Coronavirus COVID-19
|+++ In allen Dienstgebäuden des Bezirksamtes gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.+++|
Informationen
- vom Bund
- vom Land Berlin
- vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Inhaltsspalte
Aktuelle öffentliche Zustellungen
- Wenn das Bezirksamt ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen kann, kann das Bezirksamt die öffentliche Zustellung anordnen.
- Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG Bln) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
- Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
- Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie auf der Seite des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf.
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
14160 Berlin