Stadterneuerung

Blick über das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee

Blick über das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee

Die Berliner Stadterneuerung strebt eine gute Lebensqualität in allen Stadtgebieten an. Sie unterstützt daher Gebiete mit städtebaulichen Defiziten und Fehlentwicklungen, um städtische Räume attraktiv zu gestalten sowie die Wohn-, Arbeits- und Umweltbedingungen zu verbessern.

Die Stadterneuerung ist als besonderes Städtebaurecht im Baugesetzbuch verankert und umfasst das städtebauliche Sanierungsrecht und das Erhaltungsrecht.

Einige Berliner Stadtgebiete weisen städtebauliche Missstände auf, zum Beispiel erfüllen sie nicht heutige Anforderungen des Wohnens und Arbeitens oder sind nur unzureichend mit Bildungseinrichtungen, Grün- und Sportanlagen ausgestattet, haben Verkehrsprobleme oder zahlreiche nicht oder fehlgenutzte Grundstücke. Diese Gebiete werden durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich in ihrer Lebensqualität verbessert oder umgestaltet.

Das Erhaltungsrecht schützt Gebiete in ihrer besonderen Eigenart. Das Baugesetzbuch unterscheidet dabei drei Gebietstypen. Die sozialen Erhaltungsgebiete, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung besonderes geschützt ist, haben in den letzten Jahren für die Berliner Stadterneuerung eine sehr hohe Bedeutung gewonnen.

Ansicht von Gründerzeitfassaden

Soziales Erhaltungsrecht

Soziale Erhaltungsgebiete haben zum Ziel, die Struktur der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen zu erhalten, z.B. weil es im Gebiet eine passgenaue Infrastruktur gibt. Derzeit sind über Rechtsverordnungen der Bezirke 81 soziale Erhaltungsgebiete festgelegt. Weitere Informationen

Eindruck vom Rathausplatz im Fördergebiet Mitte

Sanierung

Der Bund ermöglicht den Städten durch das Instrument der Sanierungsmaßnahme, städtebauliche Missstände in einem Gebiet zu beseitigen und es gemeinsam mit der Bevölkerung zu entwickeln. Die Missstände können sich sowohl auf die Substanz der Bebauung wie auf die Funktion des Gebiets beziehen. Weitere Informationen

Hamburger Platz

Rechtsgrundlagen

Die Stadterneuerung unterliegt zahlreichen Rechtsgrundlagen. Dies betrifft die Festlegung von Sanierungsgebieten, Grundlagen zur Durchführung und Abrechnung sowie die Umwandlungsverordnung für soziale Erhaltungsgebiete. Weitere Informationen

Eindruck aus dem Fördergebiet Karl-Marx-Allee 2. Bauabschnitt

Berichte zur Stadterneuerung

Im zweijährlichen Turnus wird über den Stand und Fortschritt der Stadterneuerung in Berlin berichtet. Die Berichte seit 1998 stehen zum Download bereit. Weitere Informationen

Logo BMWSB
Staedtebaufoerderung