Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans erfolgt durch Änderungen in Teilbereichen. Bei laufenden Änderungsverfahren besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geplanten FNP-Änderungen Stellungnahmen abzugeben.

Teaserbild Windenergie

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung Windenergie in Berlin (laufende Nummer 01/24)

Windenergie in Berlin (laufende Nummer 01/24) Vom 10.06. bis 11.07.2025 Weitere Informationen

  • Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

    Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (erste Phase der Beteiligung) wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie können bereits in dieser frühen Phase eigene Vorschläge/ Stellungnahmen vorbringen, die in die Überarbeitung der Planung einfließen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen können dann bei der nachfolgenden öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden (bei vereinfachten Verfahren entfällt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Umweltbericht).

    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung) liegt der Entwurf der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus (bei vereinfachten Verfahren entfällt der Umweltbericht).

    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

    Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Diese Daten verwenden wir nur, um Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme mitteilen zu können. Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht und Ihre Stellungnahme anonymisiert in die Abwägung einbezogen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Information über die Datenverarbeitung bei FNP-Änderungen. Bitte geben bei Ihrer Stellungnahme auch die Nummer der Änderung an, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht.

  • Information über die Datenverarbeitung bei FNP-Änderungen

    1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Senatsverwaltung Sie nachstehend gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

    2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Württembergische Straße 6
    10707 Berlin

    Tel.: 030 – 901735865

    E-Mail-Adresse: fnp@senstadt.berlin.de

    3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    Die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    DSB
    Württembergische Straße 6
    10707 Berlin
    E-Mail: dsb@senstadt.berlin.de

    4. Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer

    Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB).
    Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen in Bauleitplanungsverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Stellungnahme und der Kommunikation mit Ihnen verwendet, weitere Verarbeitungen finden nicht statt.

    Rechtsgrundlage

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 2 und 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) sowie mit § 3 BauGB.

    Zweck

    Ihre Angaben (Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift, das heißt Ihrer personenbezogenen Daten) ist für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich. Sie werden auch benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des FNP-Änderungsverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist nicht vorgesehen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der geänderte Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

    Weitergabe

    Sofern wir uns bei der Durchführung des Änderungsverfahrens eines externen Dienstleisters bedienen, geben wir die Daten an das von uns beauftragte Unternehmen weiter (im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses nach Artikel 28 DSGVO), dass die Vorbereitung der Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

    Dauer

    Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten bei uns gelöscht, es sei denn, sie werden als archivwürdige Dokumente vom Landesarchiv übernommen. Wie alle Behörden unterliegen wir der Anbietungspflicht nach § 5 Archivgesetz Berlin.

    5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
    Bei etwaiger Beauftragung (s.o.) eines Unternehmens (im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses nach Artikel 28 DSGVO) das die Vorbereitung der Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

    6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

    Eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation ist nicht geplant.

    7. Betroffenenrechte

    Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    • Auskunft, Art. 15 DSGVO: Sie können jederzeit verlangen, dass wir Ihnen Auskunft darüber erteilen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen wie verarbeiten. Zudem haben Sie Anspruch auf eine Kopie der personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten.
    • Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Sie haben das Recht, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen sowie die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
    • Löschung, Art. 17 DSGVO: Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht, Ihre personenbezogenen Daten von uns löschen zu lassen. Dieses Recht gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder wenn die personenbezogenen Daten nicht mehr zu den Zwecken, für die sie erfasst oder anderweitig verarbeitet wurden, notwendig sind.
    • Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO: Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht gilt zum Beispiel, wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten anzweifeln oder wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist.
    • Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und von uns zu verlangen, dass diese Daten ohne Behinderung einem anderen Verantwortlichen übermitteln werden, wenn dies technisch machbar ist. Diese Bestimmung gilt, sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt und die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO oder auf einem Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) beruht.
    • Widerspruch, Art. 21 DSGVO: Sie können beim Vorliegen besonderer Gründe jederzeit den Datenverarbeitungen widersprechen, die auf Grundlage eines berechtigten Interesses erfolgen.

    8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

    Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit und ohne die Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

    9. Beschwerderecht

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
    Wenn Sie sich an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

    Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin (Eingang: Alt-Moabit 60);
    Telefon: 030 / 13889 – 0; Telefax: 030 / 215 5050;
    E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

    Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (www.datenschutz-berlin.de) entnehmen.

    10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

    Die Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihre Anschrift (= personenbezogenen Daten) ist nicht verpflichtend jedoch optional für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich.

Unterlagen abgeschlossener Verfahren

Zu jeder Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird eine Mappe mit allgemeinen Informationen zur Beteiligung und dem aktuellen Stand der ausgelegten FNP-Änderungen erstellt. Für die bessere Nachvollziehbarkeit werden die Mappen der abgeschlossenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen seit 2010 hier bereitgestellt.

Die Daten sind im 7z-Format verpackt. Informationen zum Entpacken der Dateien stehen bei den technischen Hinweisen.

  • Unterlagen zu Öffentlichkeitsbeteiligungen

    7Z-Dokument - Stand: 13.07.2023, Größe: 162,1 MB

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
I B – Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte

I B 1 – Herr Eckert

I B 11 – Herr Dr. Heicke

I B 12 – Herr Tietz (DV-Grafik)