Beteiligungsbeirat 2025–2027

Beteiligungsbeirat 2025–2027

Der im Jahr 2025 berufene Beteiligungsbeirat.

Der Beteiligungsbeirat 2025–2027

Der Berliner Senat fördert Beteiligung. Dazu wurden im Jahr 2019 die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ (LLBB) beschlossen. Die Leitlinien enthalten neun Grundsätze für gute Beteiligung und fünf Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien. Der Beteiligungsbeirat ist eines der fünf Instrumente und trat erstmals 2021 zusammen. Nach Auswertung der Erfahrungen aus den ersten Jahren startet Mitte 2025 die zweite Laufzeit mit neuen Mitgliedern und neuer Ausrichtung.

Die Aufgaben des Beirats

Die wichtigste Aufgabe des neuen Beirats ist es, sich mit Beteiligungskonzepten für geplante städtebauliche Vorhaben zu beschäftigen. Es ist beabsichtigt, dass dem Beirat in jeder Sitzung ein ausgewähltes Konzept vorgestellt wird und er dazu eine konstruktiv-kritische Rückmeldung gibt. Die federführenden Verwaltungen haben so ausreichend Zeit, um ihren Beteiligungsansatz anpassen und verfeinern zu können. Die Rückmeldung des Beteiligungsbeirats ist zunächst vertraulich, wird jedoch später zusammen mit dem Beteiligungskonzept auf mein.berlin.de veröffentlicht.

Daneben wird sich der Beirat in jeder Sitzung mit einem Thema rund um Bürgerbeteiligung beschäftigen. Gemeinsam mit den jeweils geladenen Gästen entwickelt der Beirat Schritt für Schritt eine Idee davon, was gute Beteiligung für Berlin bedeutet. Dieser Teil der Sitzungen soll auch einer größeren interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der Bewerbungsprozess für neue Mitglieder

Der Beteiligungsbeirat des Landes Berlin besteht aus neun Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Einwohnerschaft sowie sechs Expertinnen und Experten. Bei Bedarf werden zu einzelnen Themen Gäste oder Gästinnen hinzugeladen.

Die Expertinnen und Experten kommen aus den Bereichen Beteiligung, Gleichstellung, Teilhabe und Demokratieförderung. Sie wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen benannt.

Um Vertreterin oder Vertreter der Berliner Einwohnerschaft zu werden, konnten sich Interessierte bis zum 27. April 2025 über ein Onlineformular des unabhängigen Dienstleisters Trendfish Insights GmbH registrieren. Die Auswahl der neun Mitglieder erfolgte daraufhin über ein gewichtetes Zufallsauswahlverfahren desselben Dienstleisters. So konnte sichergestellt werden, dass die Einwohnerschaft ausgewogen im Beteiligungsbeirat vertreten ist. Der vielfältig zusammengesetzte Beteiligungsbeirat kann so die Breite der Interessen und Bedürfnisse der Berlinerinnen und Berliner widerspiegeln.

Die Sitzungen des Beteiligungsbeirats von 2025 bis 2027

Der neue Beteiligungsbeirat kommt am 9. Juli 2025 in der Stadtwerkstatt in der Karl-Liebknecht-Straße 11 in Berlin-Mitte zu einem Auftakttreffen zusammen. Geplant sind 2025 zwei weitere und in den beiden Folgejahren jeweils drei bis sechs Sitzungen. Die Sitzungen finden üblicherweise am frühen Abend unter der Woche statt und dauern etwa zwei bis drei Stunden.
In Einklang mit den oben genannten Aufgaben werden ausgewählte Inhalte der Sitzungen auf dieser Webseite veröffentlicht.

Die Begleitung des Beirats

Dem Beirat steht eine Geschäftsstelle zur organisatorischen und inhaltlichen Unterstützung zur Seite. Dafür konnten die beiden Unternehmen BSM – Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und raumscript gewonnen werden. Die Geschäftsstelle sowie ein Team des Zentralen Raums für Beteiligung (ZRB) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen werden gemeinsam den Beirat begleiten.

Downloads

  • Vorlage zur Kenntnis an das AGH

    PDF-Dokument

Links

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Zentraler Raum für Beteiligung

Lukas Born
Nils Jonas