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Drucksache - DS/0792-08/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mittel für den Erhalt der Spielplätze
Kapitel 3810 / Titel 52110 ist zu erhöhen, wenn
die Haushaltspositionen
3400/11105 + 11149 + 11155
3800/11105 + 11155
absehbar höhere Einnahmen erwirtschaften, als im Haushaltsplanentwurf vorgesehen und die Angebote der Jugendarbeit ausreichend finanziert sind.
Des Weiteren soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, diesen Bereich ausreichend zu finanzieren (siehe DS/0808/IV).
In den Haushaltsberatungen haben Bezirksamt und Verwaltung sehr anschaulich dargestellt, dass die Schließung von Spielplätzen droht, wenn deren Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Die letzte TÜV-Überprüfung hat einen dramatischen Bedarf für Reparaturen und Arbeiten ergeben. Diese sind auskömmlich zu finanzieren.
PHI 17.09.2013 Änderungsantrag der Fraktion B'90/Die Grünen:
2. Absatz: "..., als im Haushaltsplanentwurf vorgesehen, die Angebote der Jugendarbeit ausreichend finanziert und die PMA aufgelöst sind."
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mittel für den Erhalt der Spielplätze
Kapitel 3810 / Titel 52110 ist zu erhöhen, wenn
die Haushaltspositionen
3400/11105 + 11149 + 11155
3800/11105 + 11155
absehbar höhere Einnahmen erwirtschaften, als im Haushaltsplanentwurf vorgesehen, die Angebote der Jugendarbeit ausreichend finanziert und die PMA aufgelöst sind.
Des Weiteren soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, diesen Bereich ausreichend zu finanzieren (siehe DS/0808/IV).
BVV 18.09.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Mittel für den Erhalt der Spielplätze
Kapitel 3810 / Titel 52110 ist zu erhöhen, wenn
die Haushaltspositionen
3400/11105 + 11149 + 11155
3800/11105 + 11155
absehbar höhere Einnahmen erwirtschaften, als im Haushaltsplanentwurf vorgesehen, die Angebote der Jugendarbeit ausreichend finanziert und die PMA aufgelöst sind.
Des Weiteren soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, diesen Bereich ausreichend zu finanzieren (siehe DS/0808/IV).
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