Für die Beantragung der Mittel des Gebietsfonds ist ein Projektantrag erforderlich (siehe Downloads), der insbesondere die Zielsetzung, die Umsetzungsschritte und die geplanten Ausgaben darlegt. Es ist erforderlich, dass in jedem Projekt ein Eigenanteil (z.B. durch eigene Arbeitsleistungen) von mindestens 10 % der beantragten Fördersumme eingebracht wird. Die Fördermittel müssen jeweils im Jahr der Mittelbewilligung verwendet werden. Nach Projektabschluss ist durch die Zuwendungsempfangenden ein Verwendungsnachweis und eine Projektdokumentation gemäß den Ausführungsvorschriften des § 44 Nr. 10 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) vorzulegen.
Das ausgefüllte Antragsformular ist bis zum 30.03.2025 zunächst digital per E-Mail bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W über die unten stehende E-Mail-Adresse einzureichen.
Sie haben eine Projektidee und benötigen vor Ablauf der Frist Unterstützung bei der Formulierung eines Konzepts oder beim Ausfüllen der Antragsformulare?
Wir beraten und unterstützen Sie gern. Wenden Sie sich dazu bis Anfang März telefonisch oder per E-Mail mit einer Projektskizze (Kurzbeschreibung der Projektidee und grobe Kostenschätzung) an die folgende Ansprechperson
Juliane Orgis
Tel.: 030 90173-4221
E-Mail: gueterbahnhof.koepenick@senstadt.berlin.de