Grundstück soll torartig ausgebildet werden und nach Geschäftsschluss verschlossen werden. Die Sportzeiten sind zu garantieren.

 

2.       Die historische Eisenbahnbrücke Nr. 5 als Baudenkmal ist mit ihrem nördlichen Widerlager in das Vorhaben so zu integrieren, dass ihr Kontext als Bestandteil der ehemaligen Eisenbahnlinie erkennbar bleibt. Keinesfalls darf die Brücke mit einem isolierten nördlichen Widerlager der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die Hinterbauung des Widerlagers mit einem Discounter - nach derzeitigem Planungsstand - wird strikt abgelehnt. Die Landesdenkmalbehörde ist entsprechend zu beteiligen.

 

3.       Die Wegeführung in Verlängerung der Brücke Nr. 5 ist so zu gestalten, dass der Weg in geradem oder weiträumig geschwungenem Verlauf nach Norden in den Gleisdreieck-Park übergeleitet wird. Ein engräumiges Abknicken des Weges ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen abzulehnen.

 

4.       Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren ist eine eigenständige, barrierefreie, ebenerdig beginnende, ganztägig geöffnete Zuwegung zum Gleisdreieck-Park rechtlich zu sichern.

 

 
 

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