Das am 25.02.2020 vom Senat beschlossene Hochhausleitbild ist bei allen neuen Hochhausprojekten, die in seinen Anwendungsbereich fallen, zu beachten. In Bebauungsplanverfahren mit Hochhausvorhaben ist das Hochhausleitbild als Abwägungsdirektive zu berücksichtigen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat das Hochhausleitbild in den Jahren 2024-2025 evaluiert. Der Evaluationsprozess umfasste eine Beteiligung der bezirklichen Stadtentwicklungsverwaltungen, Gespräche mit Projektentwicklern von Hochhausprojekten in Berlin sowie mit politischen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg, eine Verbändebeteiligung sowie die Beratung im Baukollegium Berlin.
Im Ergebnis der Evaluation enthält das Neue Hochhausleitbild für Berlin 2025 einige Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen zum Hochhausleitbild 2020. Insbesondere wird der Planungsprozess für Hochhausentwicklungen gestrafft und der Bau von Wohnhochhäusern vereinfacht.
Die Kurzfassung des Neuen Hochhausleitbildes für Berlin 2025 steht als Download bereit. Die Langfassung des Hochhausleitbildes vom 25.02.2020 gilt fortan in Verbindung mit einem Einlegeblatt, in dem die Neuerungen durch das Hochleitbildes 2025 aufgeführt sind. Auch dieses Einlegeblatt steht als Download zur Verfügung.
Die Änderungen und Neuregelungen des Neuen Hochhausleitbildes für Berlin 2025 sind ab Januar 2026 auf alle Hochhausvorhaben anzuwenden, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Beteiligungsschritte nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt worden sind (Beteiligung der Öffentlichkeit/der Behörden).