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Was umfasst das Maßnahmenpaket?
Das Gesamtpaket umfasst sowohl gesetzliche Änderungen als auch untergesetzliche Maßnahmen, um eine größtmögliche Beschleunigungswirkung zu erzielen. Weitere Informationen
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Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 5. Dezember 2024 das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Das wird voraussichtlich Ende Dezember 2024 sein.
Die Bau- und Wohnungswirtschaft steht angesichts schwieriger Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Hohe Bau- und Finanzierungskosten machen Projekte zunehmend unrentabel, gleichzeitig führen gesetzliche Anforderungen und langwierige Planungs- und Genehmigungsprozesse zu Verzögerungen. Die Folge ist ein allgemeiner Rückgang der Bautätigkeit.
Vor allem für Berlin ist diese Entwicklung problematisch, da sie auf einen angespannten Wohnungsmarkt und ein anhaltendes Bevölkerungswachstum trifft und die Situation zu verschärfen droht. Der großen Nachfrage in der Stadt seht schon jetzt ein unzureichendes Wohnungsangebot gegenüber, insbesondere in den mittleren, unteren und mietpreisgebundenen Segmenten.
Als Antwort auf die großen Herausforderungen hat das Land Berlin mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben (kurz: Schneller-Bauen-Gesetz – SBG) ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das weit über hundert gesetzliche Änderungen und untergesetzliche Maßnahmen umfasst. Ziel des Paketes ist es, Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und insbesondere den Wohnungsbau zu intensivieren. Mit Inkrafttreten des Gesetzes – unterstützt durch die untergesetzlichen Maßnahmen – werden sich die Rahmenbedingungen für das Bauen in Berlin wesentlich verbessern.