Fördermittel
Öffentliches Baudarlehen:
- Zinsloses Baudarlehen mit Teilverzicht
- Mindesttilgung 1,0 % des Darlehensursprungsbetrags
- Verwaltungskostenbeitrag 0,25 % bis 0,6 % (darlehenshöhenabhängig)
Einmalige Zuschüsse für
- den Bau von Aufzugsanlagen bei Aufstockungen und Dachgeschossausbauten
- die Errichtung von barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen
- die Zertifizierung von Nachhaltigem Bauen
- die Schaffung von innovativen, experimentellen, ökologischen oder nachhaltigen Bau- und Nutzungsweisen sowie für städtebauliche und denkmalpflegerische Mehrkosten
- die Erreichung eines Energieeffizienzhaus-Standards
- die Überbrückung weggefallener BEG-Förderung
Bindungsdauer / Förderzeitraum
- 30 Jahre
Geförderte Wohnflächen bis zu
- 1-Zimmer-Wohnungen 40 m2
- 1½ und 2-Zimmer-Wohnungen 54 m2
- 3-Zimmer-Wohnungen 70 m2
- 4-Zimmer-Wohnungen 82 m2
- 5-Zimmer-Wohnungen 93 m2
- Förderung von zusätzlichen Gemeinschaftsflächen möglich