Auszug - Hinweise und Informationen zur Gewerbeparkplanung Säntisstraße/Bahnkleingärten  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Casino
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Herr Krömer erklärt, dass die Verwaltung von den Planungen an der Säntisstraße überrascht worden

Herr Krömer erklärt, die Verwaltung sei von den Planungen an der Säntisstraße überrascht worden.

Für das Grundstück gilt der Baunutzungsplan in Verbindung mit dem Bebauungsplan XIII B1, welcher in einer Tiefe von 50 Metern ab der Straßenfluchtlinie Gewerbegebiet und für die dahinter liegenden Grundstücksflächen Industriegebiet nach der Baunutzungsverordnung 90 vorsieht.

Das Grundstück wurde von der Vivico an einen Investor verkauft. Am 26. Januar wurde die Aufstellung des B-Planes XIII B1-1 beschlossen. Durch Textliche Festsetzungen sollen auf den Bauflächen Einzelhandesflächen nur zulässig sein, wenn sie sich an bereits vorhandene oder neu einzurichtende Verarbeitungs-, Produktions- oder Reparaturbetriebe anschließen. 

Herr Krömer führt weiterhin aus, dass die Fläche im Flächennutzungsplan (FNP) als Gewerbliche Baufläche, nicht als Kleingärten, ausgewiesen ist. Die vom Bezirk Tempelhof Mitte der 90er Jahre angestrebte Änderung des FNP wurde von der Senatsverwaltung abgelehnt.

Der erste Vorbescheidsantrag wurde von der Verwaltung als „großflächiger Einzelhandelsnutzung“ abgelehnt. Weitere Anträge liegen zur Zeit nicht vor.

Die Ausschussmitglieder zeigen sich von den Vorgängen ebenfalls überrascht und im Falle eines Bauantrages würde das Projekt im Ausschuss eingehend beraten.

Der Investor hat zugesagt sich den Kleingärtnern auf ihrer Jahreshauptversammlungam 26. Februar vorzustellen. Das Bezirksamt sagt zu, ebenfalls zu der Sitzung zu erscheinen.

Der Vorstand der Kleingärtner berichtet unter anderem, dass die VIVICO im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres noch Grundstücksübernahmen und Baugenehmigungen auf den Grundstücken zugestimmt hat und diverse Kleingärtner nicht unerhebliche Summen investiert haben.

 
 

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