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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung Windenergie in Berlin (laufende Nummer 01/24)
Windenergie in Berlin (laufende Nummer 01/24) Vom 10.06. bis 11.07.2025 Weitere Informationen
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Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (erste Phase der Beteiligung) wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie können bereits in dieser frühen Phase eigene Vorschläge/ Stellungnahmen vorbringen, die in die Überarbeitung der Planung einfließen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen können dann bei der nachfolgenden öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden (bei vereinfachten Verfahren entfällt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Umweltbericht).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung) liegt der Entwurf der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus (bei vereinfachten Verfahren entfällt der Umweltbericht).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Diese Daten verwenden wir nur, um Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme mitteilen zu können. Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht und Ihre Stellungnahme anonymisiert in die Abwägung einbezogen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Information über die Datenverarbeitung bei FNP-Änderungen. Bitte geben bei Ihrer Stellungnahme auch die Nummer der Änderung an, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht.
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Senatsverwaltung Sie nachstehend gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.: 030 – 901735865
E-Mail-Adresse: fnp@senstadt.berlin.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
DSB
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
E-Mail: dsb@senstadt.berlin.de
4. Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer
Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen in Bauleitplanungsverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Stellungnahme und der Kommunikation mit Ihnen verwendet, weitere Verarbeitungen finden nicht statt.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 2 und 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) sowie mit § 3 BauGB.
Zweck
Ihre Angaben (Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift, das heißt Ihrer personenbezogenen Daten) ist für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich. Sie werden auch benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des FNP-Änderungsverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist nicht vorgesehen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der geänderte Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Weitergabe
Sofern wir uns bei der Durchführung des Änderungsverfahrens eines externen Dienstleisters bedienen, geben wir die Daten an das von uns beauftragte Unternehmen weiter (im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses nach Artikel 28 DSGVO), dass die Vorbereitung der Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.
Dauer
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten bei uns gelöscht, es sei denn, sie werden als archivwürdige Dokumente vom Landesarchiv übernommen. Wie alle Behörden unterliegen wir der Anbietungspflicht nach § 5 Archivgesetz Berlin.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Bei etwaiger Beauftragung (s.o.) eines Unternehmens (im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses nach Artikel 28 DSGVO) das die Vorbereitung der Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation ist nicht geplant.
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit und ohne die Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Wenn Sie sich an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin (Eingang: Alt-Moabit 60);
Telefon: 030 / 13889 – 0; Telefax: 030 / 215 5050;
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (www.datenschutz-berlin.de) entnehmen.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihre Anschrift (= personenbezogenen Daten) ist nicht verpflichtend jedoch optional für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich.
7Z-Dokument - Stand: 13.07.2023, Größe: 162,1 MB
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
I B – Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte
I B 1 – Herr Eckert
I B 11 – Herr Dr. Heicke
I B 12 – Herr Tietz (DV-Grafik)