Bebauungsplan

Bebauungsplan

Bebauungsplan

Bebauungsplanverfahren

Die Planungsgeschichte reicht bis in das Jahr 2012 zurück, als von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Neukölln und dem Liegenschaftsfonds Berlin ein nichtoffener städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb ausgelobt wurde. Aus diesem ging als Sieger die Arbeitsgemeinschaft ANP – Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Kassel mit GTL Landschaftsarchitekten GbR, Kassel hervor.

Auf der Basis des städtebaulichen Rahmenplanes leitete das Bezirksamt Neukölln im März 2013 ein Bebauungsplanverfahren ein (Bebauungsplan 8-66 “Gerlinger Straße/Buckower Damm”). Im Juni/Juli 2013 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die Absicht, das Gebiet zu bebauen stieß bei einem Teil der Anwohnerinnen und Anwohner auf Skepsis. Die wichtigsten Kritikpunkte waren die Sorge vor einer höheren Verkehrs- und Lärmbelastung, die mögliche negative Wertentwicklung der eigenen Immobilie sowie der Verlust des landschaftlichen Freiraumes. Ein Bürgerbegehren (ab 2014) sollte die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) veranlassen, das Vorhaben erneut politisch zu diskutieren und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Nach der Feststellung der Buckower Felder als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (Senatsbeschluss vom 03.02.2015 – Pressemitteilung) wurde dies obsolet. Durch die Entscheidung des Senates von Berlin lag die Entscheidung über den Bebauungsplan beim Abgeordnetenhaus von Berlin. Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens war damit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig.

Weitere Beteiligungsschritte

In der Zeit vom 01.08. bis 06.09.2017 wurden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Diese hatten die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, die in die weitere Bearbeitung eingeflossen ist.

In der Zeit vom 02.01. bis 01.02.2019 wurden die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Hierzu gab es eine Informationsveranstaltung. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und flossen in die weitere Abwägung ein.

Parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut beteiligt.

  • Informationsveranstaltung Entwicklung der Buckower Felder zum neuen Wohnstandort am 16.01.2019

    PDF-Dokument (1.7 MB)

Festsetzung

Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin der Vorlage zur Beschlussfassung dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt.

Der Bebauungsplan 8-66 wurde am 07.08.2019 festgesetzt und ist am 20.08.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 508 im Heft Nr. 21 verkündet worden.

  • Vorlage zur Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus

    PDF-Dokument (7.3 MB) - Stand: 09.05.2019