Zuständigkeiten

Auslegungsfragen zum GEG

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Oberste Bauaufsicht
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Maria-Theresia Erat
Tel.: (030) 90139-4350

Ordnungsbehörden

Zuständig für die Ordnungsaufgaben nach dem GEG sind nach dem Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Berlin (ASOG Bln) die für das Bauvorhaben jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (siehe Bauaufsicht Berlin).

GEG-Registrierstelle

Vergabe von Registriernummern für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen nach § 98 GEG, Durchführung der Validitätsprüfung von Energieausweisen nach § 99 Abs. 4 Nummer 1 GEG

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Service-Hotline:
Tel.: (030) 90 26 999

Bezirksschornsteinfeger

Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an heizungstechnischen Anlagen nach § 97 GEG

Anerkennende Stellen

Anerkennung der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung nach § 6 EnEV-DV Bln

Architektenkammer Berlin

Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
Tel.: (030) 29 33 07-0

Baukammer Berlin

Heerstraße 18/20
14052 Berlin
Tel.: (030) 79 74 43 12

Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung

Überprüfung der GEG-Nachweise, der Bauausführung und der nach Fertigstellung der Gebäude ausgestellten Energieausweise

  • Liste der in Berlin anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung

    PDF-Dokument - Stand: 02.08.2023; Größe: 412.2 kB