Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der bisherige Ansatz für den Titel 67139 im Kapitel 4010 ist von 1.000.000 Euro auf 1.300.000 Euro zu erhöhen.
Die anteilige Gegenfinanzierung in Höhe von je 245.000 Euro in 2014 und 2015 erfolgt durch folgende Veränderungen im Haushaltsplan:
Kapitel | Titel | Ansatzveränderung | Begründung |
| | 2014 | 2015 | |
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3400 | 12401 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume | + 50.000 | + 50.000 | Das IST 2012 liegt über den Ansätzen für 14/15 und der Ansatz 2013 ist bereits zum 31.8. erreicht worden, insofern ist eine Erhöhung der Ansätze für Folgejahre realistisch. |
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3400 | 11105 Gebühren nach der Verwaltungs-gebührenordnung | + 30.000 | + 30.000 | Eine Überschreitung des Ansatzes 2013 ist auf Basis der Zahlen zum 31.8. absehbar, insofern ist eine Erhöhung der Ansätze für 14/15 realistisch. |
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3400 | 11149 Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz | + 10.000 | + 10.000 | Auf Grundlage des IST 2012 und der Zahlen zum 31.8. ist eine Erhöhung der Ansätze für 14/15 realistisch. |
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3400 | 11155 Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen | + 30.000 | + 30.000 | Auf Grundlage der Zahlen zum 31.8. ist eine Ansatzerhöhung für 14/15 realistisch. |
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3800 | 11105 Gebühren nach der Verwaltungs-gebührenordnung | + 25.000 | + 25.000 | Auf Grundlage des IST 2012 ist eine Erhöhung der Ansätze realistisch. |
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3800 | 11155 Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen | + 100.000 | + 100.000 | Auf Basis des Ergebnisses zum 31.8. ist eine Erhöhung des Ansatzes realistisch. |
Begründung:
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verfügt über vielfältige Angebote, die nach §13 KJHG durch Mittel aus dem Bezirkshaushalt gefördert werden. Aus den aufgeführten Ist-Zahlen für 2012 ist zu ersehen, dass eine pauschale Kürzung, wie sie der Haushaltsplanentwurf vorsieht, zu einer Einschränkung bestehender Angebote bzw. "Schließung" (Zitat Frau BzBm Herrmann in der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse mit dem PHI-Ausschuss am 11. September 2013) bestehender Einrichtungen führen wird.
Da nach Auskunft der Bezirksbürgermeisterin erst im Nachgang - im Rahmen der Sitzung des JHA im November (!) - entschieden werden soll, welche Angebote konkret betroffen sind, kann in diesem Zusammenhang nur von einer haushalterischen Pauschalkürzung ohne fachpolitischen Bezug und ohne zugrundeliegende jugendpolitische Konzeption ausgegangen werden. Da aber politisch nicht begründet wurde bzw. begründet werden konnte, welche Angebote für den Bezirk künftig verzichtbar wären, sind diese Kürzungen abzulehnen.
Aufgrund des vom Bezirksamts angekündigten Wegfalls von Kofinanzierungsmitteln ist die Auskömmlichkeit des Titels auf Grundlage des Ist 2012 realistisch, um das bisherige Angebot im vorhandenen Rahmen sicherzustellen.
PHI 17.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
BVV 18.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.