Gebietsfonds

Gebietsfonds

Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick steht ein Gebietsfonds zur Verfügung. Durch ihn werden Projekte und Aktionen unterstützt, die dem Interesse des Gemeinwohls dienen und nachbarschaftliche Beziehungen in dem neuen Stadtquartier und seinem unmittelbaren Umfeld fördern.

Die Projekte sollen dabei an strategischen Zielen ausgerichtet sein und einen Beitrag zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick leisten:

  • Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
  • Identifikation und Vernetzung
  • Impuls und Nachhaltigkeit

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümerinnen und eigentümer, Vereine oder lokale Akteure, die im Entwicklungsgebiet und dessen Umfeld arbeiten und/oder wohnen (siehe Karte des Fördergebiets).

Wieviel Geld steht zur Verfügung?

In den Jahren 2024 und 2025 stehen jeweils 30.000 € zur Verfügung, in den Folgejahren jeweils 20.000 €. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 5.000 €. Im Jahr 2024 wurden Fördermittel des Gebietsfonds für vier Projekte gewährt.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Für die Beantragung der Mittel des Gebietsfonds ist ein Projektantrag erforderlich (siehe Downloads), der insbesondere die Zielsetzung, die Umsetzungsschritte und die geplanten Ausgaben darlegt. Es ist erforderlich, dass in jedem Projekt ein Eigenanteil (z.B. durch eigene Arbeitsleistungen) von mindestens 10 % der beantragten Fördersumme eingebracht wird. Die Fördermittel müssen jeweils im Jahr der Mittelbewilligung verwendet werden. Nach Projektabschluss ist durch die Zuwendungsempfangenden ein Verwendungsnachweis und eine Projektdokumentation gemäß den Ausführungsvorschriften des § 44 Nr. 10 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) vorzulegen.

Das ausgefüllte Antragsformular ist bis zum 30.03.2025 zunächst digital per E-Mail bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W über die unten stehende E-Mail-Adresse einzureichen.

Sie haben eine Projektidee und benötigen vor Ablauf der Frist Unterstützung bei der Formulierung eines Konzepts oder beim Ausfüllen der Antragsformulare?
Wir beraten und unterstützen Sie gern. Wenden Sie sich dazu bis Anfang März telefonisch oder per E-Mail mit einer Projektskizze (Kurzbeschreibung der Projektidee und grobe Kostenschätzung) an die folgende Ansprechperson

Juliane Orgis
Tel.: 030 90173-4221
E-Mail: gueterbahnhof.koepenick@senstadt.berlin.de

Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Gebietsfonds?

Der Gebietsbeirat prüft in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zunächst die eingereichten Anträge nach festgelegten Kriterien hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit. In einem zweiten Schritt gibt er eine Empfehlung über die Gewährung oder die Ablehnung von Mitteln des Gebietsfonds für die förderfähigen Projekte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entscheidet abschließend über die eingereichten Projektanträge und die Vergabe der Mittel aus dem Gebietsfonds.

Die Antragsstellenden erhalten nach Entscheidung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Zuwendungsbescheid, der Zuwendungszweck und die genaue Höhe der gewährten Gebietsfondsmittel festsetzt. Aus den Anlagen zum Zuwendungsbescheid – die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen – gehen die weiteren Förderbedingungen hervor.

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns schon auf Ihren Antrag für das Jahr 2025!

Weitere Informationen, auch über die erforderlichen Formulare, finden Sie in den nachfolgenden Downloads.

  • Informationsblatt "Gebietsfonds ehem. Güterbahnhof Köpenick – Projektaufruf für 2025"

    PDF-Dokument (482.3 kB)

  • Antragsformular Gebietsfonds

    PDF-Dokument (667.5 kB)

  • Betroffeneninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten

    PDF-Dokument (419.0 kB)

  • Formular Verwendungsnachweis

    PDF-Dokument (183.0 kB)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (141.1 kB) - Stand: 23.03.2023

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt

Projektleitung

Stefanie Schellin

Öffentliche Bürgersprechstunde

jeweils am ersten Donnerstag des Monats von 15:00 bis 17:00 Uhr,
in den Räumen des
Köpenicker Hofs