Auf der Grundlage der Gesamtschau der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der ermittelten und weiterentwickelten Vorzugsvariante wurden weitere städtebauliche Überlegungen vorgenommen. Wichtige Impulse für die städtebauliche Struktur kamen aus der Durchführung der Ideenwerkstätten Anfang Mai 2021 und Ende November 2021. Parallel zur Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurden Fach-Untersuchungen erarbeitet und hinsichtlich der Auswirkungen für die Festsetzungen des Bebauungsplans geprüft. Im Februar und März 2024 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Deren Stellungnahmen wurden ausgewertet und es wurde geprüft, ob sich daraus Änderungserfordernisse ergeben. Parallel wird für das WA 1 ein städtebaulicher Vertrag nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung verhandelt.
Wie kann man sich beteiligen?
Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung erhalten Sie Anfang des Jahres 2025 im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 (2) BauGB. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig auf verschiedenen Wegen informieren.
Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im Internet einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an B-Plan-11-168@senstadt.berlin.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II W 54 –, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin eingereicht werden.
Zusätzlich werden die Originalunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in unseren Räumlichkeiten im Dienstgebäude Württembergische Straße 6, 10707 Berlin von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht bereit liegen. Sie werden vor Ort die Möglichkeit haben Nachfragen zu stellen, in die Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung einzureichen. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, können Sie unter der Nummer (030) 90139-4839 / 4205 oder mittels E-Mail: B-Plan-11-168@senstadt.berlin.de einen Termin vereinbaren.
Unter dem folgenden Link können Sie die bisherigen Diskussionen über das Projekt nachvollziehen:
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der “Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren”, die mit veröffentlicht wird.