Auszug - Aus aktuellem Anlass neu in die Tagesordnung aufgenommen
Der Ausschuss hat sich bereits
mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Der Vorsitzende erteilt Frau Klee vom
Bundesverband sexueller Dienstleistungen das Wort. Sie berichtet, dass am 5. Mai der
erste Hauptsachenprozess in Berlin geführt wird. Die Betroffenen haben bisher
angenommen, dass der Bezirk den Ausgang dieses Prozesses abwarten würde,
insbesondere dann, wenn es keine Beschwerden von Anwohnern gäbe und auch keine
milieubedingten Störungen. Dies sei nun nicht der Fall, denn gegen ein Bordell
in der Bundesallee wurde eine Untersagung ausgesprochen. Hierzu erklärt BzStR Krömer, dass die
Abteilung schon aus rechtlichen Gründen Nutzungsuntersagungen aussprechen
müsse, jedoch werden diese in einem solchen Fall ohne Vorliegen von Beschwerden
nicht zur sofortigen Vollziehung ausgesprochen. Bordelle sind laut Baugesetzbuch in
Wohngebieten unzulässig. BV Oltmann äußert seinen Unmut
darüber, dass das BA sich seiner Meinung nach nicht an Absprachen mit der BVV
gehalten habe. Auf Nachfrage von BV Müller erklärt
Herr Krömer nochmals, dass im vorliegenden Fall keine sofortige Vollziehung
angeordnet wurde und die Abteilung dies auch später nicht ohne triftigen Grund
tun wird. |
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