Städtebauförderung ist das Leitprogramm einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und resilienten Stadt. Sie zielt auf Klimaschutz und eine Anpassung an den Klimawandel, die Erhaltung von lebendigen Stadt- und Ortskernen sowie das Schaffen von Wohnraum und bedarfsgerechten Infrastrukturen. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll ermöglicht werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
- Mit dem Programm “Lebendige Zentren” sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Wichtig sind die Profilierung und Standortaufwertung sowie der Erhalt und die Förderung von Nutzungsvielfalt. Der städtebauliche Denkmalschutz mit dem Erhalt des baukulturellen Erbes ist eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.
- Das Programm “Sozialer Zusammenhalt” fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen vor erheblichen sozialen Herausforderungen stehen. Ziele sind die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Quartiersmanagement sowie Teilhalbe und ehrenamtliches Engagement werden dabei stärker betont. Der Kooperation mit Engagierten im Gebiet, die auch über den Förderzeitraum hinaus dort aktiv sind, kommt eine besondere Bedeutung zu.
- Das Programm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von wirtschaftlichem und demographischem Wandel. Besonders von Strukturveränderungen und Funktionsverlusten betroffene Gebiete sollen zu lebenswerten Quartieren entwickelt werden. Im Sinne nachhaltiger Erneuerung geht das Programm allerdings darüber hinaus, indem zum Beispiel der Klimafolgenanpassung ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Das Programm setzt einen Schwerpunkt bei der Entwicklung sozialer Infrastrukturen zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere.
Fördervoraussetzungen sind in allen Programmen die Ausweisung von Fördergebieten ebenso wie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Hinzu kommen Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur, d.h. der öffentlichen Grün- und Frei- sowie Wasserflächen.