Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2030

StEP Wirtschaft

Der Senat hat am 30. April 2019 den Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 (StEP Wirtschaft 2030) beschlossen. Er wurde federführend durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erarbeitet.

Der StEP Wirtschaft 2030 bildet den Rahmen, um potenzielle Gewerbestandorte systematisch zu betrachten und langfristig zu sichern sowie neue Flächenpotenziale zu aktivieren. Eine künftig beschleunigte Aktivierung und eine bessere Flächenausnutzung vorhandener Gewerbestandorte sind wesentliche Kernpunkte des neuen Planwerks. Somit wird er auch der Aufgabe gerecht, bodenpreisdämpfend zu wirken, um auch weniger zahlungskräftigen Betrieben aus produktionsgeprägten Branchen ein ausreichendes Flächenangebot machen zu können. Das Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (EpB) ist deshalb weiterhin Bestandteil des Stadtentwicklungsplans.

Der StEP Wirtschaft 2030 bildet nicht nur die Grundlage für die Erstellung bezirklicher Wirtschaftsflächenkonzepte, er setzt zudem die wirtschaftspolitische Programmatik des Masterplans Industriestadt Berlin in die räumliche Planung um.

Derzeit erfolgt die Fortschreibung des StEP Wirtschaft. Der StEP Wirtschaft und der StEP Wohnen werden zeitlich parallel mit dem Ziel fortgeschrieben, eine abgestimmte Flächenkulisse darzustellen.

StEP Wirtschaft 2030 – Bericht

  • Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 – Bericht

    PDF-Dokument (27.0 MB)

StEP Wirtschaft 2030 – Karten

  • Karte Räumliches Leitbild

    PDF-Dokument (8.2 MB)

  • Konzeptplan Planungsziele

    PDF-Dokument (14.6 MB)

  • Konzeptplan Handlungsansätze

    PDF-Dokument (7.7 MB)

  • Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) Gebietskulisse

    PDF-Dokument (7.5 MB)

  • Wissenschaftsstandorte

    PDF-Dokument (7.5 MB)

  • Integrierte Stadtentwicklungs­planung

    PDF-Dokument (8.2 MB)

StEP Wirtschaft 2030 – EpB-Steckbriefe

  • Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 – Steckbriefe

    PDF-Dokument (19.2 MB)

Verdichten

Nachverdichtung von Gewerbestandorten – Rechtlicher Rahmen im Land Berlin

Bauliche Nachverdichtungen und Nutzungs­intensivierungen sind stets Vorhaben, die mehrere Aspekte des öffentlichen Rechts betreffen, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. In Gewerbestandorten kommen weitere rechtliche Belange hinzu, wie z.B. das Immissionsschutzrecht, so dass Nachverdichtungen hier oftmals mit einer Vielzahl von Anforderungen in Einklang zu bringen sind.

Von der ersten Idee bis zum realisierten Projekt können sich dabei für Beteiligte ohne vertiefte stadtplanerische und rechtliche Fachkenntnisse zahlreiche Fragestellungen ergeben. An diese Beteiligten richtet sich die Broschüre Nachverdichtung von Gewerbestandorten und bietet vor allem Unternehmen und Betrieben, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern

  • einen Überblick über die verschiedenen Arten für (städte-)bauliche Nachverdichtung und Nutzungsintensivierung von Gewerbestandorten,
  • eine Zusammenfassung der relevanten bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind,
  • Beispiele von konkreten Berliner Nachverdichtungsprojekten in unterschiedlichen rechtlichen und baulichen Konstellationen,
  • einen Ausblick auf Faktoren unabhängig von rechtlichen Aspekten, die eine Nachverdichtung beeinflussen, sowie
  • Kontaktdaten von örtlich und sachlich zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partnern im Land Berlin.

Der Beitrag veranschaulicht, dass die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für gewerbliche Nachverdichtungen im Regelfall keine unüberwindbaren Hürden darstellen. Der gegebene Rechtsrahmen öffnet Spielräume in seiner Anwendung, die eine Realisierung von gebiets- und umgebungsverträglichen Vorhaben auch in (planungsrechtlich) unterschiedlichsten Situationen ermöglichen. Der rechtliche Rahmen gewährleistet somit, dass Nutzungskonflikte vermieden und vermindert werden und ermöglicht Unternehmen und Betrieben langfristige Investitionssicherheit.

  • Nachverdichtung von Gewerbestandorten

    Rechtlicher Rahmen im Land Berlin

    PDF-Dokument (5.5 MB) - Stand: Februar 2020

Leitfaden Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo)

Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo) konkretisieren in Berlin den Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 und zeigen Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung sowohl der gesamtstädtischen als auch der bezirklichen Ziele der städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung auf. Vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossene WiKo entsprechen einer sonstigen städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und eröffnen als solche planungsrechtliche Sicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Der Leitfaden ist ein Serviceangebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen an die Bezirksämter von Berlin. Er – und insbesondere die Mustergliederung und die Musterlegenden – können als Arbeitshilfe bei der Erstellung der WiKo dienen. Daneben enthält der Leitfaden Informationen zur relevanten Flächenkulisse, Zuständigkeiten und empfohlene Verfahrensabläufe.

  • 2020 Leitfaden WIKO

    Broschüre

    PDF-Dokument (9.7 MB)