Eine neue Kooperationsvereinbarung mit den LWU löste ab 2024 alle bisherigen mietenpolitischen Vereinbarungen und Vorgaben ab und passte diese an die aktuellen Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt an. Neben den LWU gilt die Vereinbarung auch für die klassischen Mietwohnungsbestände der berlinovo. Grundlage ist das in 2016 in Kraft getretene Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) sowie die in 2016 vom Senat beschlossene Road-Map. Beide definieren Kriterien einer sozialen Bestandsbewirtschaftung sowie einer sozialen Wohnungsbaupolitik und stärken die LWU bei der Umsetzung ihrer besonderen sozialen Verpflichtung.
Mit der Kooperationsvereinbarung, bieten die Unternehmen weiterhin ein sicheres Zuhause für breite Schichten der Bevölkerung und vor allem für diejenigen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Die wichtigsten Vereinbarungen im Überblick:
- Zielstellung, den Anteil der landeseigenen Wohnungen am Berliner Mietwohnungsbestand auf über 30 % zu erhöhen
- Bei Neubauprojekten Errichtung von grundsätzlich mindestens 50 % der Wohnfläche mit öffentlicher Förderung sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen
- Erstvermietungsmieten der freifinanzierten Wohnflächen im Neubau überschreiten den durchschnittlichen Wert von anfangs 15,- EUR pro m² Wohnfläche monatlich nettokalt nicht.
- Aufgrund der Vereinbarung im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen kann bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) die Miete in einzelnen Verträgen um maximal 11 % innerhalb von drei Jahren steigen.
- Die Durchschnittsmiete aller Bestandsmietverträge der einzelnen Unternehmen steigt um nicht mehr als 2,9 % jährlich.
- Ein Leistbarkeitsversprechen stellt sicher, dass die Belastung des jeweiligen Haushalts durch die Nettokaltmiete nicht mehr als 27 % des Haushaltseinkommens beträgt, sofern die für einen WBS maßgeblichen Einkommensgrenzen sowie bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschritten werden.
- 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen werden an WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete vermietet.
- In Wohnungen mit einer Wohnfläche von bis zu 65 m² beträgt eine Erhöhung der monatlichen Miete insgesamt maximal 50,- EUR, bis zu 100 m² maximal 75,- EUR und bis zu 125 m² maximal 100,- EUR.
- Bei der Umlage von Modernisierungskosten nach § 559 BGB erfolgt maximal eine Mieterhöhung von 2,- EUR pro m² Wohnfläche monatlich innerhalb von sechs Jahren.
- Weiterführung der Plattform für den Wohnungstausch mit den bestehenden Bedingungen und Ermöglichung von Wohnungswechseln unter Beibehaltung der Nettokaltmiete der bezogenen, kleineren Wohnung
- Die LWU tragen bei der Vergabe von Wohnungen für eine sozial ausgewogene Verteilung unter Beachtung der Berliner Mischung sowie für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe Sorge. Sie werden auch Flächen für Kleingewerbe, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen zu bezahlbaren Mieten bereitstellen.
Eine Ombudsstelle bietet den Mieterinnen du Mietern der LWU eine Beratung zu den Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen an.
Ombudsstelle. Beratung und Unterstützung für die Mieter*innen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins