Das Schneller-Bauen-Gesetz

Konjunktur

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 05. Dezember 2024 das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 22.12.2024 in Kraft getreten.
Das Land Berlin will mehr bezahlbaren, sicheren und klimagerechten Wohnungsbau. Jede neue Wohnung bedeutet ein neues Zuhause für die Berlinerinnen und Berliner. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, hat das Land Berlin mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben (kurz: Schneller-Bauen-Gesetz – SBG) ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet. Es umfasst weit über hundert gesetzliche Änderungen und untergesetzliche Maßnahmen.

Ziel des Paketes ist es, Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und die Rahmenbedingungen für die Bau- und Wohnungswirtschaft zu verbessern. Neben weiteren Instrumenten der Wohnungsbauförderung leistet das neue Schneller-Bauen-Gesetz einen wichtigen Beitrag zum Bau von mehr Wohnungen insbesondere in den mietpreisgebundenen, unteren und mittleren Segmenten.

Richtfest

Was umfasst das Maßnahmenpaket?

Das Gesamtpaket umfasst sowohl gesetzliche Änderungen als auch untergesetzliche Maßnahmen, um eine größtmögliche Beschleunigungswirkung zu erzielen. Weitere Informationen

Neubau

Welche Ziele verfolgt das Maßnahmenpaket?

Das Land Berlin hat sich mit dem umfassenden Maßnahmenpaket zum Ziel gesetzt, Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen. Weitere Informationen

Bauplan

Was sind die wesentlichen gesetzlichen Änderungen?

Das Schneller-Bauen-Gesetz ist ein Artikelgesetz, das eine parallele Änderung mehrerer, für das Bauen relevanter Landesgesetze vornimmt. Weitere Informationen

Richtfest

Wie ist das Maßnahmenpaket entstanden?

Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurden von Beginn an alle relevanten Akteure des Wohnungsbaus mit einbezogen. Weitere Informationen