Teil der vorbereitenden Untersuchungen für das „Dreieck Späthsfelde“ ist die Durchführung einer planerischen Qualifizierung der bestehenden Entwicklungsvorstellungen. Hierzu wurden im Juni 2025 drei Planungsteams im Rahmen einer ersten Stufe des Qualifizierungsverfahrens mit der Erarbeitung eines Struktur- und Nutzungskonzeptes für das Dreieck Späthsfelde beauftragt. Bei dem Struktur- und Nutzungskonzept handelt es sich um die flächenhafte Verortung von Nutzungen.
Die Aufgabe der Planungsteams bestand in der ersten Verfahrensstufe darin, ein überzeugendes Leitbild und Gesamtkonzept für die Entwicklung eines lebenswerten nutzungsgemischten Quartiers zu erarbeiten. Neben neuen Wohnungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen, attraktiven Gewerbeflächen, kultureller und sozialer Infrastruktur und einer zukunftsfähigen Verkehrslösung, war es das Ziel qualitätsvolle Grün- und Freiräume, die traditionsreiche Späth’schen Baumschulen sowie die zahlreichen Kleingärten in ein Gesamtkonzept zu integrieren. Das Verfahren wurde durch ein Gutachtergremium, bestehend aus Vertretern aus Wissenschaft und Verwaltung, fachlich begleitet.
In einem diskursiven Werkstattverfahren wurden die Ideen im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen (17.07. und 15.10.2025) auch im Dialog mit der Öffentlichkeit diskutiert. Das Verfahren hat die Chance geboten, mit den teilnehmenden Planungsteams, den Verwaltungen und der Öffentlichkeit in einen Dialog zu treten, unterschiedliche Perspektiven zu diskutieren und neue Ideen zu entwickeln.
In der Abschlusssitzung des Gutachtergremiums am 28. Oktober 2025 wurde das Konzept des Planungsteams Christoph Kohl Stadtplaner Architekten (Stadtplanung), Fugmann Janotta Partner (Landschaftsplanung) und Hoffmann-Leichter (Verkehr) als präferierte Idee zur weiteren Qualifizierung und Konkretisierung ausgewählt.
Das ausgewählte Konzept unter dem Leitbild „Kompakter Kiez im Grünen“ überzeugte durch die Kompaktheit und den geringsten Flächeneingriff und die Schaffung einer nachhaltigen schienengebundene Verkehrslösung. Das Konzept gibt eine deutliche Antwort auf die aktuelle Wohnungskrise und sieht eine behutsame Integration der Späth’schen Baumschulen und der bestehenden Nachbarschaften sowie die Berücksichtigung der gewerblichen Bedarfe vor.
Überarbeitung des präferierten Konzepts
Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes erfolgte eine weitere Fortentwicklung entsprechend dem sich kontinuierlich entwickelnden Erkenntnisstand der laufenden Untersuchungen. Von November 2025 bis Juni 2026 hat hierzu daher ein intensiver Überarbeitungsprozess insbesondere mit den bereits beteiligten Bezirks- und den Senatsverwaltungen stattgefunden. Auch weitere wesentliche Akteure wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in diesen Prozess aktiv einbezogen.
In den Überarbeitungsprozess ebenfalls aufgenommen wurden die Hinweise aus den Öffentlichkeitsveranstaltungen sowie jene der zentralen Akteure. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Minimierung des Eingriffs in den Kleingartenbestand als ein wichtiger Belang bei der Überarbeitung des Konzepts berücksichtigt. Dies resultierte auch aus dem Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG), das am 21.03.2026 in Kraft getreten ist. Auch die Vorgaben der Schutzzonen der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal, denen das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen im Dreieck Späthsfelde unterliegt, wurden in der Überarbeitung als weiterer wichtiger Belang berücksichtigt. Hinzu kamen Belange des Natur- und Artenschutzes.
In einem gemeinsamen Dialog mit den Späth´schen Baumschulen wurde das Konzept unter Berücksichtigung der verschiedenen zu beachtenden Belange dahingehend weiterentwickelt, dass ein großzügiges Grün- und Freiraumband die Kernfläche der Späth´schen Baumschulen umgibt und so der historische Charakter der Späth´schen Baumschulen weiterhin sichtbar und erfahrbar bleibt, ohne dass das Ziel des Wohnungsbaus in Frage gestellt wird.
Am 11. August 2026 hat der Senat von Berlin das Struktur- und Nutzungskonzept für das Neue Stadtquartier „Dreieck Späthsfelde“ beschlossen.