Zuständigkeiten
Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Land Berlin Weitere Informationen
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Die aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes erlassene EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.01.2018 (GVBl. S. 144) gilt bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. bis zu ihrer förmlichen Aufhebung weiter. Die EnEV-DV Bln behält ihre Wirksamkeit und mithin ihre Gültigkeit damit über den 01.11.2020 hinaus!
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Oberste Bauaufsicht
Maria-Theresia Erat