Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger

Blick von unten auf Baukräne

Aktuelles

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 18. Februar 2026 die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgelegten „Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger“ in Berlin zur Kenntnis genommen. Diese treten (am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt) am 6. März 2026 in Kraft. Die bisher gleichnamige Förderung wurde in ihrer Geltungsdauer verlängert und redaktionell angepasst. Inhaltliche Anpassungen erfolgten nicht.

Projektaufruf

Bedingt durch die Anspannung des Mietwohnungsmarkts und des schwierigen Umfelds für soziale Träger, Wohnungen für ambulante Wohnangebote vorzuhalten, wurde im Jahr 2020 der Projektaufruf zur Schaffung von geeignetem Wohnraum für soziale Träger gestartet.
Aus den Restmitteln des seinerzeit im SIWA eingerichteten Programmteils „Experimenteller Geschosswohnungsbau (preiswertes Segment)“ wurden hierfür 3,5 Mio. EUR bereitgestellt. Das Budget wurde in den Jahren 2023 und 2025 auf ein Gesamtvolumen von 9,7 Mio. EUR aufgestockt. Die Verwaltungsvorschriften wurden in 2023, 2024 und 2026 fortgeschrieben. Im Jahr 2023 wurde die bisher geförderten Wohnform „der betreuten Wohngemeinschaften“ um die Wohnform der „betreuten Cluster-Wohngemeinschaften“ ergänzt. Gleichzeitig wurden Zuschusshöhen an die aktuelle Marktsituation angepasst. Im Jahr 2024 erfolgte die Erhöhung der Förderhöchstsumme entsprechend der DAWI-De-minimis–Änderungen.

Das Land Berlin fördert den Bau von Gemeinschaftswohnungen für soziale Träger oder deren Erwerb in schlüsselfertigen Neubauprojekten. Im Rahmen eines Projektaufrufs sind sowohl anerkannte soziale Träger, die neuen Wohnraum schaffen wollen, als auch sonstige Vorhabenträger, die bei der Errichtung von Wohnraum mit anerkannten sozialen Trägern kooperieren, aufgerufen, Vorschläge für förderfähige Vorhaben in Berlin einzureichen.

Eckpunkte

  • Gewährt werden folgende Teilzuschüsse:
    • 30.000 EUR je geschaffenem Wohnplatz (einschließlich Gemeinschaftsfläche)
    • 20.000 EUR je in der Wohngemeinschaft/Cluster-Wohngemeinschaften geschaffenem Dienstzimmer bzw. Betreuerraum. Gilt nicht für Pflege-Wohngemeinschaften.
    • Zusätzlich 6.500 EUR je geschaffenem Wohnplatz für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare, barrierefreie Wohnungen gemäß DIN 18040-2 R.
  • Die Förderhöchstsumme beträgt 750.000 EUR pro Bauvorhaben.
  • Die Planung der Wohnungen soll sich am Merkblatt für Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 23.11.2022 orientieren.
  • Die Wohnungen sollen Wohnplätze für mindestens zwei, maximal zehn Menschen bereitstellen.
  • Die anfängliche Miethöhe soll die jeweils gültigen Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten nach AV-Wohnen nicht überschreiten.
  • Die Vermietung darf für einen Zeitraum von 25 Jahren ausschließlich an einen Leistungserbringer nach Definition im Rahmen des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-VO) erfolgen.

Verfahren

Anträge auf Förderung sind frühzeitig (vor Baubeginn oder vor dem Erwerb von schlüsselfertigen Neubauwohnungen) bei der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Ein aus Fachleuten zusammengesetztes Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der jeweils für Gesundheit/Pflege, für Jugend sowie für das Soziale zuständigen Senatsverwaltungen beurteilt unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Vorhaben auf ihre Förderfähigkeit und entscheidet über die Aufnahme in das Förderprogramm. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt daraufhin durch die Investitionsbank Berlin (IBB), die diese danach dem Bewilligungsausschuss zur Entscheidung vorlegt.

Nach positiver Entscheidung des Bewilligungsausschusses schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit dem Förderempfänger den Fördervertrag, in dem die Rechte und Pflichten aus der Förderung im Einzelnen geregelt werden.

Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger

  • Auszug aus dem Berliner Amtsblatt vom 6. März 2026

    Auszug aus dem Berliner Amtsblatt
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen