Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Thermografie Hausfront

Das seit 1. November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer gemeinsamen Vorschrift vereinheitlicht. Das GEG setzt gesetzlichen Rahmen für die zu errichtenden, zu sanierenden und bestehenden Gebäude hinsichtlich der Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien sowie unvermeidbarer Abwärme. Das Gesetz soll dazu beitragen, die nationalen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. 2022 und 2023 wurde das Gesetz novelliert.

Weitere Informationen zum GEG:

Zu Berliner Umsetzungsvorschriften gilt:

Die aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes erlassene EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.01.2018 (GVBl. S. 144) gilt bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. bis zu ihrer förmlichen Aufhebung weiter. Die EnEV-DV Bln behält ihre Wirksamkeit und mithin ihre Gültigkeit damit über den 01.11.2020 hinaus!

Zuständigkeiten

Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Land Berlin Weitere Informationen

Umsetzung im Land Berlin

Information zum Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Land Berlin Weitere Informationen

Formulare

Formulare über die Einhaltung von Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Weitere Informationen

Formulare über die Einhaltung von Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV Weitere Informationen