Für einen rd. 85 ha großen Bereich im „Dreieck Späthsfelde“ hat der Senat von Berlin im August 2021 eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen. Diese ermöglicht es dem Land Berlin in geschlossene Grundstückskaufverträge einzutreten und als neuer Käufer das Grundstück zu erwerben (Rechtsgrundlage: § 25 BauGB). Auf diese Weise können dringend benötigte Flächen bereits frühzeitig gesichert werden. Dies erleichtert eine künftige geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
Vorkaufsrecht
Bild: SenStadt
-
Verordnung über ein Vorkaufsrecht innerhalb des Gebietes „Dreieck Späthsfelde"
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte Äußere Stadt
Francesco-Marco Tommasino
Projektleitung
Johanna Hoffert
- Berlin
- Tel.: (030) 90173-4216
- E-Mail an Johanna Hoffert
Hans-Jürgen Koch
- Berlin
- Tel.: (030) 90173-4208
- E-Mail Hans-Jürgen Koch