Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 18. Februar 2026 die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgelegten „Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger“ in Berlin zur Kenntnis genommen. Diese treten (am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt) am 6. März 2026 in Kraft. Die bisher gleichnamige Förderung wurde in ihrer Geltungsdauer verlängert und redaktionell angepasst. Inhaltliche Anpassungen erfolgten nicht.
Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger
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Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger
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Auszug aus dem Berliner Amtsblatt vom 6. März 2026
Auszug aus dem Berliner Amtsblatt
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Frau Jayasuriya