Vorkaufsrecht

Geltungsbereich der 2021 in Kraft getretenen VKR-VO für das Gebiet „Dreieck Späthsfelde"

Geltungsbereich der 2021 in Kraft getretenen VKR-VO für das Gebiet „Dreieck Späthsfelde"

Vorkaufsrechtsverordnung

Für einen rd. 85 ha großen Bereich im „Dreieck Späthsfelde“ hat der Senat von Berlin im August 2021 eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen. Diese ermöglicht es dem Land Berlin in geschlossene Grundstückskaufverträge einzutreten und als neuer Käufer das Grundstück zu erwerben (Rechtsgrundlage: § 25 BauGB). Auf diese Weise können dringend benötigte Flächen bereits frühzeitig gesichert werden. Dies erleichtert eine künftige geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets.

  • Verordnung über ein Vorkaufsrecht innerhalb des Gebietes „Dreieck Späthsfelde"

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