Öffentlichkeitsbeteiligung

Erarbeitung des Beteiligungskonzepts im April 2017

Erarbeitung des Beteiligungskonzepts im April 2017

Für eine Entwicklungsmaßnahme schreibt der Gesetzgeber eine formale Bürgerbeteiligung vor. Das heißt, im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter der von der beabsichtigten Entwicklung betroffenen Grundstücke zu beteiligen. Die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit rund 8.600 Wohnungen für bis zu 17.200 Menschen hat jedoch auch Auswirkungen für die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, auch wenn ihre Grundstücke nicht Teil des zukünftigen Entwicklungsbereiches sind. Deshalb wurde 2016 festgelegt, dass die Vorbereitenden Untersuchungen zur Entwicklungsmaßnahme Blankenburger Süden nicht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen, sondern auch mit offenen, weitergehenden Beteiligungsformaten für die Öffentlichkeit informell begleitet werden sollen. Mit Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen wurde deshalb gemeinsam mit der Zivilgesellschaft ein Beteiligungskonzept erarbeitet, das für den Prozess der Vorbereitenden Untersuchungen festlegt, wie die Planungs- und Beteiligungsschritte miteinander verzahnt werden sollen. Das Konzept sieht dazu verschiedene Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Um auf dem Laufenden zu bleiben und/oder sich innerhalb des Entwicklungsprozesses für das neue Stadtquartier Blankenburger Süden zu engagieren, haben Interessierte verschiedene Möglichkeiten:

Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten

Seit dem Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zum Blankenburger Süden wurde bereits eine Vielzahl an so genannten informellen Beteiligungsformaten durchgeführt, also jene Beteiligung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist:

Öffentlichkeitsveranstaltungen

Öffentlichkeitsveranstaltungen dienen insbesondere der Information über den Verfahrensstand und ermöglichen zum Teil die aktive Mitwirkung der interessierten Öffentlichkeit am Verfahren. Die Veranstaltungen finden nach Möglichkeit in räumlicher Nähe des Untersuchungsgebietes statt. Die Einladung zu den Öffentlichkeitsveranstaltungen erhalten Interessierte über den Newsletter zum Blankenburger Süden (Anmeldung hier) sowie im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltungen über Flyer und Plakate im Untersuchungsgebiet und den umliegenden Nachbarschaften, aber auch über die Presse und die Social-Media-Kanäle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Seit Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gab es verschiedene Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Blankenburger Süden:

  • Februar 2017: Erste öffentliche Informationsveranstaltung zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden (Tonmitschnitt hier)
  • April bis Juni 2017: Bürgerwerkstätten zum Beteiligungskonzept
  • Juni 2017: Informationsveranstaltung zu aktuellen Verkehrsmaßnahmen
  • März 2018: Auftaktarena zur Präsentation von Entwicklungsalternativen für das Untersuchungsgebiet (Videomitschnitt hier)
  • Mai 2018: Bürgerwerkstatt mit Planerinnen und Planern zu überarbeiteten Entwicklungsalternativen
  • Februar bzw. September 2020: Kooperatives städtebauliches Werkstattverfahren mit öffentlicher Zwischen- und Abschlusspräsentation
  • März 2019: Informationsveranstaltung zum städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Teilfläche Süd (Gewerbegebiet Heinersdorf)

Die Dokumentationen der Veranstaltungen sind im Downloadbereich zu finden.

Onlinebeteiligung

Onlinebeteiligungen zum Entwicklungsprozess des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden finden häufig im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsveranstaltungen statt. Sie dienen meist dazu, erarbeitete Inhalte öffentlich zur Diskussion zu stellen und geben Interessierten die Möglichkeit, dezidierte Anmerkungen und Fragen abzugeben. Onlinebeteiligungen finden über die Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de statt. Die Ergebnisse sind auch nach Abschluss der Onlinebeteiligung weiterhin online auf mein.berlin.de einsehbar. Die Einladung zu Onlinebeteiligungen erhalten Interessierte über den Newsletter zum Blankenburger Süden (Anmeldung hier) sowie ggf. im Rahmen der Einladung zu Öffentlichkeitsveranstaltungen über Flyer und Plakate, aber auch über die Presse und die Social-Media-Kanäle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Seit Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gab es verschiedene Onlinebeteiligungen zum Blankenburger Süden:

  • März 2018: Online-Dialog zur Diskussion verschiedener Entwicklungsalternativen für den Blankenburger Süden (hier)
  • Juli/August 2020: Onlinebeteiligung im Rahmen des kooperativen städtebaulichen Werkstattverfahrens (hier)
  • April 2021: Onlinebeteiligung zum Struktur- und Nutzungskonzept (hier)
  • Juli/August 2024: Onlinebeteiligung zum städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Teilfläche Süd (Gewerbegebiet Heinersdorf) (hier)

Die Ergebnisberichte der Onlinebeteiligungen sind im Downloadbereich zu finden.

Planungszeitung

In den Jahren 2020 und 2021 wurde in Form von drei Ausgaben einer Planungszeitung über den Verfahrensstand des Entwicklungsprozesses zum neuen Stadtquartier Blankenburger Süden berichtet. Die Zeitung wurde in gedruckter Form kostenfrei an die Haushalte im Umkreis des Untersuchungsgebietes verteilt. Die bisher erschienenen Ausgaben sind im Downloadbereich zu finden.

Newsletter

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt seit Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen regelmäßig einen Newsletter zum Entwicklungsprozess des Blankenburger Südens heraus. Über den Newsletter bleiben Interessierte auf dem Laufenden und werden über den aktuellen Verfahrensstand, über erreichte Meilensteine sowie über Beteiligungsmöglichkeiten im Prozess informiert. Der Newsletter ist kostenlos. Die Anmeldung zum Newsletter ist hier möglich:

Anmeldung Newsletter

Bisherige Newsletter sind hier zu finden.

Betroffenenbeteiligung

Die zuvor beschriebenen Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten fallen in das Feld der informellen und somit freiwilligen Bürgerbeteiligung. Darüber hinaus gibt es gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsschritte, so genannte „formelle“ Beteiligungsverfahren. Bei den Vorbereitenden Untersuchungen geht es im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung vor allem um die Ermittlung der direkt „Betroffenen“, also z.B. der Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Flächen im Untersuchungsgebiet, und um ihre Mitwirkungsbereitschaft.

Im Rahmen der formellen Betroffenenbeteiligung gemäß § 137 BauGB in Verbindung mit § 165 BauGB werden direkt von den geplanten Maßnahmen betroffene Personen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in geeigneter Art und Weise beteiligt, um die Voraussetzungen zu klären, ob und wie die geplante städtebauliche Entwicklung umgesetzt werden kann, welche Bedingungen daran geknüpft werden und ob die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie sonstige Betroffene mitwirkungsbereit sind.

Foto, das Menschen zeigt, die an einem U-förmigen Tisch sitzen und beraten, im Hintergrund wird eine Präsentation an die Wand projiziert.

Erste Sitzung des Projektbeirats, 27.02.2018

Projektbeirat

Der Projektbeirat ist ein Gremium von etwa 35 Personen. Er soll die politische, fachliche und lokale Verankerung und Absicherung des Planungs- und Beteiligungsprozesses zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden befördern. Damit dies gelingt, sind im Projektbeirat sowohl lokale, berlinweite sowie auch überregionale Akteurinnen und Akteure aus sechs verschiedenen Bereichen vertreten:

  • Nachbarschaft und Gemeinwesen vor Ort (z.B. Bürgerinitiativen, Forum Blankenburger Süden, Albert-Schweitzer-Stiftung)
  • Fachwelt mit bestimmten Leitthemen (z.B. Mobilität und Verkehr, Naturschutz oder Architektur und Städtebau)
  • Verwaltung
  • Politik
  • zukünftig Investierende (z.B. Wohnungswirtschaft)
  • zukünftige Nutzerschaft (z.B. Gewerbeverbände, Mieterverein)

Der Projektbeirat tagt auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen etwa zwei bis drei Mal im Jahr. Die Sitzungen selbst sind nicht öffentlich, die Dokumentationen der Sitzungen werden aber veröffentlicht und sind im Downloadbereich zu finden.

Meinungs- und Stimmungsbilder, die bei Öffentlichkeitsveranstaltungen, Bürgerwerkstätten und anderen Beteiligungsformaten eingeholt wurden, werden in den Projektbeirat hineingetragen, ebenso wie politische und fachliche Positionen. Der Projektbeirat bietet dafür einen Resonanz- und Diskussionsraum. Er kann belastbare Vorberatungen zu entscheidungsrelevanten Fragen durchführen.

Eine Liste aller Mitglieder des Projektbeirats, die Geschäftsordnung sowie die Dokumentationen der Sitzungen des Projektbeirats sind im Downloadbereich zu finden.

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt