Eine weitere städtebauliche Überarbeitung wurde durch die Forderung des Bundes ausgelöst, die in der Vorzugsvariante vorgeschlagene Bebauungskonzeption mit Stadthäusern entlang eines Wohnweges zwischen Neumannsgasse und Scharrenstraße zu überprüfen, da große Teile der vorhandenen Bebauung an der Brüderstraße und der Neumannsgasse weiterhin von der ansässigen Bundesbehörde genutzt werden sollten.
2008 wurde daher ein erneutes Entwurfsverfahren unter Beteiligung von vier Architekturbüros zur künftigen Bebauung dieses Blocks durchgeführt.
Ziel des Verfahrens war es, einen städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplan I-218 mit Entwicklung eines Parzellierungs- und Vermarktungskonzeptes unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude zu erhalten.
Als wichtige Vorgaben wurden dazu weiterhin eine öffentliche Durchwegung, eine verdichtete, an der vorhandenen historischen Bebauung angelehnte Bauweise sowie eine aus Wohnen und kerngebietstypischen Einrichtungen zusammengesetzte Nutzungsmischung formuliert.
Die in diesem Verfahren entwickelte Vorzugslösung orientierte sich an der Nutzungsmischung und der komplexen Führung der öffentlichen Durchwegung in den Hackeschen Höfen. Sie sieht eine Gliederung des Blocks in drei „Teilblöcke“ vor, die sich um den blockinternen Fußgängerbereich mit Ausgängen zum Petriplatz, zur Breiten Straße und zur Neumannsgasse gruppieren, mit einem hohen Anteil an Wohnungen im ruhigeren Blockinnenbereich und einer Mischung von Wohnen und Gewerbe an den Blockrändern – insbesondere mit Läden, Restaurants und Dienstleistungseinrichtungen in den Erdgeschosszonen.
Abweichend von der gleich hohen und architektonisch einheitlich gestalteten Bebauung der Hackeschen Höfe wurde weiterhin eine kleinteilige Parzellierung sowie eine differenzierte Höhenentwicklung vorgesehen. Damit sollte an der Breiten Straße auf die sehr unterschiedlichen Bauhöhen der Gebäude aus verschiedenen Bauepochen auf der gegenüberliegenden Straßenseite reagiert und zugleich eine gute Belichtung enger Innenhofbereiche erreicht werden. Das ehemalige Kaufhaus Hertzog und die durch den Bund genutzten Gebäude sind in das Konzept integriert.
Die Ergebnisse des Verfahrens wurden in das am 11. Januar 2011 durch den Senat beschlossene Planwerk Innere Stadt übernommen.
Weitere Anpassungen und vertiefende Studien bis zur Festsetzung des Bebauungsplans I-218 (2016) und Einbringung in das Eigentum der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft (2019)
Nach Rückbau der Breiten Straße und des DDR-Bauministeriums wurden 2012/2013 im Bereich des landeseigenen Grundstücks archäologische Grabungen durchgeführt, die erhaltenswerte Funde auf den ehemaligen Grundstücken Breite Straße 11, 15 und 18 hervorbrachten.
Entsprechend der Erfahrungen am nahen Petriplatz wurde zwischen der Stadtplanung und der Archäologie verabredet, dass diese Funde in Neubauten zu integrieren sind.
In Testentwürfen wurde der Nachweis geführt, wie dies möglich ist und zu besonderen Gestaltungsakzenten führen kann, die auch Neubauten einen individuellen historischen Akzent verleihen können.
Die Entwürfe sollten darüber hinaus auch klären, in welcher Form hochwertige Wohn- und Gewerbeflächen herzustellen sind, die mit wirtschaftlichen Konzepten umzusetzen sind und mit reduzierten Kosten langfristig günstige Mietkonditionen ermöglichen.
Auch war nun zu klären, ob und wie mit restriktiven Budgets wachsende Standards für ökologische Maßnahmen und den Klimaschutz sowie neue Mobilitätsangebote realisiert werden können, zumal weiterhin eine kleinteilige und architektonisch differenzierte Bebauung gefordert bleibt.
Zwei weitere Vertiefungsstudien zu den Möglichkeiten der Erhöhung des Wohnanteils im Gesamtblock, zur Parzellierung des Gesamtblocks unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse und zur Integration der archäologischen Funde setzten sich mit diesen Zielkonflikten im Rahmen des für den vorliegenden Bebauungsplan I-218 auseinander, der am 30. November 2016 festgesetzt wurde.
Durch den immobilienwirtschaftlichen Paradigmenwechsel – zunächst beim Land Berlin, dann auch beim Bund –, innerstädtische Grundstücke nicht mehr zu privatisieren, sondern im Bestand von Unternehmen im öffentlichen Besitz zu belassen und zu entwickeln, änderten sich die ökonomischen und programmatischen Rahmenbedingungen für die Neubebauung wesentlich.
Seit 2019 befinden sich die Flächen des Landes Berlins durch einen Einbringungs- und Projektübernahmevertrag im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM).