Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 18. Oktober 2023 die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgelegten „Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger“ in Berlin zur Kenntnis genommen. Diese treten einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 4. November 2023 in Kraft. Neu gegenüber der früheren gleichnamigen Förderung sind die Förderfähigkeit von Cluster-Wohngemeinschaften sowie die an der Marktlage angepassten Zuschusshöhen.
Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger

Bild: photo 5000 / Fotolia.com
-
Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger
Auszug aus dem Berliner Amtsblatt
PDF-Dokument (908.6 kB)
Frau Jayasuriya