In einem Senatsbeschluss wurden 2019 bereits grundsätzliche Planungsziele für die weitere Entwicklung des Gebietes benannt. Diese sind u. a. eine funktionale Mischung aus Wohnen und Arbeiten sowie messeaffinen Nutzungen und grüner Infrastruktur, die Vernetzung der vorhandenen Freiraumpotenziale, die Verknüpfung von Grün- und Freifläche der übergeordneten Freiraumstrukturen. Zudem sind weitere Ziele die Neuordnung des Stadtstraßennetzes im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Autobahndreiecks Funkturm, der behutsame Umgang mit Baudenkmälern und die Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und des geförderten und preisgünstigen Wohnraums für eine ausgewogene sozial gemischte Bevölkerung.
Im Jahr 2020 hat der Senat die Durchführung von vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Stadteingang West“ am Autobahndreieck Funkturm beschlossen, um die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu prüfen. Neben der Entwicklung von Neubaupotenzialflächen, der Qualifizierung eines Dienstleistungsstandortes sowie der Messenutzung bilden die verkehrliche und die naturräumliche Entwicklung weitere Schwerpunkte der vorbereitenden Untersuchung. Die Neuordnung des städtischen Verkehrs im Einklang mit dem Autobahndreieck Funkturm und den dazugehörigen Bundesautobahnen 100 und 115 sowie die Qualifizierung der Aufenthaltsqualitäten des öffentlichen Raumes sind von großer Bedeutung. Mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen schaffte der Senat die Voraussetzungen, um genaue Beurteilungsgrundlagen über die Zweckmäßigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie die sozialen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
zu ermitteln. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird zudem geprüft, welche Instrumente des Städtebaurechts zur Entwicklung des Areals in Frage kommen.
Für die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen und als Teil der vorbereitenden Untersuchungen wurde im Jahr 2023 ein EU-weites Vergabeverfahren im Wettbewerblichen Dialog für die Erstellung eines Masterplans durchgeführt. Der zu erstellende Masterplan nähert sich Fragen der Nutzungsmischung und der baulichen Struktur an und bereitet die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) vor. Der FNP Berlin stellt die zukünftige Entwicklung Berlins in ihren Grundzügen dar. Er zeigt auf, welche Teile des Stadtgebietes z.B. für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen oder andere bauliche Zwecke genutzt werden oder welche als Grün- und Freiflächen gesichert werden sollen. Weitere Informationen zum FNP finden Sie hier.
Insgesamt wird hiermit die Basis für weitere Planungsschritte wie städtebauliche Konzepte und die Bebauungsplanung gebildet. Eine Realisierung orientiert sich an dem Zeithorizont 2040+.
Mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2040 durch den Berliner Senat im September 2024 ist der „Stadteingang West“ als eines der 24 Neuen Stadtquartiere benannt worden. Die Neuen Stadtquartiere sind Katalysatoren der wachsenden Stadt und steuern räumlich die gesamtstädtischen Wachstumsprozesse an verschiedenen Orten der Stadt. Sie verfolgen Prinzipien wie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung durch nutzungsgemischte Quartiere. Die phasenweise Umsetzung der Neuen Stadtquartiere sorgt für eine gestaffelte Bereitstellung entsprechend der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Wohnungsbaubedarfs.