Vorbereitende Untersuchungen

Abgrenzung des Gebiets der vorbereitenden Untersuchungen, 2023

Abgrenzung des Gebiets der vorbereitenden Untersuchungen, 2023

Ein neues Stadtquartier zu realisieren ist eine bedeutsame, langfristige und komplexe Aufgabe, von der viele Menschen betroffen sind und bei der viele Akteurinnen und Akteure zusammenwirken müssen. Um zu prüfen, ob und wie das „Dreieck Späthsfelde“ entwickelt werden kann und inwiefern die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme besteht, werden zunächst vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Darunter fallen viele einzelne Untersuchungen zu Städtebau, Grün- und Freiraum, Umweltbelangen, Klimaschutz, Verkehr und weiteren Themen wie etwa Energieversorgung oder Baugrund. Auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke werden geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potentiellen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme danach gegeben sein, wird dieses schließlich begründet dargelegt.

Hierzu wird ein umfangreicher Bericht erstellt, auf dessen Grundlage eine Entscheidung getroffen wird, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) zur Realisierung des Neuen Stadtquartiers „Dreieck Späthsfelde“ erforderlich ist. Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird mit einem Zeitbedarf von etwa drei Jahren gerechnet.

Das Untersuchungsgebiet

Das Gebiet, auf das sich die vorbereitenden Untersuchungen beziehen, ist rund 100 ha groß.

Ablauf und Inhalte

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird ergebnisoffen geprüft, welche formelle Vorgehensweise („Instrumente des Städtebaurechts“) zur Entwicklung des Areals in Frage kommt. Wenn sich die Instrumente des allgemeinen Städtebaurechts (d.h. Bebauungspläne, städtebauliche Verträge und/oder Umlegungsverfahren) als unzureichend erweisen, da mit ihnen die städtebaulichen Ziele nicht oder nicht zügig genug erreicht werden können, wird die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuchs geprüft. Im Rahmen der VU werden Aufwand und Nutzen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme quantifiziert und bewertet.

Grob gliedern sich die vorbereitenden Untersuchungen für das „Dreieck Späthsfelde“ in zwei Stufen, die sich allerdings stark überschneiden:

  • Ermittlung, Analyse und Bewertung relevanter Grundlagen, Erarbeitung von Handlungserfordernissen und Leitzielen (Bestandsaufnahme und –analyse)
  • Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption für das Neue Stadtquartier (Zielformulierung und Konzeptentwicklung)

In der ersten Stufe werden Rahmenbedingungen durch andere Stadtentwicklungsplanungen ermittelt, Untersuchungen durchgeführt sowie durch Beteiligung von Eigentümerinnen und Eigentümer, Betroffenen und der Öffentlichkeit das Wissen und die Wünsche der Beteiligten eingeholt. Auf dieser Basis erfolgt in einer zweiten Stufe eine städtebauliche Konkretisierung. Abschließend wird geprüft, ob die Ziele und Zwecke, die für das „Dreieck Späthsfelde“ erreicht werden sollen, sich mit Mitteln der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verwirklichen lassen.

Das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

Als Vorbereitungs- und Durchführungsinstrument, um brachliegende, aufgelassene oder baulich untergenutzte Flächen zu aktivieren, neu zu ordnen und einer der Lage und der stadträumlichen Funktion angemessenen Nutzung zuzuführen, käme eine förmlich festgelegte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§165 ff. BauGB in Betracht. Die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 BauGB liefern die erforderlichen Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erlaubt und erfordert es, ein Gebiet als städtebauliche Gesamtmaßnahme einschließlich der dafür notwendigen sozialen und technischen Infrastrukturen koordiniert und zügig zu entwickeln.

Der Gemeinde stehen sowohl der Weg über den Erwerb der Grundstücke, die entwickelt und danach an Bauwillige vergeben werden können, als auch der Weg über Abwendungsvereinbarungen mit entsprechend mitwirkungsbereiten Eigentümern offen. Die entwicklungsbedingten Wertsteigerungen der Grundstücke dienen ebenso wie die von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erhebenden Ausgleichsbeträge der Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge errechnen sich aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert der Grundstücke. Aufwendungen der Eigentümerinnen und Eigentümer, die mitwirkungsbereit sind und ihre Grundstücke selbst entwickeln, werden dabei berücksichtigt. Erschließungsbeiträge werden jedoch nicht erhoben.

Rechtliche Auswirkungen der Durchführung vorbereitender Untersuchungen

Während der vorbereitenden Untersuchungen gelten im Untersuchungsgebiet auf Grundlage des Baugesetzbuchs besondere rechtliche Rahmenbedingungen. So ist es zum Beispiel möglich, Baugesuche für ein Jahr zurückzustellen, wenn zu befürchten ist, dass die beantragten Bauvorhaben die Erreichung der Entwicklungsziele verunmöglichen oder wesentlich erschweren.

Auch gibt es für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter usw. im Untersuchungsgebiet eine Auskunftspflicht – das heißt sie sind verpflichtet, relevante Informationen bereitzustellen.

  • Beginn vorbereitender Untersuchungen im „Dreieck Späthsfelde"

    Veröffentlichung im Amtsblatt vom 28. Juli 2023

    PDF-Dokument (220.3 kB)

Entwicklungspotenziale

Ziel ist die Untersuchung einer städtebaulichen Neuordnung zur Entwicklung eines gemeinwohlorientierten und am Ziel der Klimaneutralität ausgerichteten Neuen Stadtquartiers mit Gewerbe- und Wohnnutzungen, ökologisch hochwertigen Grün- und Freiräumen sowie die stärkere Integration des Gebiets in die Stadtstruktur.

Die Späth’schen Baumschulen, die 2020 ihr 300-jähriges Bestehen feierten, stellen dabei einen wichtigen Kristallisation-und Identifikationspunkt dar. Ebenfalls sollen Kleingärten als wichtiger Baustein integriert werden.

Eine entscheidende Voraussetzung für eine Gebietsentwicklung ist die Klärung der künftigen Gebietserschließung sowie deren Einbindung in das bestehende übergeordnete Verkehrsnetz und den öffentlichen Nahverkehr. Ziel soll eine deutliche Entlastung der verkehrlich hoch belasteten und für die Entwicklung des Gebiets nicht ausreichenden Späthstraße sowie die Vermeidung zusätzlicher Belastungen der Baumschulenstraße sein, um Nutzungs- und Aufenthaltsdefizite zu beheben und eine Umgestaltung entsprechend den Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz zu ermöglichen.

Kleingärten

Die Nutzungsstruktur des Gebiets ist insbesondere von den aufgelassenen Baumschulflächen und diversen Kleingartennutzungen geprägt. Auf knapp 1/5 der Fläche im Untersuchungsbereich befinden sich Kleingärten – bestehend aus privaten sowie landeseigenen Flächen für die kleingärtnerische Nutzung. Ziel für das Neue Stadtquartier ist die Integration von bestehenden und künftigen Kleingartenflächen als wichtiger Baustein für eine Gesamtentwicklung unter der Berücksichtigung der Aussagen des Kleingartenentwicklungsplans.

Verkehr und Mobilität

Das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen wird hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs derzeit lediglich durch zwei Buslinien erschlossen. Die nächsten S- bzw. U-Bahnhöfe (Baumschulenweg – Köllnische Heide und Blaschkoallee) liegen jeweils in ca. 2 km Entfernung. Neben dem öffentlichen Verkehr sind die Straßen des Straßennetzes im Gebiet bereits verkehrlich hoch belastet. Wesentliche Voraussetzung einer städtebaulichen Entwicklung ist die Klärung der künftigen Erschließung des Gebiets auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes unter Berücksichtigung übergeordneter Anforderungen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist insbesondere auch die Anbindung an einen schienengebundenen ÖPNV in den Blick zu nehmen und mit den städtebaulichen Planungen zu synchronisieren. Die mit einer Gebietsentwicklung neu zu schaffende Verkehrsinfrastruktur ist von besonderer Bedeutung sowohl für den Bezirk Treptow-Köpenick als auch für den gesamten Südostraum. Dies erfordert eine Gesamtbetrachtung und Koordinierung der zukünftigen Entwicklung. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden deshalb die Themen des Verkehrs und der Mobilität zur Klärung und Detaillierung der verkehrlichen Rahmenbedingungen einer Gebietsentwicklung vertiefend untersucht.

Wohnen

Vor dem Hintergrund eines aktuell bereits vorliegenden hohen Entwicklungsdrucks und angesichts des unstrittig bestehenden Wohnungsbedarfs besteht ein dringendes öffentliches Interesse an der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird ein Entwicklungskonzept erstellt, aus dem Angaben für das ermittelte künftige Wohnungsbaupotenzial hervorgehen wird. Derzeit wird von einem Potenzial von mindestens 2.000 Wohneinheiten ausgegangen.

Im Gebiet existieren derzeit weder Kitas und Grundschulen noch andere grundlegende Infrastrukturen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen soll daher betrachtet werden, wie aufgrund der stadtstrukturellen Gegebenheiten im Zuge einer städtebaulichen Entwicklung eine Ausstattung mit sozialer Infrastruktur sowie erholungswirksamen, wohnungsbezogenen Grün-und Freiflächen im Gebiet geschaffen werden kann. Dazu werden die Potenziale und Defizite der aktuellen Ausstattung des Umfelds des „Dreiecks Späthsfelde“ mit sozialer und grüner Infrastruktur, die Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf das derzeitige Angebot sowie Wechselwirkungen im Zuge der Schaffung neuer Infrastrukturangebote erfasst und untersucht.