Planungsprozess

Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, März 2025

Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2025

Ein neues Stadtquartier zu realisieren ist eine bedeutsame, langfristige und komplexe Aufgabe, von der viele Menschen betroffen sind und bei der viele Akteurinnen und Akteure zusammenwirken müssen. Um zu prüfen, ob und wie das neue Stadtquartier Blankenburger Süden entwickelt werden kann und soll, werden zunächst Vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

  • Was sind Vorbereitende Untersuchungen und wofür werden sie durchgeführt?

    Vorbereitende Untersuchungen sind rechtlich in § 165 Absatz 4 BauGB geregelt. Sie sind die Voraussetzung, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu beschließen bzw. durchzuführen. Vorbereitende Untersuchungen prüfen die erforderlichen Voraussetzungen, die Notwendigkeit sowie die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und begründen diese. Demnach kann eine Entwicklungsmaßnahme nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 165 BauGB):

    • Das betroffene Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die (angestrebte) städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt.
    • Das betroffene Gebiet wird zum ersten Mal entwickelt oder neu geordnet.
    • Die Entwicklungsmaßnahme ist erforderlich zum Wohl der Allgemeinheit (z.B. um Wohnbedarfe zu decken oder um brachliegende Flächen wieder zu nutzen).
    • Das Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist nicht mit anderen Instrumenten des Planungsrechts zu erreichen.
    • Die Eigentümer von betroffenen Grundstücken sind nicht bereit, die Grundstücke entsprechend der baurechtlichen Konditionen zu veräußern.
    • Die Entwicklungsmaßnahme kann zügig durchgeführt werden.

    Um zu prüfen, ob ein Gebiet diese Kriterien erfüllt, ermitteln Vorbereitende Untersuchungen zunächst die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet. Dazu werden u.a. Fachgutachten, bspw. zu Verkehr, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung, erstellt und auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potentiellen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden dementsprechend definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme danach gegeben sein, wird diese schließlich im Rahmen eines umfangreichen Berichts begründet dargelegt. Mit dem endgültigen Beschluss einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verpflichtet sich die Gemeinde – hier Berlin als Ganzes – auch zur zügigen Durchführung und geht damit eine erhebliche gesamtstädtische Verpflichtung ein.

  • Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?

    Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts, mit dem die Entwicklung eines Gebietes durch eine zentrale Stelle, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, vollzogen wird. Aufgrund der erheblichen Bevölkerungszunahme im Stadtraum Berlin und eines steigenden Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsplätzen sollen im Falle des Blankenburger Südens die im Flächennutzungsplan bereits dargestellten „Flächenreserven” des ehemaligen Rieselfeldes nun aktiviert werden. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein umfangreiches Städtebauvorhaben zum Wohl der Allgemeinheit handelt, bei dem ein Eingriff in private Eigentumsrechte erforderlich wird. Deshalb muss nach § 165 Baugesetzbuch zunächst durch Vorbereitende Untersuchungen festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs vorliegen.

Abgrenzung des Gebietes der Vorbereitenden Untersuchungen

Vorbereitende Untersuchungen

Der Berliner Senat beschloss am 30. August 2016, dass für das Gebiet des Blankenburger Südens Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Das Untersuchungsgebiet umfasst insgesamt ca. 430 ha. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 9. September 2016 im Amtsblatt von Berlin.

Grob gliedern sich die Vorbereitenden Untersuchungen für den Blankenburger Süden in drei Stufen:

  • Stufe 1: Ermittlung, Analyse und Bewertung relevanter Grundlagen, Erarbeitung von Handlungserfordernissen und Leitzielen

Im Rahmen der ersten Stufe wurden insbesondere bestehende Rahmenbedingungen, wie z.B. übergeordnete Stadtentwicklungsplanungen oder konkrete Gegebenheiten vor Ort, analysiert, um die Voraussetzungen für spätere Planungen genau abzustecken. Darunter fielen viele einzelne Untersuchungen zu Themen wie z. B. Umwelt, Verkehr oder Bodenwerten. Darüber hinaus wurden durch die Beteiligung von Eigentümerinnen und Eigentümern, Betroffenen und der Öffentlichkeit das Wissen und die Wünsche der Beteiligten eingeholt und gemeinsame Leitziele für das neue Stadtquartier entwickelt. Für den Blankenburger Süden wurde die Stufe 1 im Sommer 2017 abgeschlossen.

  • Stufe 2: Erarbeitung eines Struktur- und Nutzungskonzeptes für das neue Stadtquartier

Im Rahmen der zweiten Stufe wurden auf der Grundlage der Stufe 1 die konzeptionellen Grundlagen für die zukünftige Gebietsentwicklung erarbeitet. Dies umfasste die Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans und anschließend auf dieser Basis die Erarbeitung eines Struktur- und Nutzungskonzeptes. Letzteres stellt grundsätzlich dar, wo im neuen Stadtquartier neue Flächen für Wohnen und Gewerbe sowie für Grünzüge, Schulen und Verkehrswege sinnvoll wären.

Als grundlegende städtebauliche Struktur sieht das Struktur- und Nutzungskonzept ein so genanntes Siedlungsband zwischen den Ortskernen Heinersdorf und Blankenburg vor, das sich in verschiedene Teilquartiere untergliedert, in denen die städtebauliche Entwicklung stattfinden soll. Verbindendes Element der Teilquartiere und damit Rückgrat des gesamten neuen Stadtquartiers ist die zukünftig verlängerte, von Süd nach Nord verlaufende Straßenbahn-Trasse der M2, die eine sehr gute Anbindung an die Innenstadt Berlins sicherstellt. Jedes Teilquartier weist eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe sowie sozialen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen auf und bildet jeweils eine eigene Quartiersmitte aus, in der sich vielfältige Angebote in fußläufiger Erreichbarkeit befinden. Das Siedlungsband wird ergänzt durch einen von Süd nach Nord verlaufenden Grün- und Freiraumverbund, der sich parallel zum Siedlungsband entwickelt und sowohl der wohnortnahen Freiraumversorgung als auch der Verknüpfung der Siedlungsstrukturen dient. Durch die Verbindung zu bestehenden Siedlungs- und Grünstrukturen profitieren auch die umliegenden Nachbarschaften und ihre Bewohnenden.

Um sicherzustellen, dass die gesetzten Leitziele mit der Planung auch umgesetzt werden können, dass etwa eine nachhaltige Mobilität sowie Klima- und Naturschutz im neuen Stadtquartier erreicht werden, wurden parallel zur Erarbeitung des Struktur- und Nutzungskonzeptes für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden so genannte Grundlagenkonzepte durch externe Fachplanerinnen und -planer erarbeitet.
Die Erarbeitung des Struktur- und Nutzungskonzeptes für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden erstreckte sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Verschiedene Veränderungen der Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass bei der Erarbeitung des Struktur- und Nutzungskonzeptes mehrfach umgesteuert werden musste, wodurch sich die Fertigstellung verzögert hat.

Die erste Umsteuerung erfolgte im Jahr 2018. Es wurde insbesondere die so genannte Erholungsanlage Blankenburg aus dem Bereich, der für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen war, herausgenommen und die Zahl der geplanten Wohneinheiten reduziert. Für den verkleinerten Bereich mit einer Fläche von rund 150 ha wurden anschließend in einem kooperativen städtebaulichen Werkstattverfahren städtebauliche Testentwürfe für das neue Stadtquartier erarbeitet, um eine Vorstellung zu entwickeln, wie das neue Stadtquartier einmal aussehen könnte. Die Testentwürfe wurden dann in den städtebaulichen Rahmenplan und das Struktur- und Nutzungskonzept überführt. Beides wurde am 20.07.2021 vom Berliner Senat beschlossen.

Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2021

Aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs über die städtebaulichen Zielsetzungen zwischen dem Land Berlin und wesentlichen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern im Gewerbegebiet Heinersdorf, erfolgte im Jahr 2022 eine zweite Umsteuerung und das Struktur- und Nutzungskonzept wurde erneut überarbeitet. Dabei wurde die Verteilung der Nutzungen im Gebiet sowie die Lage der Straßenbahntrasse und des geplanten Straßenbahnbetriebshofes angepasst.

Aufgrund grundsätzlicher politischer Richtungsentscheidungen zur verkehrlichen Anbindung der neuen Stadtquartiere im Nordostraum Berlins, erfolgte 2023 eine dritte Umsteuerung bei der Erarbeitung des Struktur- und Nutzungskonzeptes. Neben der Straßenbahnanbindung, die nicht mehr durch die so genannte Erholungsanlage Blankenburg an den S-Bahnhof Blankenburg angebunden wird, sollte auch die Perspektive einer U-Bahn-Anbindung für das Gebiet mit betrachtet werden. Das entsprechend angepasste Struktur- und Nutzungskonzept wurde am 08. April 2025 vom Berliner Senat beschlossen. Damit ist die Stufe 2 der Vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen.

Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2025

  • Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2025

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Stufe 3: Erarbeitung der Umsetzungskonzeption für das neue Stadtquartier

Im Rahmen der dritten Stufe wird ein Konzept entwickelt, wie das neue Stadtquartier, basierend auf dem erarbeiteten Struktur- und Nutzungskonzept, umgesetzt werden kann. Dieses beinhaltet insbesondere die Erarbeitung einer Zeit-Maßnahmen-Planung, einer Kosten- und Finanzierungsübersicht, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Prüfung der Erforderlichkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Verbindung mit einem Vorschlag für deren potenzielle räumliche Abgrenzung. Die Umsetzungskonzeption soll den Nachweis erbringen, dass die Realisierung des neuen Stadtquartiers innerhalb eines angemessenen Zeitraums und ggf. mit Hilfe einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme möglich ist und das Land Berlin in der Lage ist, die dafür notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Die Vorbereitenden Untersuchungen für den Blankenburger Süden sollen Ende 2025 abgeschlossen werden. Hierzu wird ein umfangreicher Bericht erstellt, auf dessen Grundlage dann per Beschluss des Abgeordnetenhauses eine Entscheidung getroffen wird, ob und in welchem Umfang eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Realisierung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden erforderlich ist. Andernfalls wäre das Quartier über Instrumente des allgemeinen Städtebaurechts zu realisieren, d.h. etwa über die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Die relevanten Planungsdokumente und Gutachten zu den Vorbereitenden Untersuchungen sind im Downloadbereich zu finden. Im weiteren Verlauf des Planungsprozesses werden dort weitere Dokumente veröffentlicht.

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt