Gebietsfonds

Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick steht ein Gebietsfonds zur Verfügung. Durch ihn werden Projekte und Aktionen unterstützt, die dem Interesse des Gemeinwohls dienen und nachbarschaftliche Beziehungen in dem neuen Stadtquartier und seinem unmittelbaren Umfeld fördern.

Die Projekte sollen dabei an strategischen Zielen ausgerichtet sein und einen Beitrag zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick leisten:

  • Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
  • Identifikation und Vernetzung
  • Impuls und Nachhaltigkeit

Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Konkretisierung Ihrer Projektidee für das Jahr 2027 für die formale Antragsstellung. Wenden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechperson der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:

Kontakt:
Juliane Orgis

Tel.: 030 90173-4221
E-Mail: gueterbahnhof.koepenick@senstadt.berlin.de

Wann können Projektanträge zur Förderung für das Jahr 2027 gestellt werden?

Anfang 2027 wird an dieser Stelle der nächste Projektaufruf mit einer Erläuterung des Bewerbungsverfahrens und der Bewerbungsfrist veröffentlicht.

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Vereine oder lokale Akteure, die ein Projekt im Fördergebiet umsetzen wollen. Ausschlaggebend ist die Umsetzung des Projekts innerhalb des Fördergebiets.

Wieviel Geld steht zur Verfügung?

Jährlich sind jeweils 20.000 € verfügbar. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 €. Im Jahr 2024 konnten durch den Gebietsfonds vier Projekte gefördert werden, in 2025 haben 7 Projekte einen Zuwendungsbescheid erhalten.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Für die Beantragung der Mittel des Gebietsfonds ist ein Projektantrag erforderlich (siehe Downloads), der insbesondere die Zielsetzung, die Umsetzungsschritte und die geplanten Ausgaben darlegt. Es ist erforderlich, dass in jedem Projekt ein Eigenanteil (z.B. durch eigene Arbeitsleistungen) von mindestens 10 % der beantragten Fördersumme eingebracht wird. Die Fördermittel müssen jeweils im Jahr der Mittelbewilligung verwendet werden. Nach Projektabschluss ist durch die Zuwendungsempfangenden ein Verwendungsnachweis und eine Projektdokumentation gemäß den Ausführungsvorschriften des § 44 Nr. 10 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) vorzulegen.

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns schon jetzt auf Ihren Antrag für ein gemeinwohlorientiertes Projekt!

Weitere Informationen, auch über die erforderlichen Formulare, finden Sie in den nachfolgenden Downloads.

  • Informationsblatt 2026

    PDF-Dokument (497.6 kB)

  • Antragsformular Gebietsfonds 2026

    PDF-Dokument (185.7 kB)

  • Betroffeneninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten

    PDF-Dokument (419.0 kB)

  • Formular Verwendungsnachweis 2026

    PDF-Dokument (257.6 kB)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (317.2 kB) - Stand: Juli 2025

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt

Projektleitung

Stefanie Schellin

Öffentliche Bürgersprechstunde

jeweils am ersten Donnerstag des Monats von 15:00 bis 17:00 Uhr,
in den Räumen des Vor-Ort-Büros der Entwicklungsmaßnahme