Berlin steht vor komplexen Herausforderungen bei der sozialverträglichen Wärmewende:
- Der Einfluss der Länder auf den bundesweiten Rechts- und Förderrahmen ist begrenzt.
- Kostenkonflikt: Energetische Sanierungen können zu Mieterhöhungen führen, die für Gering- und Mittelverdiener:innen eine zusätzliche Belastung darstellen und in vielen Fällen kaum tragbar sind. Gleichzeitig steigen ohne Sanierungen die Energiekosten. Umfassende Subjektförderungen (z. B. Wohngeld) sind nur begrenzt finanzierbar.
- Eigentumsstrukturen: Rund 34 % der Mehrfamilienhäuser sind in privater Hand mit heterogener Eigentümerstruktur.
- Finanzielle Hürden: Viele private Eigentümer:innen und Wohneigentümergemeinschaften haben nur begrenzte finanzielle Spielräume.
- Milieuschutz: Fast ein Drittel der Wohnungen liegt in Milieuschutzgebieten, in denen Sanierungen nur nach Genehmigung unter Bewertung der Sozialverträglichkeit möglich sind, um Verdrängung zu verhindern.
- Denkmalschutz: 12 % der Wohnungen stehen unter Denkmalschutz, weitere Bestände sind besonders erhaltenswert.
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Heizungsinfrastruktur:
- 50 % der Mehrfamilienhäuser und 63 % der Einfamilienhäuser sind gasversorgt.
- 12,5 % der Wohnungen haben Gasetagenheizungen und können nicht ohne Umbau an Wärmenetze angeschlossen werden.
- 82 % der Ölheizungen und über 55 % der Gasfeuerungsanlagen sind älter als 20 Jahre und technisch veraltet.
- Nutzerverhalten: Der Wärmeverbrauch hängt stark von individuellen Heiz- und Lüftungsgewohnheiten ab.
Um die Wärmewende erfolgreich umzusetzen, ist ein Mix aus verschiedenen Instrumenten – Ordnungsrecht, Anreize und Beratung – erforderlich.
Instrument – Sanierungsförderungen
Förderung spielt als Instrument eine zentrale Rolle für die Wärmewende: als Anreiz für Gebäudeeigentümer:innen, in die Sanierung ihrer Gebäude zu investieren, und zur Senkung der Kosten einer energetischen Sanierung – sowohl für Gebäudeeigentümer:innen als auch für Mietende.
Das Land Berlin stellt – aufsetzend auf der Bundesförderung – Förderprogramme zur Verfügung.