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Drucksache - DS/1822-14/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Titel 684 32 wird um 55.000,00 ? verstärkt. Die Erhöhung ist bis auf weiteres mit einem Sperrvermerk sowie einem Zweckbindungsvermerk zugunsten der grundständigen Aufrechterhaltung des Nutzungszweckes des Baerwaldbades (s. DS 1755/IV) zu versehen.
Begründung:
Das Baerwaldbad erhält derzeit monatlich 9.092,40 ? aus dem Bezirkshaushalt für die grundständige Aufrechterhaltung des Nutzungszweckes. Da nicht sicher ist, dass der Betrieb am 1. Januar 2016 wieder aufgenommen werden kann, ist durch diese prophylaktische Erhöhung zu gewährleisten, dass - sofern das Gesundheitsamt den Betrieb bis dahin nicht zur Badenutzung frei gegeben hat - die Wiederinbetriebnahme nicht gefährdet wird. Es ist davon auszugehen, dass das bezirkliche Gesundheitsamt in der Lage sein, die Bedingungen für eine Freigabe so zu formulieren, dass der diese Träger spätestens im Juni erfüllt haben wird.
PHI 22.09.2015 ÄA B'90/Die Grünen; zugleich Beschlussempfehlung
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Titel 3715/684 32 wird für das Jahr 2016 um 55.000,00 ? verstärkt. Die Erhöhung ist verbindlich zugunsten der grundständigen des Nutzungszweckes des Baerwaldbades (s. DS 1755/IV) zu versehen.
Die Kosten in Höhe von 55.000 ? sind dem Titel 97010 aus dem Kapitel 4500 "Pauschale Mehrausgaben" zu entnehmen.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Titel 3715/684 32 wird für das Jahr 2016 um 55.000,00 ? verstärkt. Die Erhöhung ist verbindlich zugunsten der grundständigen des Nutzungszweckes des Baerwaldbades (s. DS 1755/IV) zu versehen.
Die Kosten in Höhe von 55.000 ? sind dem Titel 97010 aus dem Kapitel 4500 "Pauschale Mehrausgaben" zu entnehmen.
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