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Drucksache - DS/0792-13/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der bisherige Ansatz für den Titel 67139 im Kapitel 4010 ist von 1.000.000 Euro auf 1.300.000 Euro zu erhöhen.
Die anteilige Gegenfinanzierung in Höhe von ca. 20.000 Euro in 2014 und 2015 erfolgt durch folgende Veränderungen im Haushaltsplan:
Alle Titel, die Beschaffungen von Software und Hardware über das ITDZ beinhalten, werden entsprechend um die Umsatzsteuer bereinigt. Die eingesparten Beträge werden dem Titel 67139 im Kapitel 4010 zugeschlagen.
Begründung:
Alle Anschaffungen, die über den Rahmenvertrag mit dem ITDZ beschafft werden, sind umsatzsteuerbefreit. Dies ist im Haushalt nicht berücksichtigt.
PHI 17.09.2013 Änderungsantrag der Antragsteller: 3. Absatz "..., werden entsprechend auf die aktuelle Preisliste abgesenkt..."
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
BVV 18.09.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
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