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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung Windenergie in Berlin (laufende Nummer 01/24)
Windenergie in Berlin (laufende Nummer 01/24) Vom 10.06. bis 11.07.2025 Weitere Informationen
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Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (erste Phase der Beteiligung) wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie können bereits in dieser frühen Phase eigene Vorschläge/ Stellungnahmen vorbringen, die in die Überarbeitung der Planung einfließen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen können dann bei der nachfolgenden öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden (bei vereinfachten Verfahren entfällt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Umweltbericht).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung) liegt der Entwurf der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus (bei vereinfachten Verfahren entfällt der Umweltbericht).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Diese Daten verwenden wir nur, um Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme mitteilen zu können. Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht und Ihre Stellungnahme anonymisiert in die Abwägung einbezogen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Information über die Datenverarbeitung bei FNP-Änderungen. Bitte geben bei Ihrer Stellungnahme auch die Nummer der Änderung an, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht.
Information über die Datenverarbeitung bei Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (Stand 20.04.2023)
Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen in Bauleitplanungsverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Stellungnahme und der Kommunikation mit Ihnen verwendet, weitere Verarbeitungen finden nicht statt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des § 3 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie des § 30c und des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).
Ihre Angaben (Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift, das heißt Ihrer personenbezogenen Daten) ist für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich. Sie werden auch benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des FNP-Änderungsverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist nicht vorgesehen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der geänderte Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.
Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns bis zu zehn Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, in Einzelfällen auch dauerhaft, gespeichert.
Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:
Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Ansprechpartner:
Referat I B, Herr Künzel
Datenschutzbeauftragte der Senatsverwaltung:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
DSB
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
7Z-Dokument - Stand: 13.07.2023, Größe: 162,1 MB
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
I B – Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte
I B 1 – Herr Eckert
I B 11 – Herr Dr. Heicke
I B 12 – Herr Tietz (DV-Grafik)