Partner und Handlungsräume

Partner

Die GI ist kein Förderprogramm, sondern eine neue Form der Zusammenarbeit auf Landesebene für sozial benachteiligte Quartiere. Um die Ziele der GI zu erreichen und die Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen vor Ort zu schaffen, haben die Senatsverwaltungen ihre bestehenden Programme und Finanzierungen als Ressortbeiträge benannt:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Handlungsräume

Die Gemeinschaftsinitiative legt ihren Fokus auf sozial benachteiligte Quartiere. Diese wurden auf der Grundlage empirischer Sozialdaten aus den Bereichen Stadtentwicklung (Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf gemäß Monitoring Soziale Stadtentwicklung), Bildung (Grundschulen mit mind. 75% lernmittelbefreiter Schülerschaft) und Soziales (Schicht 7 gemäß Sozialstrukturatlas) definiert. Aus dieser Analyse ergaben sich 12 abgegrenzte Handlungsräume sowie der Handlungsraum 13 “Stadtrand Süd” mit den vier Teilbereichen a-d.

Die Handlungsräume stehen als navigierbare Übersichtskarte auf dem Geoportal des Landes Berlin zur Verfügung.

Grundlage für die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative sind integrierte Handlungskonzepte, die für jeden Handlungsraum in Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Senatsverwaltungen erstellt werden. Sie beinhalten neben einer Bestandsaufnahme und einer Feststellung der Handlungsbedarfe, die auf bestehende Analysen zurückgreifen, auch das geplante ressortübergreifende Vorgehen sowie ressortübergreifende Schlüsselmaßnahmen. Die fachbezogene Umsetzung in den jeweiligen Handlungsräumen erfolgt gemeinsam mit den Bezirken.

Es werden für alle Handlungsräume die integrierten Handlungskonzepte erstellt. Im ersten Quartal 2023 werden die noch ausstehenden Handlungskonzepte finalisiert.