Planungsprozess

Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts (§ 165 Baugesetzbuch), mit dem die Entwicklung eines Gebiets durch die jeweils zuständige Behörde (hier Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) vollzogen wird. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein umfangreiches Städtebauvorhaben zum Wohl der Allgemeinheit handeln muss, bei dem ein Eingriff in private Eigentumsrechte erforderlich wird.

Die Entwicklungsmaßnahme Wasserstadt Berlin-Oberhavel

Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wurden bereits 1992 Entwicklungsziele festgelegt, die als Ausgangspunkt für die Planung des neuen Stadtquartiers dienen sollten.

Insgesamt lieferte die Wasserstadt zu dieser Zeit ein trauriges Bild. Neben vereinzelten Kleingärten und Campingplätzen gab es lediglich 960 Wohnungen. Der Lieferverkehr des verbliebenen Gewerbes führte durch die Wohngebiete und verursachte zunehmend Staub- und Lärmbelastungen für die Anwohner. Die Qualität der Landschaft konnte kaum genutzt werden, da die Ufer bis auf wenige Abschnitte nicht zugänglich waren. Straßen endeten weit entfernt vom Wasser und nennenswerte Grünflächen waren nicht vorhanden. Hinzu kam der Umstand, dass die Flächen umfassend versiegelt waren, das Regenwasser nicht versickern konnte und so mitunter stattdessen Verunreinigungen in die Havel gespült wurden.

Rahmenplan 1994

Gestaltplan 1994

Realisierungsplan 2007

Aufhebung des Entwicklungsrechts 2007

Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde klar, dass der erwartete Bauboom ausblieb, weil die Einwohnerzahl Berlins aufgrund von Abwanderungsbewegungen ins Umland schrumpfte. Zeitgleich gab es einen wohnungsbaupolitischen Paradigmenwechsel weg vom geförderten Wohnungsbau. Der Wohnungsmarkt entspannte sich, bisherige Hauptpartner in der Wohnungsbauentwicklung zogen sich zurück. Insgesamt führte das zu Verzögerungen der Realisierung in den Entwicklungsbereichen. Nach 14-jähriger Entwicklungszeit wurde das Entwicklungsrecht der Wasserstadt Berlin-Oberhavel Ende 2007 aufgehoben.

Vor Entlassung der Gebiete aus der Maßnahme waren mit den Quartieren Havelspitze, Pulvermühle und Schultheiss-Areal drei Quartiere fertiggestellt sowie durch soziale Infrastruktur und neue Straßen und Brücken nahezu vollständig erschlossen worden. Gerahmt wurden die Quartiere bereits durch eine attraktive Grün- und Freiflächengestaltung. Das Ufer der Havel war frei zugänglich und durch hochwertige Nutzungen belebt. In den Quartieren Haveleck und Nordhafen war die Entwicklung bereits vorangeschritten. In allen übrigen Gebieten wurde eine städtebauliche Entwicklung durch festgesetzte Bebauungspläne gesichert.