Untere Denkmalschutzbehörde Steglitz-Zehlendorf

Villa Morlier, Haus der Wannseekonferenz, Garten- und Baudenkmal Am Großen Wannsee 56-58

Villa Marlier - Haus der Wannseekonferenz, Am Großen Wannsee 56-58, Paul Baumgarten d.Ä. 1914-15

Informationen für Denkmaleigentümer

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmale zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.

Alle Grundstücke mit Gebäuden oder Gärten, die als Bau- oder Gartendenkmal bzw. als Bestandteil eines Denkmalbereichs in der Berliner Denkmalliste verzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) vom 24. April 1995 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.12.2024 (GVBl. S. 614, 616). Dazu können, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Denkmalliste oder der Schutzgutausweisung erwähnt ist, auf dem Grundstück befindliche Nebenanlagen, die Außenanlagen sowie Innenausstattungen der Gebäude gehören.

Die aktuelle und datenbankbasierte Denkmalkarte können Sie hier öffnen.

Beachten Sie bitte:
  • Gemäß § 11 Abs. 1 DSchG Bln dürfen Denkmale nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde (hier Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf) in ihrem Erscheinungsbild verändert, instand gesetzt oder wiederhergestellt werden.
  • Gemäß § 11 Abs. 2 DSchG Bln bedürfen grundsätzlich alle Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung von Denkmalen (Nachbargrundstücke) der Zustimmung bzw. Genehmigung.
Curtiusstr 10

Curtiusstraße 10, Villa Holzhüter 1875

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Gemäß § 12 Abs. 1 DSchG Bln ist vor Beginn von Maßnahmen an Baudenkmalen und in deren unmittelbarer Umgebung ein Antrag mit prüffähigen Unterlagen einzureichen. Erst wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (z.B. die Baugenehmigung).

Genehmigungsanträge nach § 11 DSchG Bln sind formlos schriftlich an die Untere Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu richten. Sie müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
  • ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers,
  • Lageplan,
  • eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
  • Bestandspläne oder historische Pläne,
  • ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen).

Ab sofort können Sie Ihren Antrag über das Internet einreichen. Folgen Sie den Optionen des Antragsassistenten: Online-Anträge

Mit den beantragten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung – und falls gewünscht, eine vorzeitige Bestätigung des Landesdenkmalamtes für steuerliche Vergünstigung – erteilt ist.

Sollte für die beabsichtigten Baumaßnahmen ein Bauantrag gemäß § 55 Abs. 1 oder 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) oder gemäß § 60a BauO Bln im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Bauaufsicht erforderlich sein, so sind die o.g. Unterlagen dort mit einzureichen. Die denkmalrechtliche Genehmigung wird Bestandteil der Baugenehmigung. Wir bitten das Exemplar für die Untere Denkmalschutzbehörde entsprechend zu kennzeichnen.

Für Baumaßnahmen, die bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind oder dem Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach § 56a BauO Bln unterliegen, ist der Antrag direkt an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten (vgl. oben).

Denkmalrechtliche Beratungen und Genehmigungen sind gebührenfrei .

Bierpinsel 2017

Schloßstraße 17 (2017), Turmrestaurant Ursulina Schüler-Witte u. Ralf Schüler 1967-76

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

Bei Denkmalen können die Möglichkeiten der Vermieterseite zur energetischen Sanierung beschränkt sein. Aus denkmalrechtlichen Gründen können Vermieter im Einzelfall z. B. an einer Fassadendämmung oder einer Anbringung von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie gehindert sein. In solchen Fällen hat die Vermieterseite folglich geringere Einflussmöglichkeiten auf die Energieeinsparung als bei Gebäuden, die nicht denkmalgeschützt sind. Dann wird nach Auffassung des Gesetzgebers „eine volle Belastung des Vermieters mit dem Anteil an den Kohlendioxidkosten, den das Stufenmodell vorsieht, seinen tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf die energetische Qualität des Gebäudes nicht gerecht.”

Aus diesem Grund bestehen nach dem Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten folgende Regeln:
Sondervorschriften für Denkmale

Für die Suche nach zertifizierten Energieberatern nutzen Sie bitte den Download unter weitere Hinweise am Ende dieser Seite.

Am Großen Wannsee 39

Landhaus Springer, Am Großen Wannsee 39, Alfred Messel 1901

Anträge auf Steuervergünstigungen

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten von Baudenkmalen werden nach Einkommensteuergesetz §§ 7i, 10f und 11b steuerlich begünstigt, soweit diese denkmalspezifische Erhaltungsleistungen beinhalten.

Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erteilt nur das Landesdenkmalamt nach ordnungsgemäßer Ausführung der genehmigten Maßnahmen. Für die vorzeitige Bescheinigung für das Finanzamt muss vor Baubeginn eine Kopie des Bauantrages oder des denkmalrechtlichen Antrages an das Landesdenkmalamt gerichtet werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Rechnungen geordnet mit Zahlungsnachweis beim Landesdenkmalamt unter Verwendung der erforderlichen Formulare einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Landesdenkmalamt eine Bescheinigung über alle förderungswürdigen Leistungen zum Erhalt des Denkmals.

Steuerbescheinigungen sind gebührenpflichtig .

Ab sofort können Sie auch diesen Antrag über das Internet einreichen. Folgen Sie den Optionen des Antragsassistenten: Online-Anträge

E-Paper _ Tagesspiegel

Tagesspiegel v. 6.2.2025

Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen

Zuwendungen werden vergeben für Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse. Förderfähig sind in erster Linie Mehrausgaben, die sich aus der Denkmaleigenschaft des Bauwerks bzw. der Anlage ergeben (denkmalbedingter Mehraufwand).

Wenn sich bei Ihrem Projekt ein hoher denkmalbedingter Mehraufwand abzeichnet, lassen Sie sich frühzeitig hinsichtlich der Förderfähigkeit des Vorhabens vom Landesdenkmalamt beraten. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme vor Antragstellung und Bescheiderteilung noch nicht begonnen sein darf.

Auf eine Zuwendung bzw. eine bestimmte Höhe der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.

Auch diesen Antrag können Sie über das Internet einreichen. Folgen Sie den Optionen des Antragsassistenten: Online-Anträge

Dienstgebäude

Rathaus Zehlendorf
Kirchstraße 1/3
14163 Berlin
Bauteil E, 2. OG
Fax: (030) 90299 – 7725 Postanschrift: 14160 Berlin

Sprechzeiten

Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Allgemeine Auskünfte
Herr Schramm, Telefon: 030 90299-2791

Schloßstraße 2004

Schloßstraße 2004 nach Norden

Gruppenleitung
Hr. Dr. Rüter

Telefon: 030 90299-7696
E-Mail: denkmalschutz@ba-sz.berlin.de

alle Ansprechpartner des Denkmalschutzes

Broschüren zu denkmalgeschützten Siedlungen (Pflegewerke)

  • Heidehofsiedlung

    PDF-Dokument (3.7 MB)

  • Waldsiedlung Krumme Lanke

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Thielecksiedlung

    PDF-Dokument (14.3 MB)

  • Dreipfuhlsiedlung

    PDF-Dokument (4.8 MB)

  • Waldsiedlung Zehlendorf Onkel-Toms-Hütte : Leitfaden Einfamilienhäuser

    PDF-Dokument (22.4 MB)

  • Waldsiedlung Zehlendorf Onkel-Toms-Hütte : Leitfaden Mehrfamilienhäuser

    PDF-Dokument (28.4 MB)

  • Waldsiedlung Zehlendorf Onkel-Toms-Hütte : Leitfaden Straßenraum

    PDF-Dokument (10.9 MB)

  • Siedlung Margaretenstraße

    PDF-Dokument (773.7 kB)

Weitere Hinweise

  • Fensterinstandsetzung, Fenstererneuerung

    PDF-Dokument

  • Energieberater im Denkmal

    DOWNLOAD-Dokument

  • Förderprogramm KfW-Effizienzhaus Denkmal

    DOWNLOAD-Dokument

  • Energetische Ertüchtigung von Denkmalen

    PDF-Dokument (11.0 MB)

  • Denkmale und Solaranlagen

    PDF-Dokument (7.5 MB)

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Verkehrsanbindungen