Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Wohberechtigungsscheinen

Wegen eines erhöhten und langfristigen Personalmangels, kommt es zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer.
Sobald Ihr Antrag eingeht, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Post. Sollten weiterhin Unterlagen fehlen, werden Sie zu gegebener Zeit von uns informiert.
Wir bitten Sie von Rückfragen abzusehen.

Eine Bearbeitung kann nur vorgezogen werden bei:

  1. Vorliegen eines personalisierten Wohnungsangebots vom Wohnungsgeber
  2. Vorliegen eines Räumungstitels

Sollte dies zutreffen, bitten wir um schriftliche Mitteilung (E-Mail an wohnen@ba-sz.berlin.de) mit entsprechendem Nachweis.
Hinweis: Nur wenn ein gültiger Nachweis vorliegt, kann der Antrag vorgezogen werden.

Altbauwohnhaus aus der Gründerzeit

Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht hält den Mietendeckel für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.