Stadtentwicklungsplanung Wohnen 2040

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Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) setzt als strategisches Planungskonzept den gesamtstädtischen Rahmen für den erforderlichen Wohnungsneubau in Berlin. Er ermittelt den Wohnraumbedarf bis zum Jahr 2040 und definiert, wo im Stadtgebiet geeignete Flächen für den Wohnungsbau vorhanden sind und wie diese priorisiert werden. Grundlage dafür bildet die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Hauptstadt. Ziel des Plans ist es, die Flächenverfügbarkeit so zu sichern, dass Berlin auch in Zukunft über ausreichend Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen verfügt.

Am 03. September 2024 wurde der StEP Wohnen 2040 vom Berliner Senat beschlossen und löst somit den bisherigen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 ab. Seine Ziele und räumlichen Vorgaben fließen direkt in die Planverfahren des Landes Berlin ein, etwa bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, und tragen so maßgeblich zur Stadtentwicklung bei.

StEP Wohnen 2040 - die wichtigsten Fragen

  • 1. Was ist neu am StEP Wohnen 2040?

    Der StEP Wohnen 2040 bringt sowohl methodische als auch inhaltliche Neuerungen im Vergleich zum vorherigen StEP Wohnen 2030 mit sich. Zu den methodischen Neuerungen gehören:

    • Der Planungszeitraum erstreckt sich nun von 2022 bis 2040, was eine längere Perspektive ermöglicht und besser mit der zugrundeliegenden Bevölkerungsprognose 2021-2040 harmoniert.
    • Der Planungszeitraum ist differenzierter ausgestaltet, angelehnt an die Legislaturperioden in Berlin. Dies ermöglicht eine genauere Definition und Evaluierung des geschätzten Wohnungsbedarfs sowie der formulierten Ziele und Maßnahmen für kürzere Zeiträume und eine bessere Abbildung politischer Entscheidungsprozesse.
    • Die Vorrangkulisse Innenentwicklung wurde beschlossen. Das bedeutet es wurden Stadträume definiert, die (künftig) nur maximal 6 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad von der nächstgelegenen Haltestelle des SPNV (Schienenpersonennahverkehr) entfernt sein sollen. Geplante oder zu prüfende Erschließungsvorhaben sollen ebenso die Kriterien dieser bevorzugten Lagegunst erfüllen.

    Inhaltlich wurden folgende Aspekte aktualisiert:

    • Die Analyse der Wohnungsmarktentwicklung.
    • Die Abschätzung des Wohnungsbedarfs inkl. der Zielstellung eine perspektivische Flächenvorsorge aufzubauen.
    • Das planerische Konzept mit der Flächenkulisse für den Wohnungsbau bis 2040.

    Ein wesentlicher Teil des Erarbeitungsprozesses bestand darin, zusätzliche Wohnungsbaupotenziale zu identifizieren und abzustimmen. Auch die Ziele und das räumliche Leitbild wurden angepasst, wobei die Leitlinien des StEP Wohnen 2030 für eine nachhaltige Stadtentwicklung unverändert blieben.

  • 2. Wie viele neuen Wohnungen benötigt Berlin bis 2040?

    Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) ermittelt für Berlin bis zum Jahr 2040 einen zusätzlichen Bedarf von insgesamt 222.000 neuen Wohnungen. Dieser Bedarf setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
    1. Demografischer Bedarf: Aufgrund des erwarteten Bevölkerungswachstums um 187.000 Menschen bzw. zusätzlichen etwa 85.000 Haushalten aus der Prognose 2021-2040 ergibt sich ein demografisch bedingter Bedarf von 85.000 zusätzlichen Wohnungen.
    2. Entlastungsbedarf: Um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, erforderliche Umzüge zu ermöglichen, Wohnungen zu sanieren oder umbauen zu können, ist ein Leerstand von 3% (Fluktuationsreserve) nötig. Dafür sind weitere 137.000 Wohnungen erforderlich.
    Ergänzend zu diesen insgesamt 222.000 Wohnungen wird eine Flächenvorsorge für weitere 50.000 Wohnungen benötigt, um auf unvorhergesehene Ereignisse, wie beispielsweise eine verstärkte Zuwanderung, vorbereitet zu sein.
    Insgesamt braucht Berlin somit Flächen für den Bau von bis zu 272.000 Wohnungen.

  • 3. Welche stadtplanerischen Ziele verfolgt Berlin beim Wohnungsbau?

    Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) definiert strategische Leitlinien und Ziele für eine ganzheitliche und nachhaltige Stadtentwicklung

    1. Mehr Wohnraum schaffen
    Der StEP Wohnen legt 24 Neue Stadtquartiere und zahlreiche weitere Orte fest, an denen Wohnungen gebaut werden können.
    Auf diesen Flächen kann der Bedarf von 222.000 zusätzlichen Wohnungen gedeckt werden, solange die vorhandenen Potenziale konsequent aktiviert werden.

    2. Bezahlbare Wohnungen bauen
    Ein zentrales Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere für einkommensschwächere Haushalte. Daher soll jede zweite Neubauwohnung im Segment des gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus geschaffen werden.

    3. Perspektivische Flächenvorsorge betreiben
    Um auf ein unvorhergesehenes Bevölkerungswachstum reagieren zu können, sollen Flächen für weitere 50.000 Wohnungen identifiziert werden. Die Aktivierung dieser Potenziale soll planerisch vorbereitet, aber nur bei Bedarf realisiert werden.

    4. Flächenverbrauch minimieren
    Die Stadt soll vor allem im Sinne der Innenentwicklung wachsen, also hauptsächlich bestehende, bereits bebaute oder versiegelte Flächen nutzen. Neue, bisher ungenutzte Flächen am Stadtrand sollen nur bebaut werden, wenn es gute Gründe dafür gibt, zum Beispiel für Neue Stadtquartiere mit gemeinwohlorientierten Wohnungen.

    5. Klimagerechte Quartiere entwickeln
    Die Stadtentwicklung soll auf eine effiziente und integrierte Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumplanung ausgerichtet sein. Ziel sind energieeffiziente, verkehrsvermeidende und kompakte Siedlungsstrukturen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung auf Quartiers- und Gebäudeebene im Neubau und im Bestand.

    6. Bedarfsgerechte Infrastruktur bereitstellen
    Die Stadt muss die nötigen sozialen, grünen und technischen Infrastrukturen parallel zum Wohnungsbau schaffen. Dazu gehören zum Beispiel Schulen, Kitas, Parks, Verkehrswege und Versorgungsnetze.
    Auch die Sicherheitseinrichtungen sollen mitwachsen und dort ausgebaut werden, wo sie gebraucht werden, damit eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist.

  • 4. Welche Flächenpotenziale für den Wohnungsbau werden im StEP Wohnen 2040 ausgewiesen?

    Der StEP Wohnen 2040 weist eine Flächenkulisse aus unterschiedlichen Wohnungsbaupotenzialen aus. Der Bau neuer Wohnungen soll sich vorrangig in den Bauflächen des Flächennutzungsplans vollziehen, auf denen die Voraussetzungen günstig sind und stadtentwicklungsplanerische Kriterien wie siedlungsstrukturelle Einbindung, infrastrukturelle Versorgung oder Aktivierbarkeit besonders zum Tragen kommen.
    Mehr als 85% der potenziellen Flächenkulisse befinden sich innerhalb der bestehenden Stadtstruktur auf bereits baulich genutzten, ehemals baulich genutzten Flächen oder anderweitig (teil-) versiegelter Flächen – dies trägt dazu bei, die natürlichen Ressourcen zu schützen.
    Die Potenziale wurden im Hinblick auf die mögliche Zahl von Wohnungen und ihre zeitliche Realisierbarkeit eingeschätzt und kategorisiert. Entscheidend ist, dass diese Potenziale auch planerisch aktiviert werden, also so weit zu entwickeln, dass der geplante Wohnungsbau genehmigungsfähig ist.
    Um bezahlbare Wohnungen zu garantieren und allgemein die Mietpreisentwicklung zu dämpfen, liegt ein Fokus auf gemeinwohlorientiertem Wohnungsneubau. Die Potenzialflächen im Landeseigentum, die Vorhaben von landeseigenen Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Bauherrinnen und Bauherren, sowie Flächen in Privateigentum, die nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung bebaut werden, spielen hierbei eine besondere Rolle im StEP Wohnen 2040.

  • 5. Welche Rolle spielen die Neuen Stadtquartiere im StEP Wohnen 2040?

    Die Neuen Stadtquartiere spielen im StEP Wohnen 2040 eine zentrale Rolle, indem sie nicht nur rund ein Viertel zur Deckung des ermittelten Neubaubedarfs beitragen, sondern in ihnen nachhaltige und lebenswerte Nachbarschaften entstehen. Durch eine durchdachte Planung und Gestaltung von Städtebau, Grün- und Freiflächen bieten sie eine hohe Lebensqualität und werden den Bedürfnissen der wachsenden Bevölkerung gerecht. Jedes einzelne Stadtquartier bietet einen Mehrwert für die Stadt und benachbarte Viertel, indem es Synergien mit den umliegenden Quartieren generiert und somit als Katalysator für weitere städtebauliche Entwicklungen dient, beispielsweise durch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder neue Infrastruktureinrichtungen.
    Eine wesentliche Rolle spielen die Neuen Stadtquartiere für den Bau gemeinwohlorientierter und damit bezahlbarer Wohnungen. Wo landeseigene Flächen entwickelt werden, lässt sich Bauland besser und unabhängiger von der Marktlage bereitstellen. Mehr als zwei Drittel der Wohnungen in den Neuen Stadtquartieren sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen und andere gemeinwohlorientierte Trägerinnen und Träger entwickeln. Bei Flächen im privaten Eigentum sichern Instrumente des Bauplanungsrechts die Ziele einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung.

  • 6. Welche Bedeutung hat der StEP Wohnen 2040 für Planungs- und Genehmigungsverfahren?

    Stadtentwicklungspläne sind gem. § 4 Abs. 1 AGBauGB Grundlage für alle weiteren Planungen. Der StEP Wohnen 2040 ist zudem als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen und leitet das Ermessen der zuständigen Verwaltungen in Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren unter dem Vorbehalt der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB. Ziele und Maßnahmen des StEP Wohnen 2040 sind in städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen und ggf. gegenüber anderweitigen Belangen abzuwiegen.

Die Zielstellungen des StEP Wohnen 2040

  • Antwort
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    1. Mehr Wohnraum schaffen
    2. Bezahlbare Wohnungen bauen
    3. Perspektivische Flächenvorsorge betreiben
    4. Flächenverbrauch minimieren
    5. Klimagerechte Quartiere entwickeln
    6. Bedarfsgerechte Infrastruktur bereitstellen

Downloads

  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 – Bericht

    PDF-Dokument (16.1 MB)

  • StEP Wohnen 2040 – Kurzfassung

    PDF-Dokument (8.8 MB)

  • UDP Housing 2040 – English Summary

    PDF-Dokument (9.1 MB)

  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 – Plan 1 Gesamtstädtische Einordnung

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 – Plan 2 Große Wohnungsbaupotenziale

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 – Plan 3 Neue Stadtquartiere

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 – Plan 4 Kleinteilige Innenentwicklung

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 – Plan 5 Gemeinwohlorientierter Wohnungsbau

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 – Plan 6 Stadt-Umland-Entwicklung

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (11.9 MB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat Stadtentwicklungsplanung

Team Stadtentwicklungsplanung Wohnen

Referatsleitung
Thorsten Tonndorf