Sanierung im Bestand & Ausblick

Sanierung im Bestand

Sanierung durch Fassadendämmung, Berlin Charlottenburg

Herausforderungen

Berlin steht vor komplexen Herausforderungen bei der sozialverträglichen Wärmewende:

  • Der Einfluss der Länder auf den bundesweiten Rechts- und Förderrahmen ist begrenzt.
  • Kostenkonflikt: Energetische Sanierungen können zu Mieterhöhungen führen, die für Gering- und Mittelverdiener:innen eine zusätzliche Belastung darstellen und in vielen Fällen kaum tragbar sind. Gleichzeitig steigen ohne Sanierungen die Energiekosten. Umfassende Subjektförderungen (z. B. Wohngeld) sind nur begrenzt finanzierbar.
  • Eigentumsstrukturen: Rund 34 % der Mehrfamilienhäuser sind in privater Hand mit heterogener Eigentümerstruktur.
  • Finanzielle Hürden: Viele private Eigentümer:innen und Wohneigentümergemeinschaften haben nur begrenzte finanzielle Spielräume.
  • Milieuschutz: Fast ein Drittel der Wohnungen liegt in Milieuschutzgebieten, in denen Sanierungen nur nach Genehmigung unter Bewertung der Sozialverträglichkeit möglich sind, um Verdrängung zu verhindern.
  • Denkmalschutz: 12 % der Wohnungen stehen unter Denkmalschutz, weitere Bestände sind besonders erhaltenswert.
  • Heizungsinfrastruktur:
    • 50 % der Mehrfamilienhäuser und 63 % der Einfamilienhäuser sind gasversorgt.
    • 12,5 % der Wohnungen haben Gasetagenheizungen und können nicht ohne Umbau an Wärmenetze angeschlossen werden.
    • 82 % der Ölheizungen und über 55 % der Gasfeuerungsanlagen sind älter als 20 Jahre und technisch veraltet.
  • Nutzerverhalten: Der Wärmeverbrauch hängt stark von individuellen Heiz- und Lüftungsgewohnheiten ab.

Um die Wärmewende erfolgreich umzusetzen, ist ein Mix aus verschiedenen Instrumenten – Ordnungsrecht, Anreize und Beratung – erforderlich.

Instrument – Sanierungsförderungen

Förderung spielt als Instrument eine zentrale Rolle für die Wärmewende: als Anreiz für Gebäudeeigentümer:innen, in die Sanierung ihrer Gebäude zu investieren, und zur Senkung der Kosten einer energetischen Sanierung – sowohl für Gebäudeeigentümer:innen als auch für Mietende.

Das Land Berlin stellt – aufsetzend auf der Bundesförderung – Förderprogramme zur Verfügung.

Instrument – Kooperationsvereinbarungen

Mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sind für die rund 380.000 Wohnungen Kooperationsvereinbarungen geschlossen worden. Ziel der Kooperationsvereinbarungen ist die Sicherung der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum bei gleichzeitiger Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität der Wohnungsunternehmen, so dass sie weiterhin in die Instandhaltung und Sanierung ihrer Bestände und in den dringend benötigten Neubau bezahlbarer Wohnungen investieren können. Für den Schutz der Mietenden sind sanierungsbedingte Mieterhöhungen deutlich über die mietrechtlichen Vorgaben hinaus begrenzt.

Instrument Beratungsangebote

Die Berliner Bezirke bieten kostenlose Beratungen zu Mieterhöhungen und Heizkostenabrechnungen an. Weitere Angebote der SenStadt zum Mieterschutz finden Sie hier.

Das Land Berlin hat weitere Beratungsstellen eingerichtet, die sich auch an Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden und Bauherr:innen richten und diese bei Fragen zur Wärmewende und dem Klimaschutz unterstützen:

  • Das Bauinformationszentrum Berlin (BAUinfo) und das durch das Land finanzierte Projekt „ZuHause in Berlin der Verbraucherzentrale bietet kostenlose Erstberatung zur energetischen Gebäudesanierung, Förderung und Heizung an.
  • Das SolarZentrum Berlin berät rund um das Thema Solarenergie.

Erhebliche Energieeinsparpotenziale lassen sich durch das Nutzerverhalten sowie nicht- und geringinvestive Maßnahmen wie Heizungseinstellungen und -optimierungen erreichen. Hier setzt die Energieeinsparinitiative Berlins an, die anlässlich der Energiekrise 2022 mit der Gasmangellage und dem daraus resultierenden Anstieg der Energiepreise gegründet wurde und von SenStadt unterstützt wird.

Instrument – Umsetzung der EPBD

Die Rahmenbedingungen für den Gebäudesektor sind aktuell auf allen politischen Ebenen in Bewegung. 2024 wurde die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) novelliert und setzt den Fokus nicht mehr vorrangig auf den Neubau, sondern nimmt die Renovierung des Gebäudebestandes in den Fokus:

  • Vorgaben zur Erarbeitung eines nationalen Gebäuderenovierungsplans (Art. 3)
  • Vorgaben zur schrittweisen Sanierung des Wohngebäudebestandes (Art. 9 Abs. 2)
  • Vorgaben zur Datenerhebung, -verarbeitung und -zugang (Art. 22)

Die EPBD ist vom Bund bis zum Sommer 2026 umzusetzen, was zu einer umfassenden Reform der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen und Neufassung der Förderlandschaft führen wird.

SenStadt setzt sich in diesem Zusammenhang gegenüber dem Bund proaktiv für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Strategieansätzen „Erhöhung der Energieeffizienz“ (z. B. zum Beispiel durch Dämmmaßnahmen) und „Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“ (z. B. Einsatz von Wärmepumpen und der Nutzung von Geothermie) ein.

Instrument – Wärmeplanung

Die Wärmeplanung ist das strategische Rückgrat für die Transformation des Gebäudesektors. Der bis Mitte 2026 vom Senat zu beschließende Wärmeplan analysiert den aktuellen Wärmebedarf, setzt Ziele für den Ausstieg aus fossilen Energien (z. B. Gas, Öl) und enthält konkrete Umsetzungsmaßnahmen.
Eine Umsetzungsmaßnahme im gesamtstädtischen Wärmeplan wird die Evaluierung des Sanierungszustandes des Gebäudebestandes und die Entwicklung einer Gebäuderenovierungsstrategie für Berlin unter Federführung der SenStadt sein.