Gebietsfonds

Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick steht ein Gebietsfonds zur Verfügung. Durch ihn werden Projekte und Aktionen unterstützt, die dem Interesse des Gemeinwohls dienen und nachbarschaftliche Beziehungen in dem neuen Stadtquartier und seinem unmittelbaren Umfeld fördern.

Die Projekte sollen dabei an strategischen Zielen ausgerichtet sein und einen Beitrag zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick leisten:

  • Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
  • Identifikation und Vernetzung
  • Impuls und Nachhaltigkeit

Von der Projektidee zum geförderten Projekt:

1. Teilen Sie uns Ihre Idee spätestens bis zum 28.02.2026 mit, um für eine Förderung in 2026 berücksichtigt werden zu können. Es ist nicht notwendig, zu diesem Zeitpunkt bereits voll-ständig ausgefüllte Antragsformulare einzureichen. Bitte geben Sie jedoch möglichst an: Kontakt / Ansprechpersonen, Projektbeschreibung, Umsetzungszeitraum, Projektort und grobe Kostenschätzung. (Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter Downloads)
2. Konkretisierung der Projektidee und Ausfüllen des Antragsformulars in Abstimmung mit der Fördermittelgeberin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
3. Stellen Sie ihre Projektidee am 15. April 2026 dem Gebietsbeirat vor. Entsprechend den Förderzielen und den verfügbaren Mitteln werden vom Gebietsbeirat Projekte aus den vorgestellten Projektideen für eine Förderung vom Gebietsbeirat vorgeschlagen.
4. Sofern Ihr Projekt vorgeschlagen wird, reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular ein.
5. Die Fördermittelgeberin prüft den Antrag final, entscheidet über die Förderfähigkeit und stellt voraussichtlich im Mai 2026 den Zuwendungsbescheid aus. Anschließend kann die Projektumsetzung beginnen.

Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Konkretisierung Ihrer Projektidee für die Projektvorstellung und die formale Antragsstellung. Wenden Sie sich dazu zunächst telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechperson der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:

Kontakt:
Juliane Orgis

Tel.: 030 90173-4221
E-Mail: gueterbahnhof.koepenick@senstadt.berlin.de

Erweiterte Bürgersprechstunde am 05.02.2026 für Beratung zu Projektideen
15:00-18:00 Uhr
Vor-Ort-Büro, Stellingdamm 15B

Digitaler Informationstermin am 12.02.2026 zum Gebietsfonds
Ab 18:00 Uhr
Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten, Einwahldaten werden nach Anmeldung versendet

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Vereine oder lokale Akteure, die ein Projekt im Fördergebiet umsetzen wollen. Ausschlaggebend ist die Umsetzung des Projekts innerhalb des Fördergebiets.

Wieviel Geld steht zur Verfügung?

Jährlich sind jeweils 20.000 € verfügbar. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 €. Im Jahr 2024 konnten durch den Gebietsfonds vier Projekte gefördert werden, in 2025 haben 7 Projekte einen Zuwendungsbescheid erhalten.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Für die Beantragung der Mittel des Gebietsfonds ist ein Projektantrag erforderlich (siehe Downloads), der insbesondere die Zielsetzung, die Umsetzungsschritte und die geplanten Ausgaben darlegt. Es ist erforderlich, dass in jedem Projekt ein Eigenanteil (z.B. durch eigene Arbeitsleistungen) von mindestens 10 % der beantragten Fördersumme eingebracht wird. Die Fördermittel müssen jeweils im Jahr der Mittelbewilligung verwendet werden. Nach Projektabschluss ist durch die Zuwendungsempfangenden ein Verwendungsnachweis und eine Projektdokumentation gemäß den Ausführungsvorschriften des § 44 Nr. 10 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) vorzulegen.

Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Gebietsfonds?

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns schon jetzt auf Ihren Antrag für ein gemeinwohlorientiertes Projekt!

Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen und zum Prozess der Antragstellung sowie die aktualisierten Antragsformulare werden Anfang Januar 2026 unter den nachfolgenden Downloads abrufbar sein.

Weitere Informationen, auch über die erforderlichen Formulare, finden Sie in den nachfolgenden Downloads.

  • Informationsblatt 2026

    PDF-Dokument (497.6 kB)

  • Antragsformular Gebietsfonds 2026

    PDF-Dokument (185.7 kB)

  • Betroffeneninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten

    PDF-Dokument (419.0 kB)

  • Formular Verwendungsnachweis 2026

    PDF-Dokument (257.6 kB)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (317.2 kB) - Stand: 23.03.2023

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt

Projektleitung

Stefanie Schellin

Öffentliche Bürgersprechstunde

jeweils am ersten Donnerstag des Monats von 15:00 bis 17:00 Uhr,
in den Räumen des Vor-Ort-Büros der Entwicklungsmaßnahme