Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und dass Lesen dieser Bebauungspläne mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass
- für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
- neben den Bebauungsplänen auch noch andere Rechtsverordnungen gelten, wie insbesondere die Landschaftspläne, Sanierungsverordnungen, Entwicklungsgebietsverordnungen, Erhaltungsverordnungen, die Baumschutzverordnung und viele mehr.
- einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.
Zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes ist meist noch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils bei Aufstellung gültigen Fassung heranzuziehen.
Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Abschließende Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen auch das Stadtplanungsamt des jeweiligen Bezirks.