Ein neues Stadtquartier zu realisieren ist eine bedeutsame, langfristige und komplexe Aufgabe, von der viele Menschen betroffen sind und bei der viele Akteurinnen und Akteure zusammenwirken müssen. Um zu prüfen, ob und wie das neue Stadtquartier Blankenburger Süden entwickelt werden kann und soll, werden zunächst Vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Planungsprozess

Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2025
Bild: SenStadt, DSK
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Was sind Vorbereitende Untersuchungen und wofür werden sie durchgeführt?
Vorbereitende Untersuchungen sind rechtlich in § 165 Absatz 4 BauGB geregelt. Sie sind die Voraussetzung, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu beschließen bzw. durchzuführen. Vorbereitende Untersuchungen prüfen die erforderlichen Voraussetzungen, die Notwendigkeit sowie die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und begründen diese. Demnach kann eine Entwicklungsmaßnahme nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 165 BauGB):
- Das betroffene Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die (angestrebte) städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt.
- Das betroffene Gebiet wird zum ersten Mal entwickelt oder neu geordnet.
- Die Entwicklungsmaßnahme ist erforderlich zum Wohl der Allgemeinheit (z.B. um Wohnbedarfe zu decken oder um brachliegende Flächen wieder zu nutzen).
- Das Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist nicht mit anderen Instrumenten des Planungsrechts zu erreichen.
- Die Eigentümer von betroffenen Grundstücken sind nicht bereit, die Grundstücke entsprechend der baurechtlichen Konditionen zu veräußern.
- Die Entwicklungsmaßnahme kann zügig durchgeführt werden.
Um zu prüfen, ob ein Gebiet diese Kriterien erfüllt, ermitteln Vorbereitende Untersuchungen zunächst die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet. Dazu werden u.a. Fachgutachten, bspw. zu Verkehr, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung, erstellt und auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potentiellen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden dementsprechend definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme danach gegeben sein, wird diese schließlich im Rahmen eines umfangreichen Berichts begründet dargelegt. Mit dem endgültigen Beschluss einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verpflichtet sich die Gemeinde – hier Berlin als Ganzes – auch zur zügigen Durchführung und geht damit eine erhebliche gesamtstädtische Verpflichtung ein.
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Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts, mit dem die Entwicklung eines Gebietes durch eine zentrale Stelle, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, vollzogen wird. Aufgrund der erheblichen Bevölkerungszunahme im Stadtraum Berlin und eines steigenden Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsplätzen sollen im Falle des Blankenburger Südens die im Flächennutzungsplan bereits dargestellten „Flächenreserven” des ehemaligen Rieselfeldes nun aktiviert werden. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein umfangreiches Städtebauvorhaben zum Wohl der Allgemeinheit handelt, bei dem ein Eingriff in private Eigentumsrechte erforderlich wird. Deshalb muss nach § 165 Baugesetzbuch zunächst durch Vorbereitende Untersuchungen festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs vorliegen.
Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2021
Bild: SenStadt, DSK, PFE, gruppe F, LK Argus
Aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs über die städtebaulichen Zielsetzungen zwischen dem Land Berlin und wesentlichen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern im Gewerbegebiet Heinersdorf, erfolgte im Jahr 2022 eine zweite Umsteuerung und das Struktur- und Nutzungskonzept wurde erneut überarbeitet. Dabei wurde die Verteilung der Nutzungen im Gebiet sowie die Lage der Straßenbahntrasse und des geplanten Straßenbahnbetriebshofes angepasst.
Aufgrund grundsätzlicher politischer Richtungsentscheidungen zur verkehrlichen Anbindung der neuen Stadtquartiere im Nordostraum Berlins, erfolgte 2023 eine dritte Umsteuerung bei der Erarbeitung des Struktur- und Nutzungskonzeptes. Neben der Straßenbahnanbindung, die nicht mehr durch die so genannte Erholungsanlage Blankenburg an den S-Bahnhof Blankenburg angebunden wird, sollte auch die Perspektive einer U-Bahn-Anbindung für das Gebiet mit betrachtet werden. Das entsprechend angepasste Struktur- und Nutzungskonzept wurde am 08. April 2025 vom Berliner Senat beschlossen. Damit ist die Stufe 2 der Vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen.
Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2025
Bild: SenStadt, DSK
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Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden, April 2025
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt