Die landeseigenen Wohnungsunternehmen – Kooperationspartner einer sozialen Mieten- und Wohnungspolitik

Berlin ist eine Stadt der Mieter:Innen – Menschen, die darauf angewiesen sind, dass sie sich langfristig ihre Wohnungen in ihrem Stadtteil leisten können. Dafür zu sorgen, ist eines der zentralen Anliegen des Berliner Senats. Zusammen mit seinen sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) hat Berlin in den letzten Jahren das Vorhaben in Angriff genommen, die Mieten im Bestand (361.636 Wohnungen – Stand 31.12.2023) bezahlbar zu halten und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gleichwohl ist die Umsetzung einer sozialen Mieten- und Wohnungspolitik weiterhin eine große Herausforderung, deren Dynamik auf Grund einer wachsenden Bevölkerungszahl auch bedingt durch Zuwanderungen geflüchteter Menschen und einer überhitzten Immobilienmarktentwicklung sowie den klimapolitischen Aufgaben große Anstrengungen und zusätzliche Initiativen erfordert.

Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung"

Eine neue Kooperationsvereinbarung mit den LWU löste ab 2024 alle bisherigen mietenpolitischen Vereinbarungen und Vorgaben ab und passte diese an die aktuellen Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt an. Neben den LWU gilt die Vereinbarung auch für die klassischen Mietwohnungsbestände der berlinovo. Grundlage ist das in 2016 in Kraft getretene Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) sowie die in 2016 vom Senat beschlossene Road-Map. Beide definieren Kriterien einer sozialen Bestandsbewirtschaftung sowie einer sozialen Wohnungsbaupolitik und stärken die LWU bei der Umsetzung ihrer besonderen sozialen Verpflichtung.
Mit der Kooperationsvereinbarung, bieten die Unternehmen weiterhin ein sicheres Zuhause für breite Schichten der Bevölkerung und vor allem für diejenigen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Die wichtigsten Vereinbarungen im Überblick:
  • Zielstellung, den Anteil der landeseigenen Wohnungen am Berliner Mietwohnungsbestand auf über 30 % zu erhöhen
  • Bei Neubauprojekten Errichtung von grundsätzlich mindestens 50 % der Wohnfläche mit öffentlicher Förderung sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen
  • Erstvermietungsmieten der freifinanzierten Wohnflächen im Neubau überschreiten den durchschnittlichen Wert von anfangs 15,- EUR pro m² Wohnfläche monatlich nettokalt nicht.
  • Aufgrund der Vereinbarung im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen kann bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) die Miete in einzelnen Verträgen um maximal 11 % innerhalb von drei Jahren steigen.
  • Die Durchschnittsmiete aller Bestandsmietverträge der einzelnen Unternehmen steigt um nicht mehr als 2,9 % jährlich.
  • Ein Leistbarkeitsversprechen stellt sicher, dass die Belastung des jeweiligen Haushalts durch die Nettokaltmiete nicht mehr als 27 % des Haushaltseinkommens beträgt, sofern die für einen WBS maßgeblichen Einkommensgrenzen sowie bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschritten werden.
  • 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen werden an WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete vermietet.
  • In Wohnungen mit einer Wohnfläche von bis zu 65 m² beträgt eine Erhöhung der monatlichen Miete insgesamt maximal 50,- EUR, bis zu 100 m² maximal 75,- EUR und bis zu 125 m² maximal 100,- EUR.
  • Bei der Umlage von Modernisierungskosten nach § 559 BGB erfolgt maximal eine Mieterhöhung von 2,- EUR pro m² Wohnfläche monatlich innerhalb von sechs Jahren.
  • Weiterführung der Plattform für den Wohnungstausch mit den bestehenden Bedingungen und Ermöglichung von Wohnungswechseln unter Beibehaltung der Nettokaltmiete der bezogenen, kleineren Wohnung
  • Die LWU tragen bei der Vergabe von Wohnungen für eine sozial ausgewogene Verteilung unter Beachtung der Berliner Mischung sowie für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe Sorge. Sie werden auch Flächen für Kleingewerbe, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen zu bezahlbaren Mieten bereitstellen.

Eine Ombudsstelle bietet den Mieterinnen du Mietern der LWU eine Beratung zu den Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen an.
Ombudsstelle. Beratung und Unterstützung für die Mieter*innen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins

  • Kooperationsvereinbarung 2024

    PDF-Dokument (517.1 kB)

  • Bericht zur Kooperationsvereinbarung 2023

    Hinweis: Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (260.8 kB)

  • Bericht zur Kooperationsvereinbarung 2022

    PDF-Dokument (788.1 kB)

  • Anhang zum Bericht Kooperationsvereinbarung 2022

    PDF-Dokument (829.3 kB)

Neubau am Tirschreuther Ring

degewo AG

Berlin wächst zu einer lebendigen und modernen Metropole. Neue Berlinerinnen und Berliner suchen ein Zuhause, bezahlbarer Wohnraum wird dringend gebraucht. Um das Wohnungsangebot zu erhöhen, investiert Berlins größte Wohnungsbaugesellschaft degewo verstärkt in den Neubau. Weitere Informationen

GESOBAU

GESOBAU AG

Die landeseigene GESOBAU AG bewirtschaftet mit Tochtergesellschaften einen Bestand von rund 41.000 Wohnungen, vornehmlich im Berliner Norden. Weitere Informationen

Neubauprojekt Gartenhof Kiefholzstraße

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für "Die ganze Vielfalt Berlins". Mit rund 58.000 Wohnungen und 1.500 Gewerbeeinheiten zählt die Gewobag zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit. Die Bestände befinden sich in fast allen Berliner Bezirken verteilt. Weitere Informationen

Treskow-Höfe – In Berlin Karlshorst entstanden 414 Wohnungen, eine Kita sowie zwei Senioren-WGs

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

Als einer der größten Vermieter Deutschlands steht die HOWOGE für nachhaltige Bestandsentwicklung und innovative Wohnkonzepte. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Wohnraum in Berlin setzt die HOWOGE in den kommenden Jahren verstärkt auf den Neubau und Zukauf von Wohnungen. Weitere Informationen

Alternative zum Großstadtleben: Die Besonderheit dieses Standorts besteht darin, dass das Grundstück in einer von Einfamilienhäusern geprägten Umgebung liegt.

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH

Auch mehr als 90 Jahre nach der Gründung ist der soziale Aspekt der Stadtentwicklung eine tragende Säule der Unternehmensphilosophie. Der Anspruch, auch Menschen mit geringem Einkommen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, ist in Berlin heute so aktuell wie zu Gründungszeiten der STADT UND LAND. Weitere Informationen

1. Preis des WBM AWARD: Zur 'ars 15 berlin' mit der Beuth Hochschule entwarfen internationale Studenten mögliche Dachbebauungen für die 12 Wohnhäuser im WBM-Quartier Osthafen.

WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM)

Als "Platzhirsch" in Mitte und Friedrichshain verwaltet die WBM GmbH bereits rund 29.000 Wohnungen, über 1.200 Gewerbeeinheiten und zwei Einkaufzentren, die meisten davon in attraktiven Innenstadtlagen. Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Tanja Margowski