Die Berliner Stadterneuerung strebt eine gute Lebensqualität in allen Stadtgebieten an. Sie unterstützt daher Gebiete mit städtebaulichen Defiziten und Fehlentwicklungen, um städtische Räume attraktiv zu gestalten sowie die Wohn-, Arbeits- und Umweltbedingungen zu verbessern.
Die Stadterneuerung ist als besonderes Städtebaurecht im Baugesetzbuch verankert und umfasst das städtebauliche Sanierungsrecht und das Erhaltungsrecht.
Einige Berliner Stadtgebiete weisen städtebauliche Missstände auf, zum Beispiel erfüllen sie nicht heutige Anforderungen des Wohnens und Arbeitens oder sind nur unzureichend mit Bildungseinrichtungen, Grün- und Sportanlagen ausgestattet, haben Verkehrsprobleme oder zahlreiche nicht oder fehlgenutzte Grundstücke. Diese Gebiete werden durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich in ihrer Lebensqualität verbessert oder umgestaltet.
Das Erhaltungsrecht schützt Gebiete in ihrer besonderen Eigenart. Das Baugesetzbuch unterscheidet dabei drei Gebietstypen. Die sozialen Erhaltungsgebiete, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung besonderes geschützt ist, haben in den letzten Jahren für die Berliner Stadterneuerung eine sehr hohe Bedeutung gewonnen.