Untere Denkmalschutzbehörden (UD) der Berliner Bezirke

Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den zwölf Berliner Bezirken angesiedelt und für alle Ordnungsaufgaben nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz zuständig. Darüber hinaus übernimmt auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg Aufgaben einer Unteren Denkmalschutzbehörde, wenn es um denkmalgeschütztes Stiftungsvermögen geht.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind die Adressaten für alle denkmalschutzrechtlichen Anträge sowie für Anfragen und Widersprüche. Sie beraten Bauherren und Architektinnen/Architekten bei geplanten Baumaßnahmen. Ihnen obliegt die Genehmigung denkmalrechtlich relevanter Maßnahmen wie die Erteilung und Versagung von Genehmigungen für Grabungen nach Bodendenkmalen oder bei denkmalschutzrechtlichen bzw. bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligen sie das Landesdenkmalamt, indem sie bei denkmalrelevanten Entscheidungen um Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde bitten. Wenn das Einvernehmen nicht hergestellt werden sollte (Dissensfall), trifft die Oberste Denkmalschutzbehörde nach § 6 Abs. 5 Satz 3 DSchG Bln als zuständige Behörde die Entscheidung.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Denkmalen, zur Erstellung eines Denkmalpflegeplans und zur Durchführung erforderlicher Untersuchungen anordnen.

Es folgt eine Kartendarstellung. zur Liste mit den enthaltenen Adressen unter der Karte springen

MAP loading ...
Stadtplan Berlin.de

Orte in dieser Karte