Sanierung

Eindruck vom Rathausplatz im Fördergebiet Mitte

Eindruck vom Rathausplatz im Fördergebiet Mitte

Der Bund gibt den Städten durch das Instrument der Sanierungsmaßnahme die Möglichkeit, städtebauliche Missstände in einem Gebiet zu beseitigen. Die Missstände können sich sowohl auf die Substanz der Bebauung wie auf die Funktion des Gebiets beziehen. Genaue Regelungen zur Festlegung, Durchführung und zum Abschluss von Sanierungsmaßnahmen trifft das Baugesetzbuch in den §§ 136 bis 164.

Vor Festlegung eines Sanierungsgebiets sind Vorbereitende Untersuchungen (VU) erforderlich, um die Notwendigkeit einer Sanierungsmaßnahme zu ermitteln. Damit sind für die Eigentümerinnen und Eigentümer erste Auskunfts- und Duldungspflichten verbunden.

Mit der Festlegung als Sanierungsgebiet sind für Bauvorhaben oder bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z.B. Verkäufe oder Veränderungen, die mit erheblichen Wertsteigerungen einhergehen, sanierungsrechtliche Genehmigungen erforderlich, damit sichergestellt ist, dass diese den Zielen der Sanierung nicht zuwiderlaufen. Erfolgt die Sanierung im umfassenden Verfahren haben die Eigentümerinnen und Eigentümer für die durch die Sanierung bedingten Wertsteigerungen einen Ausgleichsbetrag zu entrichten. Im vereinfachten Sanierungsverfahren entfällt dieser Ausgleichsbetrag.

Karte der Sanierungsgebiete

Es folgt eine Kartendarstellung. zur Teaserliste mit den enthaltenen Adressen unter der Karte springen

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Orte in dieser Karte

  • Müllerstraße

    Sanierungsgebiet Mitte – Müllerstraße

    Die Müllerstraße bildet als 2,1 km lange Einkaufsstraße das Rückgrat des Ortsteils Wedding. Als Hauptzentrum mit einer Konzentration von Einzelhandel, Gewerbe und Dienstleistungen übernimmt sie sowohl die Nahversorgung der angrenzenden Wohnquartiere als auch eine überbezirkliche Versorgung. Sanierungsgebiet Mitte – Müllerstraße

  • Turmstraße mit Baustelle Tramschienen

    Sanierungsgebiet Mitte – Turmstraße

    Das Sanierungsgebiet Turmstraße liegt im Zentrum des Ortsteils Moabit in Berlin Mitte. Die Turmstraße ist die zentrale Achse des Sanierungsgebiets und übernimmt mit ihrer ausgeprägten Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur die Rolle als Stadtteilzentrum und trägt wesentlich zur Versorgung der Bewohner mit Waren des täglichen Bedarfs bei. Sanierungsgebiet Mitte – Turmstraße

  • Langhansstraße

    Sanierungsgebiet Pankow – Langhansstraße

    Das ca. 90 ha große Sanierungsgebiet Pankow – Langhansstraße mit 11.250 Einwohnerinnen und Einwohnern befindet sich im Süden des Ortsteils Weißensee im Bezirk Pankow von Berlin. Das Gebiet liegt unweit nördlich des Berliner S-Bahnrings und grenzt direkt an die beiden Ortsteile Pankow und Prenzlauer Berg und umfasst 33 Blöcke. Sanierungsgebiet Pankow – Langhansstraße

  • Karl-Marx-Straße mit Rathaus Neukölln

    Sanierungsgebiet Neukölln – Karl-Marx-Straße / Sonnenallee

    Das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee befindet sich im nördlichen Bereich Neuköllns in unmittelbarer Nähe zu Treptow und Kreuzberg. Das Gebiet bildet den kulturellen, sozialen und administrativen Mittelpunkt des Bezirks Neukölln. Hier liegt der zentrale Handels- und Gewerbestandort Karl-Marx-Straße, dem als Hauptzentrum im Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 eine gesamtstädtische Bedeutung zukommt. Sanierungsgebiet Neukölln – Karl-Marx-Straße / Sonnenallee

  • Sanierte Schnellerstraße

    Sanierungsgebiet Treptow-Köpenick – Niederschöneweide

    Das Sanierungsgebiet Treptow-Niederschöneweide ist das letzte der 22 Gebiete aus dem ersten Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms (1993 – 1995), das sich noch in der Durchführung befindet. Es wurde 1994 vom Senat förmlich festgelegt. 2022 wurden Teile des Gebietes entlassen und zwei Teilbereiche bis 2026 verlängert. Sanierungsgebiet Treptow-Köpenick – Niederschöneweide

  • Blick in den Innenhof des zukünftigen Campus für Demokratie

    Sanierungsgebiet Lichtenberg – Frankfurter Allee Nord

    Nördlich der Frankfurter Allee erstreckt sich ein wichtiger Wohnstandort mit Wohnanlagen in Blockrandbebauung aus den 1920er bis 1930er Jahren und Wohngebäuden in industrieller Bauweise aus der Zeit der DDR. Außerdem befinden sich hier großräumige, teilweise brach liegende Verwaltungs- und Gewerbekomplexe. Sanierungsgebiet Lichtenberg – Frankfurter Allee Nord

  • Pichelsdorfer Straße

    Sanierungsgebiet Spandau – Wilhelmstadt

    Die Wilhelmstadt ist historisch gewachsen und umfasst mit dem Burgwall auf einer Havelinsel den ältesten Siedlungskern Spandaus. Es ist ein gutbürgerliches Wohnquartier (Anfang des 20. Jahrhunderts) mit der Pichelsdorfer Straße als örtlichen Einkaufsbereich, dessen Bedeutung und Attraktivität stark zurückgegangen ist. Sanierungsgebiet Spandau – Wilhelmstadt

  • Geschichte der Stadterneuerung in Berlin

    Die Stadterneuerung hat in Berlin eine große Tradition. 1964/65 beschloss der (West-)Berliner Senat ein erstes Stadterneuerungsprogramm. Dabei wurde Sanierung aber vor allem als Ersatz der bisherigen Bausubstanz durch Neubau verstanden, die sogenannte Flächensanierung. Durch Konflikte im Rahmen der Umsetzung dieser Ziele, aber auch durch eine veränderte Bewertung der Altbausubstanz ergaben sich in den 1970er Jahren erste Projekte einer erhaltenden Erneuerung. Gleichwohl eskalierten die Konflikte um die Ziele der Sanierungsmaßnahmen Anfang der 1980er Jahre. Es kam zu zahlreichen Hausbesetzungen. Im Ergebnis dieser Auseinandersetzungen entstanden die Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung. Deren zentrales Anliegen war der weitest mögliche Erhalt des Bestandes. Die Sanierung soll gemeinsam mit den Betroffenen geplant und realisiert werden. Seitdem ist es Ziel der Sanierung, soziale und bauliche Fragen gleichermaßen zu berücksichtigen und in Ausgleich zu bringen.

    Auch im Ostteil Berlins gab es Ansätze der erhaltenden Stadterneuerung, hier als komplexe Rekonstruktion bezeichnet, z.B. rund um den Arkonaplatz oder den Arnimplatz. Allerdings fielen sie quantitativ gegenüber dem Neubau und vor dem Hintergrund der erheblichen, zunehmend verfallenden Altbausubstanz kaum ins Gewicht.

    Nach der Wiedervereinigung beschloss der Senat das Erste Gesamtberliner Stadterneuerungsprogramm. Schwerpunkt waren die Gründerzeitquartiere im Ostteil der Stadt in Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain. In der 9. bis 11. Rechtsverordnung wurden insgesamt 22 Sanierungsgebiete festgelegt. Im Zuge der Berliner Haushaltskrise Anfang der 2000er Jahre wurden die Sanierungsaktivitäten auf die öffentlichen Flächen und Einrichtungen konzentriert. Insgesamt wurden über 2 Milliarden Euro öffentliche Mittel in die 22 Gebiete investiert. Die Gebiete dieses Programms sind mittlerweile erfolgreich beendet. In der Durchführung befinden sich nur noch zwei Teilbereiche des Sanierungsgebiets Niederschöneweide.

    An die Erfolge des Ersten Gesamtberliner Stadterneuerungsprogramms anknüpfend hat der Senat im Jahr 2011 in der 12. Rechtsverordnung sieben Gebiete als Sanierungsgebiete festgelegt: Turmstraße, Müllerstraße und Nördliche Luisenstadt (alle Mitte), Karl-Marx-Straße/Sonnenallee (Neukölln), Südliche Friedrichstadt (Friedrichshain-Kreuzberg), Frankfurter Allee Nord (Lichtenberg) und Wilhelmstadt (Spandau). Diese Gebiete befinden sich in der Durchführung. Gleiches gilt für die Gebiete der 14. und 15. Rechtsverordnung, die 2021 festgelegt wurden: Badstraße/Pankstraße (Mitte) und Langhansstraße (Pankow).

  • Sanierungsverfahren: Wer macht was?

    Das Baugesetzbuch weist die Aufgabe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen den Gemeinden zu. Für Berlin als Stadtstaat sind dabei besondere Regelungen erforderlich. Diese finden sich im Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB).

    Danach ist für die Festlegung, Änderung und Aufhebung von Sanierungsgebieten der Senat verantwortlich. Die Senatsverwaltung ist für die Vorbereitenden Untersuchungen zuständig und bestimmt die grundsätzlichen Sanierungsziele. Gleiches gilt für die Aufstellung der Programme der Städtebauförderung und deren fördertechnische Durchführung und Abrechnung.

    Alle weiteren mit der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung verbundenen Aufgaben obliegen den Bezirken.

  • Gesamtstädtische Sanierungsziele

    Entsprechend der Regelung in § 26 AGBauGB kann die Senatsverwaltung grundsätzliche Sanierungsziele bestimmen.

    Für das Sanierungsgebiet Niederschöneweide gelten weiterhin die im Jahr 2005 vom Senat beschlossenen Leitsätze zur Stadterneuerung.

    Für die übrigen Gebiete (ab 12. Rechtsverordnung) gelten hingegen die Ziele für eine sozialverträgliche Stadterneuerung, die mit Rundschreiben vom 10. Februar 2017 festgelegt wurden.

  • Förderung in Sanierungsgebieten

    Die Umsetzung der komplexen und in der Regel unrentierlichen Maßnahmen in der Stadterneuerung ist meist nur mittels begleitender Förderung möglich. Deshalb kommen in Sanierungsgebieten Programme der Städtebauförderung zum Einsatz. Das ist in Berlin meist das Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“.

    Für das Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord kommt das Programm „Nachhaltige Erneuerung“ zum Einsatz. Das Sanierungsgebiet Niederschöneweide ist nicht mehr Teil der Städtebauförderung.

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