Für einen rund 85 ha großen Bereich im „Dreieck Späthsfelde“ hat der Senat von Berlin im August 2021 eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen. Diese ermöglicht es dem Land Berlin in geschlossene Grundstückskaufverträge einzutreten und als neuer Käufer das Grundstück zu erwerben (Rechtsgrundlage: § 25 BauGB). Auf diese Weise können dringend benötigte Flächen bereits frühzeitig gesichert werden. Dies erleichtert eine künftige geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
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Vorkaufsrecht
Geltungsbereich der 2021 in Kraft getretenen VKR-VO für das Gebiet „Dreieck Späthsfelde"
Bild: SenStadt
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Verordnung über ein Vorkaufsrecht innerhalb des Gebietes „Dreieck Späthsfelde"
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Kontakt
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Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt
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