Der Berliner Senat will Beteiligung fördern! Dazu wurden im Jahr 2019 die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ (LLBB) beschlossen. Die Leitlinien enthalten neun Grundsätze für gute Beteiligung und fünf Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien. Der Beteiligungsbeirat ist eines der fünf Instrumente und trat erstmals 2021 zusammen. Nach Auswertung der in den ersten Jahren gemachten Erfahrungen soll es im Jahr 2025 mit neuen Mitgliedern weitergehen.
Die Aufgaben des Beirats
Die wichtigste Aufgabe des neuen Beirats ist es, sich mit Beteiligungskonzepten für geplante städtebauliche Vorhaben zu beschäftigen. Es ist beabsichtigt, dass dem Beirat in jeder Sitzung ein ausgewähltes Konzept vorgestellt wird, und er dazu eine konstruktiv-kritische Rückmeldung gibt. Die federführenden Verwaltungen haben so ausreichend Zeit, um ihren Beteiligungsansatz anpassen und verfeinern zu können. Die Rückmeldung des Beteiligungsbeirats ist zunächst vertraulich, wird jedoch später zusammen mit dem Beteiligungskonzept auf mein.berlin.de veröffentlicht.
Daneben wird sich der Beirat in jeder Sitzung mit einem Thema rund um Bürgerbeteiligung beschäftigen. Gemeinsam mit den jeweils geladenen Gästen, entwickelt der Beirat Schritt für Schritt eine Idee davon, was gute Beteiligung für Berlin bedeutet. Dieser Teil der Sitzungen soll auch einer größeren interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.