Um die Rahmenbedingungen für den Bau von mehr Wohnungen nachhaltig zu verbessern, sollen möglichst alle „Stellschrauben“ genutzt werden. Dazu gehört neben den landesgesetzlichen Regelungen auch die Arbeitsweise der Berliner Verwaltung oder die Digitalisierung von Prozessen. Das Gesamtpaket umfasst daher sowohl gesetzliche Änderungen als auch untergesetzliche Maßnahmen, um eine größtmögliche Beschleunigungswirkung zu erzielen.
Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz werden insgesamt 45 Einzelnormen in zehn Landesgesetzen und einer
Rechtsverordnung geändert. Inhaltlich geht es dabei unter anderem um die Einführung neuer Fristen und Fiktionen, die Neuordnung von Zuständigkeiten oder eine Vereinfachung und Reduzierung gesetzlicher Anforderungen.
Parallel zu den Gesetzesänderungen werden in dem Gesamtpaket zahlreiche Arbeits- und Prüfaufträge an die Berliner Verwaltung formuliert. Da das Land Berlin nicht in allen für das Bauen relevanten Bereichen über die Gesetzgebungskompetenz verfügt, zielt ein Teil davon auf die Änderung von Bundesgesetzen ab. Dies kann aufgrund des föderalen Systems in der Bundesrepublik auch durch die Länder initiiert werden. Dabei geht es beispielsweise um Regelungen zur Vereinfachung von Prozessen im Baugesetzbuch.
Eine zweite Gruppe von Maßnahmen nimmt zusätzliche Gesetzesänderungen auf Landesebene in den Blick, die inhaltlich zu prüfen sind und weiterer Vorbereitungen bedürfen, beispielsweise in der Bauordnung. Die letzte und größte Gruppe der untergesetzlichen Maßnahmen hat die Optimierung von Verwaltungsprozessen und allgemeinen Rahmenbedingungen zum Ziel, insbesondere auch die Digitalisierung von Verfahren, die effizientere Zusammenarbeit zwischen Behörden und die Vereinheitlichung von Entscheidungen durch Standards, Leitfäden und Handreichungen.