Förderung des Neubaus:
(nur i.V.m. Förderung gemäß WFB 2019)
- zusätzliches zinsloses, nachrangiges Darlehen als Eigenkapitalergänzung i.H.v. 10 Prozent der Gesamtkosten (max. 21.000 EUR je WE) für alle Wohneinheiten eines Vorhabens, sofern nachgewiesen wird, dass das Vorhaben andernfalls wirtschaftlich nicht tragfähig wäre;
- Voraussetzungen:
- Eigenkapitalanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten und
- mindestens 30 Prozent geförderte Wohnungen beim Bauvorhaben (Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen);
- Geförderte Wohnungen:
- mindestens 15 Prozent geförderte Wohnungen gemäß Fördermodell 1 zu 6,50 bzw. 6,70 EUR/m² Wohnfläche und höchstens die Hälfte der geförderten Wohnungen für anfänglich 8,00 EUR/m² Wohnfläche gemäß Förderalternative 2 (dann jedoch kein Zuschuss),
- gilt, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen (z.B. städtebauliche Verträge) entgegenstehen.
Förderung des Bestandserwerbs:
- zinsloses, nachrangiges Darlehen;
- Höhe und Tilgung des Darlehens entscheiden sich im Einzelfall auf Grundlage des Antrags;
- Voraussetzung: Eigenkapitalanteil von 10 Prozent;
- Begründung von Entgeltnutzungs- und Belegungsbindungen für mindestens 25 Prozent der Wohnungen bei deren Freiwerden (höhere Förderanteile sind möglich);
- Anfangsmiete: 6,70 EUR/m² Wohnfläche bei den ersten 25 Prozent mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb, für darüber hinaus belegungsgebundene Wohnungen maximal 8,20 EUR/m² Wohnfläche; Fortschreibung der Anfangsmiete ab dem sechsten Jahr nach Erwerb mit zwei Prozent p.a.;
Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen:
- Förderung für Haushalte innerhalb der Berliner Einkommensgrenzen für einen WBS (Nachweis: Einkommensbescheinigung oder WBS);
- zinsloses Darlehen (mind. 2.000 EUR, max. 50.000 EUR) mit Laufzeit von bis zu 20 Jahren;
- Tilgung: mind. 2 Prozent, bis zu fünf Tilgungsfreijahre;
- Tilgungsverzicht i.H.v. 25 Prozent des Darlehensbetrags nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit, sofern sechs Monate vor diesem Zeitpunkt nach erneuter Einkommensüberprüfung die Voraussetzungen zum Erhalt eines WBS vorliegen.